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Zweiter Band. I - Z.
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Mette — Milch.

II, c. 7), bald durch einen andern Metro-politen, wie es durch die dritte Synodevon Orleans 538, c. 3 angeordnet und wiees auch in Mailand und Aquileia gehaltenwurde ( Binterim Denkw. III 278), balddurch den Obermetropoliten oder Patriar-chen, wie es nach der Synode von Chal-cedon c. 28 (vgl. Act. XVI; Hard. Conc.II 643) im Patriarchat Constantinopel undsicherlich auch in den übrigen orientali-schen Patriarchaten geschah. Wie aberder M. bei Besetzung der bischöflichenStühle ein Wort zu reden hatte, so hatteer 2) die Aufgabe, etwa unter den Suf-fraganen ausbrechende Streitigkeiten zuschlichten und über die gegen einen Bi-schof erhobenen Beschwerden zu richten,und er entsprach ihr in der Regel aufder Provinzialsynode. Vgl. Conc. Nicnen.c. 6, Antioch. c. 9; Can. apost. 35 (33),38 (36), 71 (73). In Africa bestand diePraxis, dass Controversen zwischen Bi-schöfen durch bischöfliche Richter gelöstwurden, die entweder der M. oder mitdessen Zustimmung die Betheiligten selbstwählten (Cod. can. eccl. Afric. c. 120).Nach 1. 29 Cod. Iust. 1. 4 konnte der M.eine Klage gegen einen Kleriker in zwei-ter Instanz selbst untersuchen und mitdem Vorbehalt des Recurses an das Pa-triarchalgerieht entscheiden. Wie er denersten Rang unter den Bischöfen der Pro-vinz hatte, so kam ihm 3) insbesonderedas Recht zu, die Provinzialsynoden zuberufen und auf denselben den Vorsitz zuführen, und nach den Synoden von Nicaeac. 5 und Antiochien c. 20 sollte er diesesregelmässig jährlich zweimal thun; nachder letztem (c. 19) noch überdies bei einerBischofswahl. Nach der Synode von An-tiochien c. 9 stand ihm 4) überhaupt dieSorge für die ganze Provinz zu und hatteer Anordnungen allgemeiner Art, seien eskirchliche, seien es staatliche (Iust. Nov. 6,epilog.), den Bischöfen mitzutheilen undnamentlich die Osterzeit anzuzeigen, bez.zu berechnen ( Ambros. Ep. 23 ad episc.per Aemil.; Conc. Carthay. III, c. 1. 41;Tolet. IV, c. 5). In Africa (Conc. Carth.

III, c. 28) und auch anderwärts (Grey. 31.Epist. IX 8) hatten die Bischöfe 5) diePflicht, bei grösseren Reisen seine Er-laubnis einzuholen und ihn um Erthei-lung der Litterae formatae zu bitten;6) lag dem Metropoliten die Sorge für dievacante Diöcese und namentlich für bal-dige Besetzung des erledigten Stuhles ob.Vgl. Conc. Carth. V, c. 8; lleiens. c. 6. 7;Valent. 524, c. 2; Chalced. c. 25. In Spa-nien und Frankreich endlich war nach denSynoden von Gerunda 517, c. 1 , Epaon°)1, c. 27 und Toledo 675, c. 3 die Litur-gie und der Ritus der Metropolitankirche

für die bischöflichen Kirchen der Provinzmassgebend. Dass der M. in den erstensechs Jahrhunderten auch Ehrenrechte ge-habt habe, ist wenigstens nicht nachweis-bar; denn wenn das Pallium in dieserZeit auch bereits vorhanden war, so wurdees doch noch nicht von allen Metropolitengetragen und galt somit noch nicht alserzbischöfliche Insignie. funk.

METTE, matutinum, s. Officium.

MILCH. Die Auffassung des Täuflingsals Kind der Domina (mater ecclesia, Tert.Ad mart. c. 1) war in der alten Kircheviel lebhafter, als in der Gegenwart. Selbstsolche, die als Erwachsene die Taufe em-pfangen hatten, wurden auf ihren Grab-steinen als Infantes und Pueri bezeichnet(de Rossi Inscr. 236, n. 558; 103, n. 193u. a.): decessit de seclum puer Victorinusqui vixit annus XXXVII. So lag es nahe,auch die Ernährung des neugeborenenKindes in diese bildliche Auffassung her-einzuziehen, und wie früh schon in derThat diese Vorstellung entwickelt war,lehrt uns die kosende Bezeichnung derNeugetauften als vituli lactentes.

Damit hängt nun die Sitte der altenKirche zusammen, wonach unter den dieTaufe begleitenden Sacramentalien auchM., vermischt mit Honig, dem Neugetauf-ten zu kosten gereicht wurde (ProbstSacram. 151). Wiedergeboren in der Taufeaus dem Mutterschosse der Kirche (Six-tus III im Bapt. Lateran.), empfing derNeophyt alsbald an der Mutterbrust derKirche die süsse Milch der Gnade zumWachsthum des Heiles (I Petr. 2, 2). ,Wiedas Kind durch Honig und M. belebt wird,so der Gläubige durch das Wort 1 (Barnab.Epist. c. 6, p. 12). ,Die Priester bringenKelche mit dem Blute Christi und andereKelche mit M. und Honig, um diejenigen,welche ihrer theilhaftig werden, zu be-lehren, dass sie wiedergeboren seien undals Kinder, wie Kinder, M. und Honiggemessen 1 (Hippolyt. Can. 19, n. 15, p. 77).

Bestimmt also, zunächst den Gedankenan die geistige Wiedergeburt in dem Neo-phyten lebhafter anzuregen, gewann dersymbolische Ritus der Nahrung mit M.eine noch höhere Bedeutung durch seinennäheren Bezug auf die Eucharistie.Denn indem die M. erst nach der Com-munion gereicht wurde (Probst a. a. 0.),ward sie das Sinnbild nicht mehr nur derGnade" überhaupt, sondern der besonderne\icharistischen Gnade, Sinnbild derhl. Communion. Diese spezielle Beziehungist schon in der angeführten Stelle desApostelfürsten selbstnahegelegt (vgl. Reischlzu I Petr. 2, 2 und 3); vollkommen ent-