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Mapripiov — Martyrologien.
■wurde £v xtjS (xaprupi'o) der hl. Euphemiagehalten ( Socrat . VI 6).
2) In einer römischen Inschrift des3. oder 4. Jahrh. aus dem CoemeteriumTrasonis bezeichnet AHON MAPTTPIN(piapTopiov) entweder den speziellen Ort,wo dieses Epitaph errichtet wurde, oderdas ganze Coemeterium; nach de Rossi(R. S. III426) wahrscheinlicher erstem, ob-gleich die Coemeterien mit Recht in Rück-sicht auf die darüber errichteten Kirchenals eine riesenhafte Confessio bezeichnetwerden könnten. Jedenfalls scheint hierpapruptov synonym nicht mit der über derConfessio errichteten Kirche (memoria,cella memoriae), sondern mit Confessio(s. d. Art.) gebraucht.
3) Bei den lateinischen Kirchenschrift-
stellern bedeutet M. ebenfalls gewöhnlichdie dem hl. Märtyrer geweihte Kirche( Hieron . Vita s. Hilar. n. 31). Lib. Pontif.in Leon. I: factum est concilium episco-porum in Chalcedona in martyrio s. Eu-phemiae. Isidor. Etymol. 1. XV 4, n. 12:martyrium, locus martyrum, graeca deri-vatione, eo quod in memoriam sanctorumsit constructum, vel quod sepulchra ibisint martyrum. Es findet sich jedochauch in der Bedeutung von Confessio.Augustinus (De civ. Dei 1. XXII 8, n. 23)berichtet von einem Jüngling, der inder Kirche des hl. Stephanus am Oster-sonntage ,loci saneti cancellos, ubi mar-tyrium erat . . . orans tenebat 1 und wun-derbar geheilt wurde. So heisst es auchin dem Caeremoniale episc. 1. I 12, n. 16:locus qui in plerisque ecclesiis sub altarimaiori esse solet, ubi ss. martyrum Cor-pora requiescunt, qui Martyrium seu Con-fessio appellatur, decet (an den höherenFesttagen) floribus, frondibus, omniqueornamento decorari. heuser.
MAPTVPION = Confessio, s. d. A. I 325.
MARTYROLOGIEN. Die altchristlicheKirche war auf das Sorgfältigste bemüht,das Andenken an die hl. Märtyrer undihre Kämpfe durch schriftliche Aufzeich-nungen zu erhalten. Die einfachste Formdieser Aufzeichnungen war die der Calen-darien. Daraus entstanden die Calendariamartyrum, in welchen bei jedem Tage nurder Name desjenigen Märtyrers stand,dessen Gedächtnisfeier begangen wurde.Hierauf scheinen die bekannten Worte desTertullian De coron. c. 13 an den Christenanzuspielen: ,habes tuos census, tuos fa-stos‘. Die Bischöfe selbst nahmen dieBache in ihre Hand; so schreibt z. B.Cyprian Ep. 37 (al. 12) ad der.: .dieseorum (confessorum s. martyrum), quibusexcedunt, annotate, ut connnemorationes
eorum inter memorias martyrum celebrarepossimusA Ursprünglich hatte jede einzelneKirche ihr eigenes Calendarium. Das ältestebekannte Calendarium dürfte das C. Ro-manum sein, dessen Anfertigung in das4. Jahrh. fällt und das, durch den gelehr-ten Jesuiten Aegidius Bucherius (De doctr.temporum, Antverp. 1634) veröffentlicht,daher auch das Bucherianum genanntwurde, das dann Mommsen unter dem Titel,Ueber den Chronographen vom J. 354‘(Abh. der phil.-hist. Klasse der kgl. sächs.Gesellsch. d. Wissensch. I. 1850, 634 f.,dazu 582 f.) neuerdings herausgab. Weiterdes Polemius Silvius Laterculus vom J. 449(ib. III 269, ed. Mommsen), das C. Car-thaginense aus dem 5. oder 6. Jahrh. Ne-ben diesen Calendarien erscheinen schonin ältester Zeit die Acta martyrum, aus-führlichere Beschreibungen alles dessen,was bezüglich der Märtyrer in den gericht-lichen Verhandlungen, im Kerker und aufdem Richtplatze vor sich gegangen. Wirerinnern hier an das Martyrium s. Ignatiiund Polycarpi unter den Werken der apo-stolischen Väter, an den Bericht der Kir-chen von Lyon und Vienne über die Mär-tyrer in Gallien unter Verus bei Euseb.Hist. eccl. VI u. s. w. Die Quellen dieserAufzeichnungen waren die Aussagen glaub-würdiger Augen- und Ohrenzeugen, dieGerichtsprotokolle, welche theils von denöffentlichen Notaren um schweres Gelderkauft, oder, wenn die Notare selbst ge-heime Christen waren, von diesen denBischöfen und Priestern freiwillig, bis-weilen sogar schenkungsweise eingehändigtwurden. Hierzu kommen eigenhändige Auf-zeichnungen der Märtyrer selbst; vgl. Bin-terim Denkw. V, 1, 76; Le Blaut LesActa mart., Par. 1882. Vgl. d. Art. Mär-tyrer, ihre Acten. In Rom wie anderwärtsbegegnen wir der Thatsache, dass jede ein-zelne Kirche oder Provinz ihre eigenen Actamartyrum hatten; diese wurden aber aus-wärtigen Gemeinden mitgetheilt und auchhier bei den gottesdienstlichen Versamm-lungen oder an dem Todestage (natale)der betreffenden Märtyrer vorgclesen. Ausden Calendaria martyrum (et confessorum)und den Resten der in der diocletianischenChristenverfolgung grossentheils zerstör-ten Acta martyrum bildeten sich die M.,welche bei jedem Tage nicht mehr blossden Namen eines Märtyrers angaben, son-dern auch biographische Notizen überden Märtyrer und auch andere Heilige,welche keine Märtyrer waren, zuerst dieConfessores, dann die Bischöfe mit Er-wähnung ihrer Depositio, ausserdem dieDies depositionis von Fürsten, die Trans-lationen der Reliquien der Heiligen etc.zum Gegenstände ihres Inhalts machten