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Erster Band. A - H.
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Columbarium — Comes.

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Die Acten des hl. Ignatius lassen ihn nebendem Tempel ausgestellt werden. Ygl. hier-zu die Art. Christenverfolgungen und Mär-tyrer. KRAUS.

COLUMBARIUM (rapicrTspscLv), eigentlichTaubenschlag oder Taubenhaus. Columba-rien heissen die Nischen der Grabgewölbe,in denen die Aschenurnen ( ollae) nieder-gesetzt wurden (auf Inschriften, Spon. Mise.Er. Ant. XIX 287; Fabretti 9). Es istneuerdings von Parker, wie schon frühervon einzelnen Reisenden, behauptet worden,dass auch die römischen Katakomben Bei-spiele von Columbarien aufzuweisen hätten— ein Irrthum, der heute durch Marchi’sund de Rossi’s Forschungen in seiner Un-haltbarkeit nachgewiesen ist und der sichdaher erklärt, dass die Fossoren bei derExcavation der Katakomben zuweilen aufheidnische Columbarien stiessen, worauf siedie Fortsetzung des betr. Corridors sofortabbrachen. Ygl. Marchi Mon. prim. 61über einen solchen Fall in S. Agnese undeb., sowie R. Rochette Tableau des Catac.283 und Roesteil 389 über einen ähnlichenan der Via Appia vor Porta S. Sebastiano.

Neuestons hat V. Schnitze (Arch. Studienüber altchristl. Monumente, Wien 1880, 132)eine den Columbarien verwandte Einrich-tung in der Katakombe von S. Lucia beiSyrakus zu constatiren gesucht. Allein diequadratförmigen Casetten, welche er zurAufnahme von Urnen bestimmt glaubte,konnten, wie ich mich durch sorgfältigeUntersuchung im J. 1880 überzeugte, schonvermöge ihrer sehr geringen Vertiefung die-sem Zwecke nicht dienen, sondern warenzur Aufstellung von Epitaphien für die amFussboden der betr. Galerie Begrabenenbestimmt. Schultze’s Versuch, die Leichen-verbrennung als eine Zeit lang mit der Be-erdigung bei den sicilianischen Christen Handin Hand gehend zu erweisen, muss als völligverunglückt erscheinen, und es bleibt beiMinuc. Felix’ Ausspruch: execrantur rogoset damnant ignium sepulturas. kraus.

COLYMBION (xoXup.ßtov), s. Weihwasser-steine.

COMES. So nannte man ehedem imAbendlande ein nach der Ordnung des Kir-chenjahres zusammengestolltes Verzeiclmissder für den Gottesdienst bestimmten bibli-schen Lesostücke, worin dieselben nach ihrenAnfangs- und Schlussworten bezeichnet wa-ren. Der Name deutet wol darauf hin, dasses dem Priester immer zur Hand sein müsse.Er begegnet uns zuerst in einer vom <T. 471datirten Urkunde, worin ein gewisser Theo-dovicus der Kirche von Cornutum u. A.auch an Büchern vermacht: ,evangelia IV,apostoluin, psalterium et comitem 1 (Mabill.

De re diplom., Par. 1709, 1. VI 462). Beimittelalterlichen Schriftstellern finden wirregelmässig die Behauptung, Hieronymus habe auf Geheiss des Papstes Damasus eineLeseordnung für die römische Kirche aus-gearbeitet, und sei demnach als Verfasserdes C. zu betrachten ( Micrologus De obs.eccl. c. 31; Honor. Augustod. gemm. anim.1. I, c. 85; Berno Augiens. De missa c. 5;Hugo de S. Viel. De offic. eccl. II, c. 11;Siegebert. Gemblac. Ad ann. 688; weitereZeugnisse bei Vallarsi Opp. s. Hieron. t. XI605). In vielen Handschriften steht aucheine angeblich von Hieronymus herrührendeVorrede, worin dieser sich als Verfasserbezeichnet. Dass dieses Stück unecht sei,leuchtet auf den ersten Blick ein. ImUebrigen steht soviel fest, einmal: dass derC., wie er uns jetzt noch vorliegt, die rö-mische Leseordnung enthält, nicht die galli-kanische, sodann dass er sich, wie aus deroben erwähnten Urkunde erhellt, bis nahe andie Zeiten des hl. Hieronymus (f 420) ver-folgen lässt. Ob aber letzterer wirklich derVerfasser ist, muss wol, so glaublich es ansich ist, bei dem gänzlichen Mangel gleich-zeitiger Nachrichten dahingestellt bleiben.

Da sich in die Abschriften mancherleiFehler eingeschlichen hatten, so beauftragteKarl d. Gr. den Alkuin, eine neue Ausgabezu besorgen ( Mabillon Annal. Bened. t. II.

I. 26, c. 61). Wir besitzen noch die Verse,welche Alkuin seiner Arbeit vorausschickte(Opp. ed. Proben, t. II 612); letztere selbstist aber nur noch theilweise erhalten. Im

J. 1691 veröffentlichte der Cardinal Tom-niasi ein altes Ms., welches aber nur dasVerzeichniss der Episteln enthält und sichin der Vorrede als Abschrift von AlkuinsIiecension zu erkennen giebt (vgl. Opp. ed.Vezzosi, Rom . 1750, t. V). Der Abschrei-ber fügt zum Schlüsse noch einige Lectio-nen für verschiedene, später eingeführteFeste bei, welche Alkuin im Anschluss anGregor M. weggelassen habe. Eine fernereErweiterung erfuhr der C. im 9. Jahrh.durch einen gewissen Theotinchus; nur dassdieser seine Zusätze nicht zum Schlüsse an-gereiht, sondern an den betr. Stellen ein-gefügt hat ( Baluze Capitul. reg. Franc. II1309 ff.).

Ausserdem ist der C. noch herausgegebenin Io. Vamelii Liturgicon lat. t. II, Colon.1571, ferner von dem bereits genanntenCard. Tommasi (Opp. t. V 429 ff.). BlosseEvangelienverzeichnisse, aus dem C. ent-nommen, sind: das Calendarium Rom. ed.J. Fronto, Par. 1652, das Calend. Rom. ap.Martbie et Durand. Thes. nov. aneed. t. V63 ff., der von Martini veröffentlichte, derTrierer Stadtbibliothek angehörige Cod. Eg-berti; ferner das Capitulare evang. ap. Ger-bert. Liturg. aleman. t. I 417 ff. Eine