Gebet, liturgisches, und Gebetsformularien.
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und die übrigen Kirchenväter durch alleJahrhunderte Nachricht von diesem Gebete.[Wiederum ist der oben erwähnte, uns jetztbekannte Schluss des I. Clemens- Briefes dieälteste Urkunde des christlichen Gebetesfür die weltliche Obrigkeit und die glän-zendste Rechtfertigung der alten Christengegen den Vorwurf einer illoyalen Gesin-nung. K.] Wie der Apostel, so ermahntdann weiter Polycarp . Ep. ad Philipp.:betet für die Könige, für die Machthaberund Fürsten . Nach lustin. Apol. II betetenim Kampfe die Christen für Marc Aurel ,und ebenso sagt Athenagoras in seiner Le-gat. pro Christianis, an die Kaiser MarcAurel und Commodus gerichtet: wir betenfür euch, wir bitten Gott , dass der Sohndem Vater im Reiche folge . . . Besondersgern machen die Apologeten auf das Für-stengebet Seitens der Christen aufmerksam,um zu beweisen, dass die Christen treueUnterthanen und ein Segen für den heid-nischen Staat seien. Theophil. Ad Autolyc.1, 1 und besonders Tertull. Apol. 30 u. 31.Letzterer schreibt an Scapula c. 11: itaquesacrificamus pro imperatoris salute, sed Deonostro et ipsius, sed quomodo praecepitDeus, pura prece. Vgl. Arnob. Adv. gent .1, 4. Die Christen waren sich hierbei auchdes idealen Zweckes bewusst, dass der Friededer Kirche gewahrt und die Wahrheit er-kannt werde. Wir beten für die heidni-schen Könige, sagt Theodoret, dass sie vonihrer Gottlosigkeit ablassen und die wahreReligion erkennen. Augustin behauptet so-gar, jenes Gebet sei die Ursache, dass dieSonne der Wahrheit in die Paläste derheidnischen Kaiser gedrungen. Wenn esnun durchweg Lehre und Praxis der altenKirche war, für die heidnischen Kaiserzu beten, so musste dies noch mehr derFall sein, seit sich Kaiser Constantin demChristenthume zugewendet hatte. Legtensich doch die christlichen Kaiser den TitelCaesar a Deo coronatus bei, und betetendie Griechen an dem kaiserlichen Geburts-feste für den Oeoasirros ( Ducange Cod. bibl.reg. n. 2023). Die Kirchenlehrer hatten jetzteinen gewichtigen Grund mehr, zu jenemGebete aufzufordern ( Chrysost. Hom. 23 inRom.; Optat. Milev. Contr. Donat. III).Leo I Ep. 25 ad Theodos. führt als Beweis,dass die römische Kirche immer an demInhalte der Schrift und Tradition festge-halten habe, auch an, dass dieselbe für denKaiser bete; und Bonifatius I schreibt anHonorius : siehe, während des hl. Opfers(inter ipsa mysteria) beten wir für das Wohldeines Reiches (Durand. De ant. eccl. rit.II 23). Constantin d. Gr. selbst be-kennt, wie grossen Werth er auf diesesKirchengebet lege ( Euseb. Vit. Const. IV,c. 26) und schrieb ein eigenes Gebet vor,
das das Heer für den Kaiser verrichtenmusste (ib. c. 20). Es wurde daher bei derAllgemeinheit, die jene Fürbitte in der Li-turgie behauptete, als ein grosser Verstossgegen Schrift und Tradition angesehen, alsdie Donatisten das Fürstengebet im Gottes-dienste unterliessen (Optat. Milev. 1. c.).Nicht minder treffen wir die genannte Für-bitte in den verschiedenen Liturgieen: nachden Const. Apost. II, c. 57 wurde viermalwährend der eucharistischen Feier des Für-sten gedacht, im allgemeinen Gebet, nachder Consecration, vor der Communion undim Schlussdankgebet, von welchen vier Ge-beten das zweite fast wörtlich mit I Tim.2, 1 übereinstimmt; vgl. VIII, c. 12, 13,15. Dieses Gebet begegnet uns ferner inden mystagogischen Katechesen Cyrills (V 8),in den Liturgieen des Basilius d. Gr. und desChrysostomus und in den abendländischenSacramentarien. Endlich schärften auch Con-cilien dessen Verrichtung ein, wie Conc.Tolet. XIV, c. 8 u. a. — Seine Hauptstellunghatte unser Gebet in der Messfeier immerim allgemeinen Gebet; in einigen Kir-chen wurde auch im Kanon und zwarnach der Consecration für den Fürsten gebetet, so nach den Apost. Constit., odervor der Consecration nach Pseudo-Ambros.De sacrament. III, c. 1. Vgl. Hilar. AdConstant. imp. 1 und Conc. Agath. (506).Letzteres wurde, seitdem das allgemeineGebet verkürzt worden war, in den abend-ländischen Sacramentarien immer mehr derFall. Das Gebet für den Landesherrn kamin der Oration Te igitur des Kanons undzwar unmittelbar nach dem Gebete für dieKirche. So das leoninische und gregoria-nische Sacramentar. Nachdem die Kaiserchristlich geworden waren, wurden ihre Na-men in die Diptychen eingetragen, wiewir aus dem Briefe Felix III an die orien-talischen Kirchen (vom Jahr 484) ersehen(Sirmond. Conc. collect. IX 539). Auch Ge-lasius Ep. ad episc. Dardan. erwähnt dessen.Einige Zeit hindurch wurden auch die Na-men der verstorbenen Kaiser aus den Dy-ptychen verlesen (Euseb. Vit. Const. IV, c.60), was jedoch bald aufhörte, wie manauch die Namen irrgläubiger Regenten undsolcher, die einem Concil feindlich gegen-überstanden, aus den Tafeln strich (Evagr.H. e. III, c. 34). Als sich der Gebrauchder Diptychen verloren hatte, behielt dasFürstengebet ziemlich allgemein seine Stelleim Beginne des Kanon. Vgl. Binterim IV,2. Anh. 1—158.
c) Das Gebet des Herrn. Hierüberist schon oben gehandelt, und tragen wirnur noch, namentlich neueren Behauptun-gen gegenüber, welche die Oratio dominicanicht vor Ende des 3. Jahrh. in die Litur-gie eingeführt sein lassen (Ebrard in Her-