Mönchthum.
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zu gedenken, die seit dem 5. Jahrh. inPalästina blühten. Als Niederlassungenvon Einsiedlern, die von einander getrenntin Zellen lebten und doch zugleich unterder Leitung eines gemeinsamen Obernstanden, stellen sie im Wesentlichen einenAnaehoretenverein dar, unterscheiden sichaber von dem Einsiedlerverein des hl. An-tonius durch eine festere Organisation.Die berühmtesten Stifter von Lauren sindder hl. Euthymius (Yit. Euthym. in Act. SS.20. Ian.; Cotelier Monum. eccl. gr. t. II)und der hl. Sabas (f 531), dessen Schüler(Vit. Sab. Gotel. 1. c. t. III). Uebrigenswurde der Ausdruck Lauren bisweilenauch zur Bezeichnung der gewöhnlichenKlöster gebraucht.
Wir haben im Bisherigen die Verschie-denheiten im alten M. noch keineswegserschöpft. Cassian (De instit. II 2) be-merkt, er habe auf seinen Reisen, bez. inAegypten, Palästina und Mesopotamienfast ebenso viele Regeln als Klöster undZellen gefunden. Diese weiteren Ver-schiedenheiten entziehen sich aber zumgrössten Theil unserer Kenntniss. Wirerfahren durch Cassian nur, dass sie zu-meist auf dio Gebetsübungen sich bezo-gen. Es ist indessen anzunehmen, dass siesich auch auf andere Dinge erstreckten.Zu bemerken ist nur noch, was übrigensaus dem Gesagten bereits hervorgeht, dasses im 4. und 5. Jahrh. keine Regel gab,welche eine grössere Herrschaft erlangthätte. Eine Ausnahme macht nur die Re-gel des hl. Basilius, und auch sie scheintdamals ausserhalb Kleinasiens noch keineAnnahme gefunden zu haben. Ein Um-schwung erfolgte in dieser Beziehung zu-nächst im Abendland im 6. Jahrh.
Der hl. Benedict vonNursia(480—543)gründete, nachdem er mehrere Jahre beiSubiaco in einer Höhle zugebracht undeinige Zeit die Vorstandschaft des benach-barten Klosters Vicovaro geführt hatte,in jener Gegend selbst zwölf Klösterlein.Ein weiteres und zugleich berühmteresgründete er (529) an der Stelle des altenCastrum Cassinum in Campanien, dasKloster Montecassino bei San Germano.Ueberdies verfasste er eine neue Regel,von der namentlich hervorzuheben ist, dasssie die um Aufnahme Bittenden verpflich-tete, wenn sie nach einjähriger Probezeitbei ihrem Vorhaben bobarrten, das Klosternicht wieder zu verlassen und der Regeltreu zu bleiben (Reg. c. 8—20. 39. 40. 58).Die Bestimmung war von grosser Bedeu-tung, indem sie dem Wechsel des Auf-enthaltes und dem Umherziehen bei denMönchen ein Ende machte und mancheMissstände beseitigte, die mit jenen Eigen-thümlichkeiten nothwendig verbunden wa-
ren. Die Regel fand noch zu Lebzeitenihres Urhebers und noch mehr nach dessenTod eine weitere Verbreitung. Von Monte-cassino ging manche neue Stiftung aus.Anderseits nahmen die meisten in Italienschon bestehenden Klöster die neue Re-gel an. Das Kloster Montecassino selbstwurde zwar im J. 580 durch die Longo-barden zerstört. Aber die Mönche wirk-ten nach ihrer Vertreibung in Rom, wosie, neben dem Lateranpalast ein Klo-ster bauend, bis zu ihrer Rückkehr umdas J. 730 sich aufhielten, in gleichemGeiste. Indessen gelangte die Regel nichterst damals in die ewige Stadt. Schoneinige Jahre früher hatte Gregor d. Gr. inseinem Palaste in Rom ein Kloster nachderselben eingerichtet, und der Umstand,dass er im J. 590 auf den Stuhl Petrierhoben wurde, musste dem Orden, demer angehörte, zu hoher Empfehlung dienen.Die Regel scheint durch ihn sogar diefeierliche Approbation erhalten zu haben.Wie es sieh übrigens mit der Echtheit derfraglichen Urkunde verhalten mag: durchGregor erfuhr die Stiftung des hl. Bene-dict jedenfalls eine beträchtliche Förde-ruug; denn ausser jenem Kloster, das erin Rom errichtete, gründete derselbe nochsechs andere auf der Insel Sicilien. Auchschrieb er das Leben des grossen Ordens-stifters (Dialog. II), ein Act, durch dener der neuen Regel ohne Zweifel noch eingrösseres Gebiet eroberte als durch jeneKlosterstiftungen (L. Tosti Storia di MonteCassino, 1842).
Inzwischen war im abendländischen M.noch eine andere Neuerung erfolgt. Wäh-rend Benedict die Mönche im Wesent-lichen nur zu materieller Arbeit ver-pflichtete, hielt Cassiodor, als er nachNiederlegung der Aemter, die er im ost-gothischen Reiche bekleidet hatte, dasKloster Vivarium bei Squillacium in Unter-italien gründete (538), dieselben zu wissen-schaftlicher Arbeit und zum Abschreibenvon Büchern an. Wol hatten einzelneKlöster, wie Lerinum und Marmoutier,auch schon früher durch wissenschaft-liches Streben sich ausgezeichnet oder mitAbschreiben von Büchern sich beschäf-tigt. Aber sie waren vereinzelte Erschei-nungen. Das Büclierabschreiben wurde zu-dem nur von einem Theil der Möncheder bezüglichen Klöster getrieben, in Mar-moutier von den jüngeren , nach der Re-gel des gallischen Bischofs Ferreolus (c. 28;Holsten. Brockie Cod. Regul. I 162) vonden schwächlichen und kranken, und esnahm so nur eine untergeordnete undsubsidiäre Stellung in der klösterlichenThätigkeit ein. Cassiodor dagegen fasstees als die werthvollste Händearbeit auf,