Band 
Erster Band. A - H.
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Fusswaschung.

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X; s. unsere Fig. 195) dargestellt, auf bei-den als Gegenstück zu dem Erscheinendes Herrn vor Pilatus. Man erblickt denHeiland, wie er Petrus die Füsse wascht,dessen Sandalen man auf dem Sarkophagzu Arles auf einer Estrade stehen sieht,lieber den Grund der Seltenheit dieser Dar-stellung s. Jesus Christus , Leiden und Tod.

2) Die F. als Act demüthiger Nächsten-liebe, welche durch die Art der Fussbe-kleidung und die klimatischen Verhältnissedes Orients nahegelegt war, finden wir vonAbraham und Lot (Gen. 17 ; 19) geübt undnoch zur Zeit Christi (Luc. 7, 44) in Ge-brauch. Nachdem der Erlöser dieselbe durchsein Beispiel geheiligt und ihr die weitereBedeutung eines Symbols sittlicher Reini-gung gegeben hatte (Joh. 13, 10), sehenwir dieselbe in den ersten Jahrhundertender Kirche um so häufiger geübt. So solltebei der Aufnahme unter die Diakonissenu. A. darauf gesehen werden, si sanctorumpedes lavit (I Tim. 5, 10), und dieses Lie-beswerk, lavare pedes hospitum, wird vonden Vätern (so von August. Serm. 216 detemp.) den Christen empfohlen und selbstvon den Bischöfen den Armen und Pilgerngegenüber geübt ( Sozom. H. e. I 11). Inden Klöstern war es so häufig, namentlichden Armen gegenüber, dass der für derenBeherbergung bestimmte Theil des Klostersdaher den Namen Mandatum erhielt (Du-cange v. Mandatum).

3) Die F. der Neugetauften war in dermailändischen ( Ambros. De sacram. III 1),in mehreren africanischen ( August. Ep. 55ad Ianuar. c. 18), in der gallischen (Cae-sar. Arelat. Serm. in App. Opp. s. August,t. V, num, 168 u. 272; Sacram. Gallic . beiMabill. Mus. It. I 325) und in der spani-schen Kirche (Miss. Goth.), wo das Concilvon Elvira sich dagegen aussprach ( Conc.Elib. c. 48), gebräuchlich, nicht aber inder römischen, was nach dem hl. Ambro-sius (1. c.) vielleicht durch die grosse Mengeder dort zu Taufenden veranlasst war, viel-leicht auch, quia hoc . . . faciendum estnon in baptismate . . . sed quasi hospiti pe-des lavandi sunt. Nach dem hl. Augustin(1. c.) war diese Rücksicht, ne ad ipsumsacramcntum baptismi videretur pcrtinere,der Grund, wesshalb multi hoc in consue-tudinem recipere noluerunt, Andere dieseF. auf den dritten oder achten Tag nachder Taufe verlegten. Nach Ausweis desSacram. Gallic. (l. c.) und des gothischenMissais (nach Mabill. 1. c.) geschah dieselbe,nachdem der Neugetaufte mit dem weissenGewände bekleidet war, und zur Erinne-rung, dass, wie Christus den Jüngern dieFüsse gewaschen, tu facics peregrinis, lio-spitibus et pauperibus. Wie die Taufe selbst,so geschah auch diese F. durch den Bi-

schof: ascendisti de fonte, quid secutumest? ... succinctus summus pontifex pedestibi lavit ( Ambros. 1. c.). Ob die Wortedes Concils von Elvira (can. 48): nequepedes eorum [qui baptizantur] lavandi sunta sacerdotibus vel clericis, die F. der Ge-tauften überhaupt, auch die durch Laien,habe verbieten wollen, ist aus dem Textenicht klar. Alle Zeugnisse kennen übrigensnur eine F. der Neugetauften, nicht eineder Katechumenen. Mit Unrecht wird fürletztere von Martene De antiq. eccl. rit. 1.I, c. I, art. XIII, n. 1 dieser Kanon vonElvira, der nur von den Getauften zu ver-stehen ist, angeführt und von ihm wie vie-len anderen liturgischen Schriftstellern (Äug.Ep. 54 ad Ian. n. 10) bezogen, wo vonkeiner F. durch den Bischof, sondern voneiner allgemeinen Waschung des Körpersdie Rede ist, welche nicht aus symbolischen,sondern aus natürlichen Ursachen am Grün-donnerstag stattfand, quia baptizandorumcorpora per observationem quadragesimaesordidata, cum offensione sensus ad fontemtractarentur, nisi aliqua die lavarentur. Soder hl. Augustin 1. c., welcher beifügt, weilden Katechumenen dies am Gründonners-tag gestattet worden sei, multi cum liis la-vare voluerunt ieiuniumque relaxare.

4) Die F. am Gründonnerstag wirdder Natur der Sache nach als fromme Ue-bung schon seit Beginn des Christenthumsvorgekommen sein. Der ursprünglich wolfür diese F. entstandene Namen Man-datum findet sich in der Regel des hl.Benedict (cap. 35) bereits für die an denSamstagen in den Klöstern vorgeschriebeneF. gebraucht. In die L i t u r g i e des Grün-donnerstags scheint sie erst später aufge-nommen worden zu sein; wenigstens er-wähnt der hl. Isidor (De eccl. offic. I 28)sie nicht, sagt vielmehr, weil der Heilandan diesem Tage den Jüngern die Füssegewaschen, hinc est quod eodem die alta-ria templique parietes et pavimenta lavan-tur vasaque purifieantur, quae sunt Deoconsecrata. Das 17. Concil von Toledo setztdie Strafe einer zweimonatlichen Ausschlies-sung von der hl. Communion für die Bi-schöfe und Priester fest, welche an diesemTage es unterliessen, ihren Untergebenendie Füsse zu waschen; ob aber diese F.einen Theil der Liturgie gebildet habe, istaus deren Kanon nicht ersichtlich. Die älte-sten Ordines Romani erwähnen sie eben-falls nicht; in dem Ordo Rom. des Cencius(13. Jalirli.) wird eine doppelte F. erwähnt,eine nach der päpstlichen Messe an 12 Sub-diakonen, eine nach dem Essen an 13 Ar-men, welch’ letztere später allein beibelial-ten und in Verbindung mit der Messe ge-bracht wurde. Ueber die Veranlassung die-ser abweichenden, auch in einigen anderen

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