Flentes
Fluch.
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cola 45) an, wo er seinen Schwiegervater(f 93) glücklich preist, dass er die Hin-richtung so vieler Consularen an einemTage, die Verbannung so vieler edlen Frauennicht mehr habe schauen müssen.
Eine abweichende Genealogie der flavi-schen Familie hat Mommsen Corp. Inscr.VI 172 f. aufgestellt, vgl. jedoch de BossiBull. 1875, 70 f., wo dieselbe als Eusebius und Dio widersprechend nachgewiesen ist.
Die alten Topographen bezeichnen dasmehrgenannte Coemeterium als Coem. Do-mitillae ad s. Petronillam et Nereinn etAchilleum, und die Basilica ad s. Petr, etN. et Ach. war das Centralheiligthum des-selben. Diese Basilika, erbaut zwischen390 und 395, wegen Baufälligkeit verlassenunter Leo III , und später, wahrscheinlich897, durch ein Erdbeben eingestürzt, wurdeim November 1873 mit obengenannter da-masianischer Inschrift durch de Bossi wie-der entdeckt (S. 130, Fig. 61). Den Leibder hl. Jungfrau Petronilla , der in diesemCoemeterium schon beigesetzt war, bevorhier die hhl. Nereus und Achilleus bestattetwurden, übertrug Paul I , weil sie zu seinerZeit für eine Tochter des hl. Petrus ge-halten wurde, nach dem Vatican, wo der-selbe 1474 wieder aufgefunden wurde, ru-hend in einem Steinsarge mit der ursprüng-lichen Aufschrift: AVBELIAE PETBO-NILLAE FILIAE DVLCISSIMAE. Toch-ter des hl. Petrus kann sie nur heissen,weil sie von ihm getauft wurde, und dieApostel Alle, die sie tauften, ihre Kin-der nannten. Sie ist ohne Zweifel einGlied der flavischen Familie. Der NameAurelia findet sich auch auf einer andern,sehr alten Inschrift desselben Coemeterium,den Namen Petronilla aber trägt sie vonT. Fl. Petro, dem Stammvater ihrer Fa-milie ; auch eine Schwester des T. Fl. Sa-binus und Vespasian hiess Petronilla oderPolla. Das Nämliche ergiebt sich auch ausihrer Bestattung im Coem. Ilomitillae zueiner Zeit, wo es nur Familiengräber gab.Die Ausgrabung ihrer erst halb aufgedeck-ten Basilika hat hierfür neue Belege ge-liefert , sowie schon bisher die Traditionüber die christlichen Glieder der flavischenFamilie durch die neuesten Entdeckungender christlichen Archäologie in überraschen-der Weise Bestätigung gefunden hat. DeRosst B. S. I 265; Bull. 1865, 17—24, 33bis 47; 1874,5—35, 68—76; Kraus B. S. 241—44, 74—87, 349. wandingek.
FLENTES, s. Busse.
FLUCH. 1) Begriff und Name. F.im kirchlichen Sprachgebrauche bedeutetdie öffentliche und förmliche Androhungund Anwünschung der göttlichen Strafge-
rechtigkeit entweder über vollbrachteVergehen, in welchem Falle der F. alsForm und formelhafte Beigabe zur facti-schen Ausscheidung aus der Kirche bei Ex-communication und Bann (Anathem) auf-tritt; oder er wird de futuro, mithin con-ditionell, d. i. für den Fall ausgesprochen,dass Jemand sich die Uebertretung einesGebotes zu Schulden kommen lässt. Erste-res spricht Tertullian De pudic. 14 aus:maledici eam (carnem) sequebatur, quaediabolo proiciebatur, ut sacramento bene-dictionis exauctoraretur, nunquam (monta-nistisch !) in castra ecclesiae reversura (caro),d. h. der F. folgt auf die thatsächlicheUebergabe an Satan, oder die Excommu-nication. Verfluchen heisst seiner Ideenach: dem Beiche der Finsterniss und derunerlösten, noch unter der Herrschaft Sa-tans stehenden Welt anheimgeben und istein Gegenstück zum Exorcismus, welcherden Menschen der Macht des Fürsten derFinsterniss entzieht. Es liegt nämlich inideeller Hinsicht dem F. die Vorstellungvon dem Dualismus zwischen dem Gottes-reiche und dem Beiche des Bösen zu Grundeund das selbst den Heiden innewohnendeBewusstsein, dass Niemand beiden Beichenzugleich dienen könne. Vgl. die Formelsacer esto und althochdeutsch fluahhen= devovere, exsecrari. — Als Gegenteilvon Segen (benedictio), der nach Ambros.Bened. patriarch. 2: sanctificationis et gra-tiarum votiva collatio ist, kann der F. blossimprecatio declarativa und nur uneigentlichund mit Bücksicht auf den sittlichen Zweckvotiva sein: die Kirche segnet precando undoperando, aber sie flucht declarando. Denn,maledicta non sunt de malo voto impre-cantis, sed de praescio spiritu denunciantis 4{August. C. Faust. 16, c. 22), oder wie der-selbe Heilige*sagt: non ex voto ultionis, sedex iustitiae examine. Vgl. Can. cum sancti24, qu. 3 aus Greg. M. Moral. 4, c. 6. Ter-tullian Apol . 39 umschreibt daher treffenddas maran-atha mit futuri iudicii praeiudi-cium. Auch der F. wegen vergangenerVerbrechen geschieht immer bedingungs-weise, und selbst wo die Formel votiverscheint, spricht sie doch nur die that-sächliche, unausbleibliche Folge der Sündeaus, ist also, um mit Augustin zu reden,denuntiativ. Als Benennungen für F. fin-den sich die Ausdrücke dpa, xaxdpa, auchä<popiap.öj, maledictio, imprecatio, execratiou. a. Eigenthümlich ist der Euphemismusbenedicere für maledicere nach Job 1, 15;11, 2; 5, 9 u. Hl Kön. 20, 10. 13 (barach);vgl. x°up slv £ctv und sacer esto im gleichenSinne. Ducange v. benedicere und MabillonAct. s. Bened. saec. IV, 1149 in vit. b. AlcuinLDiese Ausdrucksweise ist jedoch kein flacher-Euphemismus, sie entsprach vielmehr der