Band 
Erster Band. A - H.
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Christenverfolgungen.

ken conspirirten. Die wenigen.stren-gen Mass regeln Alarichs fallendemgemäss gar nicht unter denBegriff Verfolgung, können viel-mehr nur als Nothwehr des Staa-tes gelten. So wurde Volusian, Bischofvon Tours , wegen seiner fränkischen Sym-pathieen von den Gothen als Gefangenernach Spanien abgeführt, wo er bald nach-her starb (vgl. Greg. Tur. II 26: ,Per-petuus Turonicae civitatis episcopus . . .in pace quievit, in cuius loco Volusianusunus ex senatoribus, subrogatus est. Seda Gotliis suspectus habitus episcopatus suianno septimo in Hispanias est quasi capti-vus abductus, sed protinus vitam finivit 1 ’).Die Massregelung eines andern bischöflichenFrankenfreundes ging nicht unmittelbar vomköniglichen Hof aus. Quintian von Rodez wurde von seinen romanischen Mitbürgernselber (richtig also Dahns Bemerkung V105 : ... ,hier sieht man deutlich, dass nichtimmer die katholischen Laien — diese kla-gen ihn selbst an —, sondern vorab ebendie Bischöfe die fränkischen Parteigängerwaren 1 ; vgl. auch Anm. 3 das.) der gotlii-schen Bevölkerung der Stadt — gewiss nichtgrundlos — der Sympathieen für den frän-kischen Nachbar verdächtigt und sah sichgenöthigt, der Erbitterung der Germanenaus dem Wege zu gehen; er entkam glück-lich zu seinen katholischen Verbündeten{Greg. Tur. II 36: multi iam tune ex Gal-liis habere Francos dominos summo deside-rio cupiebant. Unde factum est, ut Quin-tianus Ruthenorum episcopus per hoc odiumab urbe depelleretur etc.). Dies geschah,wo nicht erst 507, so doch frühestens 506(vgl. Greg. Tur. II 36, 37). Später, jedochnicht vor 511, wurde Quintian vom KönigTheoderich I wegen seines Eifers für diefränkische Sache mit dem Bisthum Cler-mont (in der Auvergne ) belohnt (vgl. Greg.Tur. II 36; III 12, 13; Vitae patr. c. IV1; c. VI 2, 3). Als Inhaber dieser Diöcesestarb der Prälat zwischen 525 und 527(vgl. Greg. Tur. II. Fr. III 13; Vit. patr.c. IV 2, 3, 5 mit H. Fr. III 10—13; Vit.patr. c. VI 3). Obgleich weit mehr alsEurich durch die Katholiken provocirt, gingder mildere Alarich doch selbst da, wo erzu strengem Vorgehen gezwungen war,nicht so weit als sein Vater. Er verbotnicht etwa die Wiederbesetzung der durchden Tod des Rebellen Volusian erledigtenDiöcese Tours, sondern legte der Wahl desVerus zum Bischof des gedachten Bisthumskein Hinderniss in den Weg (vgl. Gregor.Tur. II 26: in cuiux loco Verus succedens■ • ■ ordinatur episcopus). Aber weder milde,noch strenge Acte gegen die rebellischeromanische Bevölkerung vermochten denKönig und seine Gothen vor der Katastrophe

zu schützen, die im J. 507 unaufhaltsamüber das Reich hereinbrach. Alarich verlorThron und Leben in der Unglücksschlachtbei Vougle, fast das gesammte westgothi-sche Gallien von der Loire bis zu den Py-renäen , mit Ausnahme der heutigen Pro-vence, huldigte bald dem fränkischen Sie-ger; schon 508 öffnete Tolosa , die blühendeHauptstadt des gedemüthigten Volkes, dieThore; auch das wichtige Narbo ging da-mals verloren (vgl. Proc. B. Goth. I 12;Greg. Tur . H. Fr. II 36, 37).

3) Der militärischen Intervention des Ost-gothenkönigs Theodorich d. Gr. — er sandteein Ilülfscontingent unter Anführung desvortrefflichen Feldherrn Ibba — gelang esindess bald, das Reich des grossen Eurich zu retten. Narbonne und das ganze Ge-biet der alten ,provincia NarbonensiV, allesLand zwischen den Pyrenäen und den Al-pen wurde den Franken und deren Ver-bündeten, den Burgundern, wieder entrissen.Da der Westgothenkönig Am alarich, Ala-richs II und einer Tochter TheodorichsSohn, noch im zartesten Alter stand, soübernahm der Herrscher Italiens im Namenseines Enkels die vormundschaftliche Re-gierung und führte sie bei der beständigenBedrohung des Westgothenreiches durch denstarken fränkischen Nachbar bis zu seinemTode (526) fort, selbst dann, als Amalarichlängst herangewachsen war. Den FrankenHess übrigens Theodorich alle ihre Erobe-rungen bis auf Septimanien (Languedoc ),welches seitdem die einzige gallische Pro-vinz der Westgotlicn blieb, und derheutigen Provence, die später, bald nachdem Tode des grossen Ostgothenkönigs, demOstgothenreich einverleibt wurde (vgl. Anon.Val. 303; Proc. I 12, 13; Greg. Tur . 1. c.;Ldd. Hist. Gotli., ed. Arevalo, Iornand. c. 47,58). Seitdem ist selbstverständlich Spanien der Schwerpunkt dos Westgothenreiches;doch erscheint Toledo erst seit Leovi-g i 1 d, seit der zweiten Hälfte des 6. Jalirli.,als ständige Residenz. — Mit Fug nimmtDahn (VI 372 f.) an, dass Theodorich als Vormund Amalarichs (511—526) resp.sein Statthalter Theudis, wie in Italien , soauch im westgothischon Reich den Katho-liken gegenüber unbedingte Toleranz waltenHess. Dies beweisen die in jenem Zeit-räume in Spanien gefeierten Synoden, näm-lich das Concil zu Tarragona vom J. 516und die Synode von Gerona vom J. 507(bei lief eie II 675—679, 2. AuH.). Ob diedrei Concilien zu Arles, Lerida und Va-lencia im J. 524 unter Theoderich , odererst 546 unter König Theudis stattgefun-don haben (vgl. die Acten bei lief eie a.a. O. 703—710), ist zweifelhaft, aber Dahn(VI 431 f. und zumal 432, Anm. 4) be-hauptet mit Recht, dass für erstere An-