Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Navis — Nekrologien.

welches zwischen einer Orans und dem anden Felsen schlagenden Moses eine kleineDarstellung der N. unter einem grossenjugendlichen Brustbild des Erlösers bietet(Bruzza Bull. 1878, 58; de Bossi ebd. 1877,141 f., tav. II). Der Stil und das Vor-kommen des Monogramms in der Nischedes Arcosoliums (ebd. tav. 1 - 1 ) lassen aufdie nachconstantinische Zeit des 4. Jahrh.schliessen.

Man war früher der Ansicht, dass Ochsund Esel als Assistenten bei der Geburtdes Herrn vor dem 5. Jahrh. nicht er-wähnt werden (so Calmet, und TillemontMem. de l’hist. eccl. I 423 f.). Anderesetzten das Auftreten dieser Legende früheran (so ein Barnabite Annal. delle scienzerelig., Roma 1847, 369 ff.). Dass sie inder That älter ist als das 5. Jahrh., be-weisen nicht bloss die eben angeführten,theilweise dem 4. Jahrh. angehörendenDenkmäler, sondern auch die Verse desPrudentius Catliem. XI 77—80; und dazustimmt eine alte griechische Doxologie,die Egger (Mem. de l’Acad. des inscr. XXI)auf einer ägyptischen Terracotte fand (£710 ;ahdva-co; . . . tcüv aXöftov 7 v<opiaSk(t), was aufHabak. 3, 2: in medio duorum animaliuminnotesceris nach der latinisirten Ueber-setzung der LXX bei Toutte Ad Cyrill.Hieros. Catecli. XII 20 anspielt; vgi. deBossi a. a. 0. 145). Das Evang. Pseudo-Matth. bei Tischendorf Evang. apocr. 77hat: ipsa ergo animalia, bos et asinus, inmedio eum habentes incessanter adorabanteum. Hier ist der Einfluss der Apokryphenauf die Kunst des ausgehenden christlichenAlterthums so unverkennbar, wie in anderenZügen, welche die mittelalterliche Kunstjetzt bald zubringt, so in dem Waschendes Kindes in einer Badwanne u. s. f. Vgl.das Malerbuch vom Berge Athos, deutscheAusg. 174. Man vgl. noch über die Dar-stellung Gori Osserv. sopra il presepio vorDe partu virginis des Sannazaro, Firenze1740; Buonarruoti Vetri 71 f.; Bottari I89; Allegranza Spiegaz. 63; Arevalo zuSedul. 307; Garampi Mem. sull’ istoriadelle tre Chiara da Rimini 71; Patrizi DeEvang. II 297; Menzel Christi. SymbolikI 315; Guenebaidt Dict. iconogr., Par. 1850,435; Molanus Hist. imag. sacr. ed. Paquot,4°, 396; Cahier in Melanges d’archeol. I;Lehner Die Marienverehrung in den erstenJahrh., 1881, bes. Taf. VI.

Bis zu Augustins Zeiten feierte dieKirche nur die N. Christi, dann kam die-jenige der hl. Jungfrau hinzu (s. BaroniusMartyrol. zum 24. Juni un3 8 . Sept.); spä-ter offenbar noch andere Geburtsfeste, wiedas der hl. Agnes, beide im selben Sinne,wie das aus den Worten in der Matutinhervorgeht, welche am Vf. Id. Sept. und

V. Kal. Febr. (super populum) gebetet wer-den : quam liodiernae festivitatis prolatumexorta ineffabili munere sublevasti. Vgl.Garrucci Civ. catt. 1880, Quad. 716, p. 200zu Armellini S. Agnese 48. Von diesenspäter eingeführten Nativitätsfesten ist inder altchristlichen Kunst keines darge-stellt. KRAUS.

NAVIS, s. Schiff.

NAZARENER, s. Spottnamen.

NEBUKADNEZAR, s. d. Art. Jünglingeim Feuerofen II 76.

NEKROLOGIEN. Die Kirche ist eine sosorgsame Mutter, dass sie selbst ihre da-hingeschiedenen Kinder nie völlig vergisst,sondern sich öfter an sie erinnert und inder einen oder andern Weise ihr Andenkenfeiert und festhält. Besonders war vonAlters her die Aufzeichnung und Fixirungder Todestage üblich, um bei deren jähr-licher Wiederkehr das Godächtniss an dieVerstorbenen wieder aufzufrischen undneu zu beleben. Für dieselben am Jah-restag ihrer Geburt (für den Himmel)Opfer darzubringen, ist nach Tertullianeine Sitte, die ununterbrochen in derKirche in Uebung war (De coron. 3; vgl.De monog. 10 ) und auch noch zur Stundein den sog. Anniversarien fortbesteht. Auch| die Namen derjenigen, für die man betenwollte, beim Opfer zu erwähnen (vgl. Cgpr.Ep. 1; Epiph. Ilaeros. 75, n. 8 ; Expos.

; fid. 23; Aug. De cura pro mort. ger. c. 4)oder aus den Diptychen vorzulesen, istein ebenso alter Gebrauch, der aber nachund nach abhanden gekommen und in diei stille Commemoration im Messkanon über-ging. Aber gerade beim Uebergang ausdem Alterthum ins MA., wo jener Ge-I brauch sich verlor, entstand ein Institut,

, worin sich die ursprüngliche Sitte der n a-! m e n 1 1 i c h e n Commemoration der Haupt-| sache nach aufrecht hielt und bis auf un-1 sere Tage fortdauert. Die von der Regeldes hl. Benedict (c. 58) geforderte stabi-litas loci, kraft welcher der einzelne Mönchin dem Kloster, wo er die Gelübde ab-i gelegt hatte, gebunden blieb und in kein' anderes übertreten durfte, brachte es wie: von selbst mit sich, dass das mit jenerFamilie sozusagen unauflösbar geknüpfteVerhältniss auch nach dem Tode sovielI als möglich fortbestand. Dies wurde durch! Beobachtung der altchristlichen Regel, all-jährlich am Todestage den Namen des ver-storbenen Mitbruders beim Gebete zu pu-bliciren, am sichersten erreicht. Indemman sich für diese Praxis entschied, wurdedie Anlage von Storberegistern (Obitua-1 rien, N.) in den einzelnen Klöstern eindringendes Bedürfnis».