Martyrologien.
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und dabei nicht mehr bloss auf Eine Kir-ehengemeinde, sondern auf alle Provinzenund Länder Rücksicht nahmen. Dieseangegebenen Erweiterungen der Calendariafanden nach und nach im Laufe der Zeitenstatt. Die anfängliche Gestalt der M. warsicher jene, wie sie von Gregor M. Epp.1. VIII 39 dem Bischof Eulogius zu Ale-xandrien geschildert wird. Gregor schreibt:,nos autem pene omnium martyrum di-stinctis per dies singulos passionibus col-lecta in uno codice nominahabemus, atqnequotidianis diebus in eorum venerationemissarum solemnia agimus. Non tarnenin eodem volumine qualiter quis sit passusindicatur, sed tantummodo nomen, locuset dies passionis ponitur. Unde fit, utmulti ex diversis terris atque provinciisper dies, ut praedixi, singulos cognoscan-tur martyres coronati. 1 Als erster Autoreines Martyrologiums wird von Einigen,z. B. Walafrid Strabo De reb. eccl. c. 28,Eusebius von Caesarea genannt; alleindiese Meinung stützt sich nur auf desEusebius in seiner Hist. eccl. IV 15, V 4,V 21 von ihm selbst erwähnte, leider ver-loren gegangene Werk: Tiüv apyauuv pap-tupttov auva-po-pj, welches aber kein kurz-gefasstes Martyrologium war, sondern nachder eigenen Versicherung des Eusebius 11. cc.die Passiones martyrum noch ausführlicherund umständlicher schilderte, als es inseiner Kirchengeschichte der Fall ist. AuchBeda schreibt Retract. in Act. Apost. c. 1von einem Martyrologium des Eusebius,doch in der zweifelnden Form: ,Eusebius(martyrologii) auctor extitisse narreturJIn der lateinischen Kirche wird der hl. Hie-ronymus als der erste Verfasser eines Mar-tyrologiums angesehen. Der Senator Cas-siodorius Instit. div. litt. c. 32 kennt einMartyrologium Hieronymianum, und beider wissenschaftlichen wie staatsmänni-schen Bildung Cassiodors (Anfang des6. Jahrh.) könnte man annehmen, dasser sich über die Autorschaft des Hiero-nymus nicht täuschen liess; aber voneinem von letzterm verfassten Martyrolo-gium macht weder Hieronymus selbst inLib. de viris illustr., noch Gennadius inLib. de scriptor. eccl. Erwähnung, so dasses sehr unsicher ist, ob das unter demNamen des hl. Hieronymus bekannte undverbreitete Martyrologium mit Recht dem-selben zugeschrieben werden dürfe. Sovielist aber gewiss, dass das MartyrologiumIlieronymianum in seiner jetzigen Gestalt(ed. Fiorentini Vetustius occident. eccles.Martyrologium, Lucca 1768, 4°) ein Con-glomerat aus verschiedenen alten Calen-darien, Martyreracten und älteren M. ist.Einzelne Partieen des Werkes sind aller-dings Bruchstücke aus sehr alten, noch
in die Zeit der Verfolgungen fallenden M.,aber im Grossen und Ganzen ist das Werkschwerlich vor dem 7. oder 8. Jahrh. ent-standen. ,De Rossi ist der Erste, welcherHand angelegt hat, um auf dem Wegeder genauesten kritischen Untersuchungden ursprünglichen Text herzustellen. Erhat zu dem Zwecke neue Erhebungenüber den handschriftlichen Apparat ge-macht und ist zu dem Resultate gelangt,dass alle uns erhaltenen Codices sich aufeine Urschrift zurückführen lassen, die inden letzten Jahren des 6. oder zu Anfangdes 7. Jahrh. zu Auxerre entstand undals deren Urheber der dortige BischofAunarius oder Aunacharius anzusehen ist 1(Kraus R. S. 2 20). Wir sehen seit Jah-ren mit Spannung der Ausgabe des Mar-tyrol. Hieronym. entgegen, an welcher deRosst mit L. Ditchesne arbeitet und welcheneue und zum Theil sehr unerwartete Be-lehrungen über den Ursprung und dieGeschichte dieses Werkes bieten wird.Zur Zeit des Papstes Gregor d. Gr. hatteRom, wie oben in dem Briefe Gregors anEulogius bemerkt worden, sein eigenesMartyrologium; die folgenden Worte Gre-gors: ,sed liaec habere vos beatissimoscredimus“ bezeugen, dass damals auch dieKirchen ausserhalb Roms ähnliche M. imGebrauche gehabt haben müssen. Es istnicht unwahrscheinlich, dass das von Gre-gor d. Gr. erwähnte Martyrologium dasdem hl. Hieronymus zugeschriebene in sei-ner anfänglichen gedrängteren Form war(s. Binterim Denkw. V, 1, 51 ff.). Einspäteres Martyrologium Romanum parvumwurde von Rosweid S. J. edirt und von demBollandisten Söller Praefat. ad Martyrol.Usuardi in das 8. Jahrh. gesetzt. An dasrömische Martyrologium reiht sich jenesdes ehrw. Beda in England; dieses ent-hält nicht bloss den Todestag und Namender Märtyrer, sondern auch eine kurzeGeschichte ihres Kampfes und die Namender Richter. Das Martyrologium des Bedahat durch Florus von Lyon eine bedeu-tende Ueberarbeitung erfahren. Ausser-dem erschienen noch die M. von Ado undUsuard, für allgemeineren kirchlichen Ge-brauch berechnet.
Die Wahrnehmung, dass in die M. undMartyreracten sich manche Unrichtigkeiteneingeschlichen hatten und dass Häretikererdichtete oder verfälschte Martyreractenin Umlauf setzten, bewog die römischeKirche unter P. Gelasius I, die liturgischeVorlesung aus den Martyreracten zu ver-bieten, wenigstens theilweise, bis keineGefahr mehr bestehen würde. In derafricanischen Kirche aber blieb jene litur-gische Vorlesung unbeanstandet, ebenso inden spanischen und gallicanischen Kirchen.