Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Nekromantie.

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Spuren von solchen N. finden sich inso früher Zeit, dass Mabillon (Ann. Bened.a. 859, III 76) nicht ansteht, den Ursprungderselben mit den Anfängen des Ordensselbst zusammenfallen zu lassen. Der umsJ. 623 verstorbene Bischof Bertichramnusvon Mans hat sich ausdrücklich ausbe-dungen, dass sämmtliche von ihm testa-mentarisch bedachten Klöster seinen Na-men in ihr Liber vitae eintragen und persingulas festivitates vorlesen müssten (ap.Migne P. L. LXXX 407). Noch bestimmterdrückt sich Beda Venerab. über ein Klo-ster aus: quaerant in suis codicibus, inquibus defunctorum est adnotata depo-sitio, et invenient, illum (der hl. Oswald,f 642) hac, ut diximus, die raptum essede coelo. Diese Zeugnisse beweisen nichtminder die frühzeitige Existenz der Obi-tuarien als auch die Sitte, darin ausserden Ordensgenossen noch die Namen derGönner und Wohltliäter aufzuzeichnen undihnen für alle Zukunft ein dankbares An-denken zu bewahren. Was man für dieins Album eines Klosters Aufgenommenenthat, erfahren wir gleichfalls von Beda,indem er an ein ihm befreundetes Klosterfolgende Bitte stellt: sed et me defunctopro redemptione animae meae quasi fami-liaris et vernaculi vestri orare, et missasfacere, et nomen meum inter vestra scri-bere dignemini (Praef. in vit. s. Cuthbert.).Oft standen mehrere Klöster in so engemVerhältniss, dass sie sich gegenseitig Na-men und Sterbtage der Brüder mittheiltenund einander das Almosen des Gebetesaustauschten ( Bonifac. Ep. 98 ad Aldher.;vgl. Ep. 108, ed. Migne 787 u. 800). Mansieht, schon- im 7. und 8. Jahrli. war dieExistenz von N. in den Abteien eine Vor-aussetzung, die sich von selbst verstand,und da man nicht weiss, wo dieselbenzuerst eingeführt worden sind, so geltensie wohl mit Recht als eine Anordnungdes hl. Benedict selbst.

Was die äussere Anlage eines Nekro-logs angeht, so enthält derselbe vom 1. Ja-nuar an für jeden Tag des bürgerlichenJahres einen etwa zwei Zoll breiten Raum,der je nach erfolgtem Tode eines Ange-hörigen ausgefüllt wurde. Dies geschah,wie z. B. das Obituarium der Abtei Ech-ternach beweist, nicht willkürlich, sondernnach bestimmten, leicht erkennbaren Ru-briken. Gleich nach dem Monatsdatumfolgen die Ileiligenfeste, wenn es derengab. Der zunächst folgende Raum warlür die Eintragung der Mönche, die zu-gleich Priester waren, bestimmt. Den er-sten Platz nach den Priestern erhieltendie übrigen Kleriker, aber stets die mithöheren Weihen zuerst. Darauf folgen dieConversi, Conversae und zuletzt die Laici

und Laicae. Bei den Aebten steht dieBezeichnung Abbas. Die Einheimischenwerden durch den Zusatz ,nostrae con-gregationis 1 von den Fremden unterschie-den, wenn diese nicht anderswie als sol-che gekennzeichnet sind (vgl. Martine Deantiq. monach. rit. 15, n. 22 sq.). Da-mit kein Irrthum entstehe, geschah die| Todesanzeige auswärtiger Mitglieder nichtj bloss mündlich, sondern durch ein Schrei-i ben, das man Breve (Bot. Ep. ad Lull. ap.Migne P. L. 96, p. 837), Breves, Brevia(vgl. Vopisc. Tn Aurel. 36) nannte, oder! auch Liber rotularis, weil es bestimmtj war, mehreren Klöstern überbracht zu| werden. Die Ueberbringer waren bald| Mönche, bald gedungene Boten, vom hl.Bonifatius ,geruli‘ (1. c.) genannt. Mabillondrückt (1. c.) den Wunsch aus, dass der,ritus legendi ad primam necrologii‘ überallmöchte eingeführt sein und bedauert, dassbisweilen ,nuda nomina absque idonea per-sonarum designatione* in den N. Vor-kommen.

[Litteratur: vgl. Mabillon Observ. inannal. vet. 160; ders. Annal. Bened. III 76i zum J. 859. Martine De antiq. monach.rit. I 22—33. Merati Nov. observ. ad Ga-j vanti in Rubr. Brev. V. XXI 6. Salig Dej dipt. c. 19. Bona Rer. liturg. II 14, § 2.

' Zappert Ueber die sog. Verbrüderungs-bücher und N., Wiener Sitzungsber. X417—463; XI 5—42. Delisle Des monum.paleograph. conservant l’usage de prierpour les morts, Biblioth. de l’ecole desChartes II, 3, 361—411; ders. Rouleauxdes morts du IX 0 au XV e siede, 1866.Wattenbach Deutschlands Geschichtsquel-len 4 I 54 f.; ders. Schriftwesen des MA.s 2137. K.] PETERS.

NEKROMANTIE. Mit den verschiedenenArten der Magie, dieser vielgestaltigen: Seuche des menschlichen Geistes 1 ( Tertull.j De anima 57), war auch die N. zur Zeit,

I als das Christenthum in die Welt ein trat,i allgemein bekannt und übte einen grauen-j vollen Einfluss auf die vom Götzenglaubenin den Aberglauben versunkenen Gemiither.Die alten Todtenorakel der Griechen und! Römer waren längst vervielfacht und ihreAussprüche wurden durch zahlreiche Goe-j ten ertheilt, die ihren Betrug oft mit den; entsetzlichsten Greuelthaten in AnsehenI zu erhalten suchten. Zu den zwei alten| Formen der N., die Eingeweide zu be-i schauen (vs/pop-avTEia), oder die Seelen Ver-storbener zum Erscheinen und Redestehenj zu zwingen (|uya7co-|ia), war eine dritte ge-! kommen: die Ermordung von Menschen, be-! sonders Kindern und schwangeren Frauen,j theils zum Zwecke nekromantischer In-i spection, theils als Opfer an die finsteren