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Zweiter Band. I - Z.
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Neniae — Neophyten.

Mächte. Cicero erzählt von den Todten-beschwörungen des Appius (Tuscul. I 16)und beschuldigt den Vatinius offen desKindermordes in der Absicht, ihre Einge-weide den Göttern der Unterwelt zu opfern(In Yat. 6). Yon den Kaisern trieben Neround Caracalla N. Yon Nero wird aus-drücklich bezeugt, er habe es an Menschen-opfern nicht fehlen lassen (Plinius Hist,nat. XXX 2). Yalerian, anfangs denChristen so geneigt, wurde gerade durcheinen Magier verdorben; unter den ,ent-setzlichen Cultusgreueln 4 , die er auf des-sen Geheiss verübte, wird Kindermord unddas Durchwühlen der Eingeweide Neuge-borener an erster Stelle genannt (Euseb.Hist. eccl. VII 10). Maxentius setzteseinen Schandthaten durch Magie die Kroneauf und liess schwangere Frauen, neu-geborene Kinder, aber auch Greise zer-schneiden und ihre Eingeweide durchwüh-len (Euseb. VIII 14). Auch bei lulianwar der Unglaube mit dem grässlichstenAberglauben verbunden: nach seinem Todefand man im Tempel zu Carrae, an denHaaren aufgehängt, ein Weib mit aufge-schnittenem Leibe (Amm. Marc. XXIX 2).

Das Unwesen war so allgemein, dass dieSchriftsteller sich darauf als eine bekannteSache beziehen konnten. Tertull. Apolog.c. 23: magi phantasmata edunt et iam de-functorum infamant animas . . . pueros ineloquium oraculi elidunt. Iustinus Mart.demonstrirt daraus den Heiden das Fort-leben der Seele nach dem Tode (Apol.I 18), und Pseudo-Clemens denkt daran,sich auf diesem Weg Gewissheit über dieUnsterblichkeit der Seele zu suchen (Hom.I 5). Derselbe Autor (Hom. II 26) lässtden Magier Simon erzählen, wie er sichder Seele eines von ihm ermordeten Kna-ben zur Darstellung seiner Todtenerschei-nungen bediene. Yon den Dichtern weisenIuvenal Sat. VI 551 und Prudentius ContraSymmach. auf den Spuk hin. Unter denEingeweiden war insbesondere die LeberGegenstand der nekromantischen Unter-suchung (Theodoret. II. e. III 26).

Die Angehörigen der Kirche bliebendurch ihre Religion nicht nur vor denGreueln, sondern auch von jeder Formder N. bewahrt. Ihnen galt TertulliansSatz: nulli autem animae omnino inferospatore . . . et si quasdam (animas) revo-cavit in corpora Dei virtus in documentaiuris sui, non idcirco communicabitur fideiet audaciae magorum (De anima 57). Wieihnen die Erforschung der Zukunft ver-boten war, so erschien die Verletzung desdurch Taufe und Eucharistie geheiligtenLeibes auch im todten Zustand als ver-brecherisch. Darum fehlen auch in derälteren conciliarischen Gesetzgebung lie-

stimmungen gegen Magie und N. fastganz, so dass der c. 36 des Concils vonLaodicea um die Mitte des 4. Jahrli. gegen,Zauberer, Beschwörer, Mathematiker undAstrologen 1 in seiner Isolirtheit auch einZeuge für die Sittenreinheit der Christen ist.

Das christliche Urteil über die heidnischeN. hat gleichfalls Tertullian, wenn nichtpräformirt, so doch zuerst schriftlich fixirt:die Resultate der N. ruhen entweder aufdämonischen Einflüssen (daemones operan-tur sub obtentu earum) oder sind barerTrug: quid ergo dicemus magiam? quodomnes pene, fallaciam. Sed ratio fallaciaesolos non fugit christianos, qui spiritalianequitiae non quidem socia conscientia,sed inimica scientia novimus; nec invi-tatoria operatione, sed expugnatoria do-minatione tractamus multiformem luemmentis humanae, totius erroris artificem,salutis pariter animaeque vastatrieemscientiam magiae. schill.

NENIAE , die Klagelieder, welche beiheidnischen Begräbnissen gesungen wur-den ; sie waren den Christen verboten undan ihrer Stelle schrieben die apost. Const.YI 30 kirchliche Gesänge vor. Ygl. Bing-kam X 54.

NEOMENIAE oder Novilunia, die Neu-monde, wurden nach altheidnischer Sitteim 4. Jalirh. auch noch von Christen vielfachfeierlich begangen, so dass sich Chrysosto-mus veranlasst sah, eine eigene Homiliegegen diesen Aberglauben zu halten ( Chrys.

| Hom. 23 in eos qui novilunia observant,ed. Par. I 297, Francof. p. 264). Manj vgl. Binghain VII 224, IX 7.

i NEOPHYTEN. 1) N. liiessen die kürz-lich Getauften, und zwar trugen sie ge-j wohnlich diesen Namen in den acht Tagenl nach der Taufe, während deren sie einei besondere kirchlich-liturgische Behandlung! und eigenen Unterricht empfingen. In der! lateinischen Kirche nannte man sie oftj auch infantes mit Bezug auf I Petr. 2, 2.Der Ausdruck wurde indess auch in wei-j terer Ausdehnung gebraucht für jene, diej erst vor kürzerer Zeit den Glauben oderj die Taufe angenommen, in welchem Sinnenach dem apostolischen Gesetze (I Tim.| 3, 6) das Nicaenum (c. 2; vgl. c. 1. d. 48)

: und das vierte Concil von Toledo (c. 18;1 vgl. c. 5. d. 51) die Weihe von N. verbot,j Schliesslich nannte man N. sogar jene,

! welche erst kürzlich sich zu einem from-j men Lehen bekehrt oder in den Ordens-: stand getreten waren (Greg. M. 1. V, ep.i 53; 1. IX, ep. 106), und verbot auch, solcheI zu weihen oder zu höheren Aemtern zu1 befördern. Hier beschäftigen uns, da dieliturgischen, an den Neugetauften vor-