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Ma&ijfxa — Matroneum.
Den M. der abendländischen Kirchenentsprechen die prjvoXoYia (von p-rp, Mo-nat), also = Monatsregister der Griechen;das berühmteste dieser Menologien ist dasunter der Regierung und auf Befehl desKaisers Basilius Macedo im 9. Jahrh. ver-fasste ( Menolog. Graecorum iussu Basiliiimp. graece olim editum, nunc primum gr.et lat. ed. studio et op. Card. A. Alban/,Urbini 1727, 3 voll. fol.). Nicht zu ver-wechseln mit den Menologien ist dasstammverwandte Menaeum, welches in12 Foliobänden für die 12 Monate desJahres eingerichtet ist und die Officia derHeiligen mit den dazu gehörigen Legenden,Gebeten und Hymnen enthält. Anfänglichnur handschriftlich vorhanden, waren die12 Menaeen nur in wenigen Hauptkirchenaufbewahrt. krüll.
MA0HMA (leclio) wird einigemal = sym-bolttm fidei gebraucht. So bei Socrat. II. e.III 25; Leont. Bijz. De sectis art. 6 (Auct.Bibi. Patr. Duc. I 515); Conc. Constant.sub Menna art. V (Conc. coli. Y 185 c);liingham IY 66.
MATHEMATICI oder Genethliaci (Äug.De doctr. Christ. II 21), die Astrologenund Sterndeuter, deren betrügerischesTreiben durch ein Decret des Constantiusvom J. 357 (De maleficis et m athematicis,Cod. inst. lib. Y) verboten wird. Augu-stinus hat an verschiedenen Stellen seiner,Bekenntnisse“ das Unchristliche und Nich-tige in demselben aufgewiesen (Conf. IY 3,VII 6); die aus ihm im Decr. Gratiani(c. 26, qu. 4, c. 1) citirte Stelle gehörtaber Bhab. Maur. De Magis praestig. an.
MATRICULA bezeichnet eine Liste oderein Verzeichniss zu verschiedenen kirch-lichen'Zwecken. 1) Verzeichniss der aneiner Kirche angestellten Kleriker; da-her clerici immatriculati, die zugleich vonihrer Kirche den Unterhalt bezogen. Soverfügt das Conc. Agath. c. 2, dass reu-müthige Kleriker, die von der M. ge-strichen waren, wieder in sie eingetragenwerden sollten, und das Conc. Aurel, c. 13erwähnt gewisse Vortheile der immatricu-lirten Kleriker (vgl. die Synode von Au-xerre c. 3). Auch die späteren fränkischenCapitularien befassen sich öfter mit dieserM. Geführt wurde sie gewöhnlich vomArchidiakon. In der africanischen Kirchebedeutete ,m. et archivus“ auch die Liste,in welche die Ordinationstage der Klerikereingetragen und die beim Primas oderMetropoliten aufbewahrt wurde (Conc. Car-thag. IV. [Cod. eccl. Afric. c. 86] und Aug.au’ Verzeichniss heisst auch
Album oder Tabula clericorum, gricch.y.avcuv, y.stTaXoYOi iz'jitv/.oz. Kg decken sich
die Ausdrücke canonici und immatriculati(matriculati) clerici. S. d. Art. Canonici I191. 2) Verzeichniss der A r m e n, welcheaus kirchlichen Einkünften ihren Unterhaltempfingen. Namentlich gehören die vonder Kirche unterhaltenen Wittwen hierher,die desslialb ebenfalls pnatriculae“ liiessen(Greg. M. Ep. II 45, und bei Fortunat. Vitas. Radegund, c. 17: praeter quotidianammensam, qua refovebat matriculam . . .).Gewöhnlich aber liiessen die so Unter-stützten matricularii, — ae, und weil armeLeute, die so von der Kirche unterhaltenwurden, zugleich niedere Kirchendienstethaten, z. B. die Kirchen kehrten, dieGlocken läuteten, so wurde der Namematricularii, —ae auch auf diese über-tragen. 3) Das Armenhaus selbst, inwelchem jene kirchlichen Pensionäre leb-ten, nannte man M. = Xenodochium. Sosteht im Testamente des hl. Remigius beiFlodoard. Hist. Rem. I 18 (Migne 135, 63) rmatriculae s. Mariae, quae dicitur xeno-dochion, ubi duodecim pauperes stipemexspectant, solidus dabitur. Diese Matri-culae waren meist mit ihren Kirchen zu-sammengebaut oder befanden sich in un-mittelbarer Nähe (Greg. Tur. De mirac.II 37 und Hist. Franc. VII 29). Endlicherhielt auch der Armenfond selbst denNamen M. Haus und Fond hatten einenPriester zum Vorstande, welcher seinenUnterhalt ebenfalls aus kirchlichen Ein-künften empfing. 4) Seltener steht M.für ecclesia matrix, matricularis, Mutter-oder Hauptkirche. Vgl. d. Art. KanonII 196. KRIEG.
MATRICULARII s. o. unter Matricula.
MATRIMOXIUM, s. Ehe.
MATRIX ECCLESIA, bei Tertullian. Depraem. 21 anscheinend eine Kirche apo-stolischer Gründung, in welchem Sinneder Ausdruck auch von Jerusalems Kirchegebraucht wird (Theodoret. V 9). In Africa(Cod. Afr. c. 123) kommt dann der t. auchwol in dem Sinn von bischöflichen imGegensatz zu den von einfachen Presby-tern regierten Kirchen vor; doch lässt sichhier über die Bedeutung des Ausdrucksstreiten. Vgl. liingham III 137. 259.
MATRONEUM bezeichnet den Platz, derin den alten christlichen Cultstätten denFrauen zugewieson war. Die Trennungnach dem Geschlochto, eingegeben vonkeuscher Sitte, war wol bei der christ-lichen Cultfeicr so alt als diese selbst;die Zunahme der Frequenz aber gebot,dass die Geschlechter nach einer festenOrdnung sich in die gegebenen Räumetheilten. Marchi (Mon. delle arti primit.,