398
Missa.
unstatthaft und dies in unserer Frage umso mehr, als die von den Vätern dieserZeit zur Bezeichnung des hl. Opfers vor-zugsweise gewählten Ausdrücke (z. B. sa-crificium) das Wesen desselben den Pro-fanen viel deutlicher errathen Hessen, alsdas seltener angewendete M. An einendirecten Zusammenhang aber zwischen31. ,Entlassung 1 und Opfer zu denken,hätte jedenfalls die Wahrnehmung ver-bieten sollen, dass auch solche Cultus-theile 31. genannt wurden, bei denen eineEntlassung gar nicht stattfand, wie dieCollecten und die Lesungen der Matutin.Gleichwol ist das Dunkel nicht undurch-dringlich, und wir bedürfen nur einigernachweisbaren Zwischenbedeutungen,um zu verstehen, wie M. auf durchauslogischem Wege schliesslich Opfernamewurde.
Seit ältester Zeit pflegte die Entlassungder Katechumenen, wie überhaupt Aller,die der eigentlichen Liturgie nicht bei-wohnen durften, mit einem Sogensgebetzu geschehen ( Const. apost. VIII 6 ff.).Es lag nahe, den Namen der Entlassungauf das sie vermittelnde Gebet zu über-tragen, wie noch heute das Ite missa estdes lateinischen Ritus offenbar auch aufden unmittelbar folgenden Segen hinweist.So gewinnen wir aus der Form derEntlassung unmittelbar neben derGrundbedeutung des Wortes M. eine zweite:Entlassungsgebet, Collecte, Ge-bet überhaupt. In diesem Sinne stehtaber 31. thatsächlich in dem allerdingsfälschlich dem zweiten Concil von Mileve(416) zugeschriebenen, übrigens dieser Zeitangehörigen can. 12 (preces vel orationesseu missae), sodann bei Cassian (1. c. II 15:missa orationum), vielleicht in der Bene-diciinerregel (cap. 17), sicher endlich beiGregor von Tours (f um 595; Hist. Franc.VI 46: hymnos sive missas verfertigteKönig Chilperich) und im mozarabi-schen Ritus, wo Gebete im Opfer undim Officium M. genannt werden ( MabillonDe liturg. gallic. 11 u. 393). Kann schondie eben genannte Cassian’scheStelle (missaorationum) auch auf den Gottesdienstüberhaupt bezogen werden, so findenwir M. in derselben erweiterten Bedeutungnoch einmal bei dem nämlichen Schrift-steller (1. c. II 7: ad celeritatem missaequantocius properantes), und auch c. 29<les dritten Concils von Orleans (538),welches den ,Morgen- und Abend-Mess-opfern* (sacrificia matutina missarum sivevespertina) in Waffen beizuwohnen ver-bietet, kann zur Unterstützung angeführtwerden. Dass aber die Bezeichnung einesGanzen auch auf seine T h e i 1 e übertra-gen werden kann, ist weder selten noch
1 befremdend, und dass diese Uebertragung; bei 31. wirklich statthatte, zeigt die vierte,fünfte und sechste Bedeutung dieses Ter-i minus, der in gleicher Weise auf das Offi-cium, dessen Lectionen und das hl. Opferder Messe Anwendung fand. So begreiftsich die sonst unerklärliche Thatsache,dass der vielgenannte Cassian die Matutin(nicht nur M. nocturna (II 13), 31. cano-I nica (III 5), sondern auch einfach ohne(jeden Zusatz 31. (III 6) nennt, und dassdas Concil von Agde (506, c. 30: matu-tinae vel vespertinae missae) auch derVesper diesen Namen giebt. Ebensowenignehmen die Verfasser der OrdensregelnAnstoss, die Lesungen der 31atutin alsM. zu bezeichnen (z. B. Caesar. Arelat.f 542; Reg. ad monach. c. 21: omni do-minica sex missas facite). Damit ist auchdie Benennung des vorzüglichsten Cultus-bestandtheils als M. erklärt und gerecht-fertigt. Nach Ambrosius und Augustinbedienten sich ihrer Leo d. Gr. (f 461;Ep. 9 ad Dioscor. c. 2), die Benedictiner-regel (c. 35. 38. 60), die Concilien vonAgde (c. 21 u. 47) und Orleans (I 511,c. 26; III 538, c. 14. 29). Die zweite Sy-node von Vaison (529, c. 3) unterscheidetbereits öffentliche und Frühmessen, Fasten-und Todtenmesscn, und bald darauf willCaesarius Arelat. nur noch das hl. Opfer31. genannt wissen (Hom. 12: non tunefiunt missae, quando divinae lectiones inecclesia recitantur, sed quando muneraofferuntur et corpus vel sanguis Dominiconsecratur, nam lectiones, sive prophe-ticas, sive apostolicas, sive evangelicas,etiam in domibus vestris aut ipsi legereaut alios legentes audire potestis, conse-crationem vero corporis et sanguinis Christinon alibi nisi in domo Dei audire vel viderepoteritis). Hierdurch angebahnt, wurde diedefinitive und ausschliessliche Bedeutungdes Wortes 31. durch Gregor von Toursund Gregor d. Gr. festgestellt, bis das 3IA.dasselbe erst auf die Heiligenfeste undschliesslich auf die Jahrmärkte ausdehnte.Andere Erklärungen unseres Terminus,wonach z. B. 31. = transmissio gesetztoder participial gefasst und mit ecclesiaergänzt wird, können wol als Allegorieengelten, haben aber in Etymologie undGeschichte keinen Boden, noch wenigereine dritte ( Calvin. Instit. IV 18), die 31.aus den kirchlichen Agapen erklären wollte.
Die 31 esse feiern hiess: 31. facere(Ambros.), 31. agero vel tractaro ( Victor.Afric. Hist, persoc. Vand. II 2. 13), 31.tenere (Conc. Agath.), 31. dicere ( Gregor.Turon. IX 20), endlich auch 31. cele-brare ( Gregor . M. Hom. 8 in die nat. Dom.).Letztem Ausdruck, sowie 31. spectare ge-braucht Gregor. Turon. (De gloria mart.