Martyrium.
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enta, Par. 1857, 104 sqq. und Kraus DieBlutampullen, Frkf. 1868, 33 ff. heuser.
MARTYRIUM. I. Leiden der Mär-tyrer. Diese Leiden waren äusserstschmerzlich und mannigfaltig. Die an sichschon grausame heidnische Pönalgesetz-gebung hatte besonders harte Strafen fürdie crimina sacrilegii und laesae maie-statis, deren man die Christen wegen ihresGlaubens für schuldig erklärte; zu diesentraten noch die Strafen der speziell gegendas Bekenntniss des Christenthums er-lassenen Edicte. Dazu kam, dass man imWiderspruch mit den Grundsätzen desrömischen Criminalrechts die Folter nichtanwandte, um das Geständniss des an-geblichen Vergehens zu erlangen, sondern [um die Leugnung desselben, d. h. die IApostasie, zu erzwingen, was natürlich zu jlängerer Dauer und boshafterem Raffine-ment der Martern führte. Die Hauptartender Leiden waren:
1) Die Kreuzigung, entweder ähnlich,wie bei unserm göttlichen Erlöser gesche-hen, oder, wie bei dem hl. Petrus ( Euseb.H. e. III 1), mit dem Kopfe abwärts, wo-zu auch das Annageln oder Anbinden anBäume und Säulen, woran man sie manch-mal verhungern liess (Euseb. VIII 8), unddas Spiessen (Euseb. VI 42) zu rechnen ist.
2) Das Aufhängen, entweder in derschnell tödtenden Form um den Hals, oderaber an den Schultern oder Händen mitAnhängen von Gewichten an den Füssen,oder umgekehrt an den Füssen, auch, be-sonders bei Frauen zur Erschwerung derPein, wegen boshafterer Verletzung desSchamgefühls, an einem Fusse (Euseb.VIII 9), oder an einer Hand (ib. 10) undeinem Fusse, oder an den Daumen allein,oder bei Frauen an den Haaren, oder umden Leib; bei allen diesen Arten wurdedie Grausamkeit durch Beschweren derherabhängenden Theile mit Gewichten(Euseb. VIII 10) und, wie auch bei derKreuzigung, durch Zerreissen der Gliedermit eisernen Krallen (Euseb. 1. c.; De mart.Palaest. 8), ihre Verwundung durch Pfeile,Schläge, Brennen (Euseb. H. e. VIII 6)u. s. w., durch Bestreichen mit Honig zum
u” * 611 Von lusecten manchmal ver-schärft, regelmässig durch die für daschristliche Gefühl so empfindliche Ent-kleidung (Euseb. VIII 24).
3) Das Rädern, entweder auf einemgrossem Rade, welches man, nachdem derMärtyrer darauf gebunden, von einer Höhehinablaufen liess; oder auf einem kleinernRade, welches über einem mit Nägeln,Haken oder Schwertern besetzten Brettbewegt werden konnte (Baron, in Not. adMartyrol. Rom. 23. April.).
4) Das Auseinanderziehen oderZerreissen der Glieder durch dieFolter (equuleus), durch Flaschenzügeoder Winden (trochlea), oder zwischenniedergebogenen und nach Befestigung desMärtyrers wieder auseinander schnellendenBäumen (Euseb. H. e. V 2; VIII 10; Pru-dent. Peristeph. V 112 sqq.).
5) Das Zerquetschen in der Wein-kelter oder Oelpresse, oder unter grossenSteinen (Euseb. VI 41).
6) Das EinschHessen der aus-einander gespannten Fiisse in diehölzernen Compedes (lignisque plantas in-serit — divorientis cruribus, Prud. Perist.V 251; Euseb. VIII 11), der Hände in
Fig. 210. Fresco von einem Grab bei S. ISazario inMailand (Garrucci CV, B 4 ).
die Manicae und des Halses in das Joch(Prudent. Peristeph. I 46), das Fesseln mitKetten und das Einsperren in Kerker(Euseb. V 2), von deren Grausamkeit dermamertinische noch jetzt ein Beispielbietet.
7) Das Geissein bis aufs Blut, manch-mal bis zum Blosslegen der Eingeweideund bis zum Tode mitInstrumenten der ver-schiedensten Art (lora,nervi, fustes, flagra),mit Ruthen von Holzoder Eisen, die manch-mal mit Stacheln ver-sehen waren und dannScorpioneshiessen; mitPlumbatae, d. li. Geis-seln von Stricken oderRiemen, an deren En-den Bleikugeln befe-stigt waren; die hei-ligen Märtyrer warendabei ihrer Kleider be-raubt und entweder aneine Säule gebunden,oder auch, mit demGesicht oder mit dem
i Rücken auf die Erde,manchmal auf Haufenscharfer Scherben ge-legt (Euseb. V 2; De mart. Palaest. 4).
8) Die Misshandlung durch Schlägeund Fusstritte, das Zerschmettern der
Ftg. 211. Plurnbei.