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Kanon — Kanonisation.
des 4. und Anfang des 5. Jahrh. einigeConcilien mit der Frage über den Umfangdes Kanons sicli beschäftigten. Die Synodenzu Hippo (393) und zu Carthago (397 und419) stellten ganz denselben K. auf, wiespäter das Tridentinum; ebenso Innocenz Iin seinem Schreiben an Exuperius von Tou-louse. Die griechische Kirche wiederholteund bestätigte diese Beschlüsse auf demConc. Trull. (692). Auf dem Conc. Flor ent.zeigte sich hinsichtlich der deuterokanoni-schen Bücher die vollste Uebereinstimmungzwischen .Morgen- und Abendland.
Bei einzelnen mittelalterlichen Schrift-stellern finden wir noch allerlei zweifelhafteAeusserungen über die deuterokanonischenBücher, eine offenbare Nachwirkung desungünstigen Urteils, welches einst Hierony-mus über sie gefällt hatte.
II. Die älteste Spur einer Sammlungneutestamentlicher Schriften begegnet unsII Petr. 3, 15, wo von Briefen Pauli dieBede ist; auch setzt der Inhalt des viertenEvangeliums voraus, dass in dem ursprüng-lichen Leserkreise desselben die drei an- jderen bereits gekannt und verbreitet waren..Cfr. CI cm. Al. ap. Euseb. II. e. VI, c. 14. 1Bei den apostolischen Vätern finden wirschon den weitaus grössten Tlieil unserer jneutestamentlichen Schriften gelegentlichcitirt; ein weit häufigerer Gebrauch aberlässt sich bei den Häretikern der beidenersten Jahrhunderte naclnveisen. Vgl. Hof-stede de (Ivoot Basilides, Leipz. 1868, undTischendorf Wann wurden unsere Evangg.verfasst? ehend. 1866. Wenn Tertidl. Depraescr. c. 38 und Iren. Adv. hacr. III,e. 12, n. 12 von Valentinus im Gegensatzzu Cerdo und Marcion behaupten, (lass erdas ganze N. Test, annehme, so wird da- idurch der K. in dem Umfang, wie er un-zweifelhaft zur Zeit Beider galt, bis in den <Anfang des 2. Jahrh. hinaufgerückt. Neh-1men wir zu den Schriften des Iren, und'Tertull, noch die des gleichzeitigen Giern.Al., dazu das Fragm. Murat. und die Pe-schito, so ergieht sich, dass damals ganzallgemein und unbestritten anerkannt wur -1den die Evangelien, die Apostelgeschichte, idie paulinischen Briefe mit Ausnahme des !an die Hebräer, dazu I Petr, und I Job.( 6 p.oXo 7 oup£va); die übrigen (Hehr., II Petr.,'II u. III Job., Jae., Jud., Apoc.) wurden'zwar in einigen Kirchen, ja seihst in denmeisten, angenommen, in anderen abernicht (ctvTi).s 7 opEva). dem. Al. hat übrigensin seinen 'firoxuriujei; alle, seihst diese be-strittenen Bücher commentirt (Euseb. II. e.VI, c. 14); auch die alte lateinische Ueher-setzung enthielt höchst wahrscheinlich vonAnfang an das ganze X. Test., indem voneiner spätem Zuthat nichts bekannt ist.Origenes giebt in seinen nur lateinisch er-
j haltenen Schriften ein vollständiges Ver-I zeichniss (Hom. 7 in los.; cfr. Ilom. 13 in| Genes.); aus seinen übrigen W erken er-I hellt, dass er Hebr., Jac., Jud., Apoc. un-i zweifelhaft anerkennt und nur gegen II Petr.,II und III Job. Bedenken äussert, wenn-j gleich er persönlich geneigt ist, dieselbenanzunehmen (ap. Euseb. II. e. VI, c. 25).
Das bisher gewonnene Ergebniss wirdbestätigt durch das bekannte Verzeichnissdes Euseb. II. e. III, c. 25. Ausser denoben genannten Schriften zählt er auchden Hebräerbrief zu den 6 p.oXo 7 oupsva, undbezüglich der Apokalypse ist er zweifelhaft,ob er sie dahin rechnen soll oder unter die;v^f)a; zu den gehören ihm also
i nur die vorhin erwähnten fünf katholischen; Briefe. Aber auch diese letzteren bezeich-net er als iv itXeuxaTc exxXr):nai{ rapa -oX-Xo7« ösoTjp.oaieopiva (II. e. III, c. 31; cfr. ib.II, c. 23); der Widerspruch dagegen waralso nur vereinzelt.
Nicht lange nach Eusebius kam endlichzwischen den verschiedenen Kirchen eineAusgleichung hinsichtlich des Kanons zuStande. Ohne Zweifel hat der gesteigerteVerkehr, den die zahlreichen Synoden des4. Jahrh. zwischen den Bischöfen der ver-schiedensten Länder hervorriefen, Vielesdazu beigetragen. Vollständige Verzeich-nisse der neutestamentlichen Schriften tref-fen wir schon bei Athanas. 1. c., der Sg-nops. s. script. c. 3, Epiphan. Haeres. 76,e. 5, Augustin. Do doctr. Christ. II, c. 8 ,Jlieron. Prol. galeat., Ilnfin. 1. c.; nur ge-' gen die Apokalypse erhielt sieh im Morgen-1 lande noch längere Zeit einiger Widerspruch.Die endgültige Entscheidung erfolgte aufden bereits genannten Concilien. mohi.ek.
KANON kommt weiter vor im Sinne vonV e r z e i c h n i s s der Kleriker, welchean einer Kirche angestellt waren. So Conc.Nicaen. c. 16, 17, 19 u. s. f. 'Apov xavovahat das Conc. Antirrh. e. I, das sancta ma-tricula der Lateiner. Es entstand darausdie Bezeichnung der Geistlichen mit Ca-nonici, die sich schon Cgrill. IHeros. Catech.n. III, praof. (xavovixüiv irapouai'a) und Conc.Laodic. (e. 75: xöiv xav.-jvtxöiv (jiaXxöiv) findet,wofür das Nicaen. und Antioch. noch xobehi xavÄvi sagen. Weiter werden dann auchdie übrigen in den Matrikeln geführtenPersonen: Jungfrauen, Wittwon, Religiö-sen, mit xxvovixai bezeichnet (liasil. M. Ep.I, Gun. c. 6 ; vgl. llingham I 50 f.).
KANON dor hl. Mos ho, s. Liturgie.
KANONES dor Apostel, s. OanoncsApostolorum I 189 f.
KANONISATION. Das Wort K. gehörtder neuern Kirchendisciplin an, der Begriff