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Zweiter Band. I - Z.
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Lector.

als ausgemacht (vgl. s. Thom. 1. e.). Danun sowol hier, als auch in andern altenDocumenten der L. allein mit dem Dia-kon in engere Verbindung gesetzt wird,so scheint die Annahme nicht unberech-tigt , dass zuerst das Lectorat aus demDiakonat herauswuchs. So ist nach denapostolischen Constitutionen (II 57) derKlerus eingetheilt in Bischöfe, Priester,Diakonen, Lectoren. In dem 69. (68.) apo-stolischen Kanon werden von den niederenKlerikern bloss die Lectoren genannt.Der 7. Kanon des hl. Hippolyt nennt zwarneben dem L..noch den Subdiakon, bringtaber jenen allein in eine nähere Bezie-hung zum Diakon. Da nämlich nicht vomSubdiakon, sondern bloss vom Lector ge-fordert wird, dass er ,mit den Tugendendes Diakon geschmückt sei 1 , so war, wiees scheint, diese Bestimmung als herkömm-liches Requisit für den L. festgesetzt, eheman etwas vom Subdiakon wusste. — Er-wägt man alle diese Momente, dazu nochden Umstand, dass nach Tertullian (1. c.)selbst Häretiker nicht umhin konnten, dasL.-Amt mit in ihre von der Kirche ge-trennte Gemeinschaft hinüberzunehmen, soist das hohe Alter des Lectorats hinläng-lich erwiesen. Seine Entstehung reichtohne Zweifel nahe an die apostolische Zeit.

Die Ordination des L.s stand nurdem Bischöfe zu ( Const. apost. III 11) unddiente dabei seit ältester Zeit das Evan-gelienbuch als Materie (vgl. Hippol. 1. c.).Dieses sowol als der Name ,L.“ bezeicli-nete das durch die Weihe verliehene Amt.Die Lectoren hatten ,die göttlichen Lesun-gen vorzunehmen . . ., das EvangeliumChristi zu lesen, von einem Pulte aus, andem sie den Blicken der Menge ausgesetztwaren“ (vgl. Cypr. Epp. 38, 39). Die er-höhte Stellung, die sie einnahmen, galtals Mahnung, auf gleiche Weise durch un-bescholtenen Wandel und ungeschwächteGlaubenskraft vor den übrigen Gläubigenhervorzuragen. In der Verfolgungszeit be-traute man mit Vorliebe solche Jünglingemit diesem Amt, die den Herrn muthvollbekannt hatten, weil ,der Stimme, die Gottmit lautem Ruf bekannt, nichts besser an-steht, als im feierlichen Vorlesen gött-licher Schriften zu erschallen . . ■, undnichts den Brüdern mehr nützt, als wenn,während die Lesung des Evangeliums ver-nommen Avird, jeder, der es hört, nurden Glauben des Vorlesers nachzuahmenbraucht“ (vgl. Cypr. Ep. 39). MusterhafterWandel war sonach ein Haupterfordernisszum Empfang des Lectorats. Nicht min-der galt kirchliche Wissenschaft als un-entbehrlich. Der hl. Augustin fand es inder Ordnung, in seiner Erklärung überden 32. Psalm die anwesenden Lectoren

| betreffs einer ihm im Vortrag eingefalle-' nen Schwierigkeit um weitere Nachfor-schung zu ersuchen, ein Beweis, dass er! sie dafür besonders geeignet hielt. Mit-unter weihte man in Africa kleine Kinder(infantuli) zu Lectoren ( Vict. Vit. de pers.viand. V 9), offenbar in der Absicht, sievon frühester Jugend an für ihr Amt er-ziehen und ausbilden zu können. In Ita-lien nahmen Priester in den Parochienjüngere unverheiratete Laien zu sich inihr Haus und unterrichteten sie im Psal-mengesang, in den kirchlichen Lesungenund bereiteten sie vor auf den Empfangdes Lectorats. Dieses Verfahren empfahldas Concil zu Vaison vom J. 529 auchden gallischen Priestern, ,damit sie sichtüchtige Nachfolger heranzögen“ (cap. 1.Hard. II 1105). Das Lectorat galt sonachim 6., wie auch schon im 3. Jahrli., alsj Vorstufe für das Presbyterat. Der Be-kenner Aurelius hätte nach Cyprian ,einenliöhern Grad der klerikalen Ordinationverdient“, man liess ,ihn aber mit demAmte eines L.s beginnen“, wol deshalb,weil dieses ordnungsmässig zu einer höhe-ren Stufe emporführte. Dieser Umstandscheint das richtige Verständniss des be-i reits erwähnten, auf den L. bezüglichen| Kanon Hippolyts in etwas zu fördern. Quii eligitur Anagnostes, ornatus sit virtutibusDiaconi, neque manus ipsi imponaturj primo, sed über Evangelii ab Episcopo; ipsi porrigatur. Der zum L. Erwähltej musste mit den Tugenden eines Diakongeziert sein, weil er sozusagen auf demPunkte stand, zu dieser höheren Würdebefördert zu werden; deswegen wurdeihm ,vorerst“, d. i. bei der Lectoratsweihe,die Hand noch nicht aufgelegt, — diesgeschah bei der bald nachfolgenden Dia-konatsweihe —, sondern das Evangelien-buch, als Symbol seiner vorläufigen Würde,überreicht. Dies wird wol der richtigeSinn jenes Kanons sein.

Die Frage, ob das Amt eines Sängers, mit dem eines L.s stets vereinigt war, istI auf dem Grunde der Quellen nicht leichtmit Sicherheit zu entscheiden, indem baldder L. zugleich als Sänger (vgl. August-Conf. X 33), bald ein besonderer StandSänger vorgefiihrt wird (Oan. apost. 69;i Const. apost. III 11). Am wahrscheinlich-sten ist, dass der L., wenn seine Lectiongesungen werden musste, zugleich auchi Sänger war, während man für andereGesänge vielleicht eigene Sänger hatte,i Uebrigens verwalteten manche Kleriker; verschiedene Aemter. An der Kirche zuj Scythopoüs versah der Märtyrer Procopius[ zugleich das Amt eines L., Interpreten' und Exorcisten (Ruin. Ed. Gal. II 318j-Deshalb konnten Lectoren gleichfalls zu