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Gebet des Herrn.
sie bloss dessen Sinn zu alteriren, indemsie bei der Bitte ,vergieb uns unsere Schul-den 1 nicht an sich, sondern an andere Sün-der dachten (id. De peccat. merit. II, c. 10).Diese von den Häretikern gegen ein Gebet,das ihnen offenbar ungelegen war, beob-achtete Zurückhaltung beweist, dass es Ge-meingut des christlichen Volkes geworden,mithin von Alters her im Gebrauche war.
Wie beim Privatgebet, so fand das Va-terunser frühzeitig auch in der Liturgieseine Verwendung und zwar vorzugsweisebei der Taufe und beim hl. Opfer. WennTertullian sagt, der Neugetaufte erhebe ,zumerstenmale bei der Mutter (Kirche) mit denBrüdern die Hände 4 zum Gebet, so hatteer wahrscheinlich das G. d. H. im Sinne(De bapt. c. ult.), zumal Christus ,den Schü-lern des Neuen Bundes auch eine neue Ge-betsform gab 4 (id. De orat. c. 1). Deut-licher drückt sich hierüber der hl. Cyprian aus. Durch ,unser 4 wird das im Namen,Vater 4 ausgedrückte trauliche Verhältnissauf diejenigen eingeschränkt, ,welche glau-ben, welche durch ihn (den himmlischenVater) geheiligt und durch die Geburt dergeistigen Gnade erneuert, angefangen haben,Söhne Gottes zu sein 4 (l. c. c. 10). Dess-halb durfte das Vaterunser erst nach, abermusste sogleich nach der Taufe gebetetwerden (c. 9), mithin zu einer Zeit, woman sowol durch den vorhergegangenenUnterricht mit voller und reiner Kenntnissdes dreieinigen Gottes ausgerüstet, als auchdurch die Taufe an Geist und Herz völligumgewandelt worden war. Zum Auswendig-lernen wurde es den Katechumenen achtTage vor der Taufe übergeben (Augustin.Serm. 59, al. 135 de temp.); sie sprachenes, sobald sie aus dem Wasser traten ( Const .Apost. VII, c. 44; III, c. 18). — Ueber dieStelle, die das Vaterunser von jeher in derrömischen Messliturgie hatte, scheint unsTertullian gleichfalls erwünschten Aufschlusszu geben. Er tadelt diejenigen, welche,wenn sie fasteten, ,naeh Abhaltung des G e-b e t e s den Brüdern den Friedenskuss, wel-cher doch die Besiegelung des Gebetes ist,entzogen 4 (De orat. c. 18). Unter oratio ist hier ganz sicher das Gebet x. I. zu ver-stehen, dessen Bitte ,vergieb uns unsereSchulden, wie 4 u. s. w. in der That durchdie Pax ihre Vollendung erhält (cfr. id.
c. 11). Auf diese enge Verbindung der ge-nannten Bitte mit dem Friedenskuss undder hl. Communion macht der hl. Augustinsozusagen unzähligemal aufmerksam (cfr.T. V. ed. Migne 127, 324, 1101). Gregor
d. Gr. zufolge hatte das Vaterunser in derrömischen Liturgie diese Stellung schon inden Zeiten der Apostel (Ep. ad Ioan. Syrac.IX, ep. 12; vgl. Probst Liturgie 356), eben-so der Friedenskuss, wie Innocenz I bezeugt
(Ep, 25 ad Decent. c. 1). Dagegen scheintder can. 29 der im J. 538 zu Orleans statt-gehabten Synode, demgemäss kein Laie vordem G. d. H. hinweggehen durfte ( HefeleC.-G. II 756), der Vermuthung Raum zugeben, als habe damals das Vaterunser denSchlussact der Opferhandlung gebildet. In-dess wurden hier vermuthlich Paternoster,Friedenskuss und Communion als ein Gan-zes genommen, das von den einzelnen Thei-len bald diesen, bald einen andern Namentragen konnte. Dass man jedenfalls nichtvor der Communion fortgehen durfte, er-hellt aus dem Zusatz, wonach Jeder, wennder Bischof zugegen sei, dessen Segen ab-warten musste. Also nur in diesem Fallewar man verpflichtet, der Postcommunionbeizuwohnen, während sonst diejenigen, dienicht communicirten, schon gleich nach derCommunion fortgehen durften. — Was denOrient anlangt, so hatte das Vaterunser inder von Cyrill von Jerusalem beschriebenenLiturgie dieselbe Stelle inne (Catech. myst.V, c. 11 sq.), nur fehlt hier der Friedens-kuss, der im Orient überhaupt nach derCollecte und vor der Opferung vorkam ( lu-stin. M. Apol. I, c. 65). Warum jedochdas Vaterunser in der dem entmischen Li-turgie keinen Platz fand, darüber findetman selbst in den neuesten Untersuchungen,wonach dieselbe ,auf unmittelbar apostoli-scher Anordnung 4 beruhen soll, keinen Auf-schluss ( Bickell Messe u. Pascha 125; vgl.S. 17, 19, 28). Im Uebrigen wurde dasVaterunser im Orient nicht, wie im Abend-lande , vom Priester allein, sondern vomganzen Volke gesagt (Greg. M. 1. c.), eineSitte, die, wie Gregor von Tours anzudeutenscheint (De mirac. s. Mart. II, c. 333), auchin die altgallische Liturgie übergegangenwar. Die mozarabische Liturgie hatte dieEigenthümlichkeit, dass das Volk nach jederBitte bald mit Amen, bald mit anderenentsprechenden Worten respondirto (Lit.Moz. ap. Migne t. 85, p. 119; cfr. p. 591).
[Vgl. Keuffel De discipl. eccl. c. orat. dom.,Heimst. 1751. Bruenings Obs. ad or. dom.c. auctorem etc., Heidelb. 1752. BrunnerDe praest. et perfect, orat. dom. in TempeHelv. II 181. Engeström De harmon. de-calogi et orat. dom., Lund. 1743. GebserDe orat. dom., Regiom. 1830. Möller Ueberdas Vaterunser, in Augusti Monatschr. 1801,23. Nösselt Observ. ad or. dom., Ilal. 1801.Pfannkuche Ueber d. Gebetsformel d. Mes-siasschüler, in Eichhorns Allg. Bibi. X 846.Rau De or. dom. an praecipue apostolisfuerit destinata, Erl. 1804. Schmid Or. dom.historice ac dogmatice proposita ac impri-mis ludaismo opposita, Heimst. 1710. Sta-pf er De nexu et sensu orat. dom. prophe-tico, in Tempe Helv. I 351, II 410. Som-mel De repetita or. dom. Luc. 11, Lund .