Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Si r f0.o'juuv.-'j'. — Neujahrsfest.

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die eigentlich mystagogischen Katechesen.Diese behandeln zumeist die Lehre vomSacramente des Altars, aber auchvon der Firmung. So stellt Serm. 266(V 1085) diese drei Sacramente einanderals volle und wahre Sacramente gegen-über; besonders scheidet er die Firmunggenau von der Taufe. Vom Altarssacra-mente reden kurz, aber sehr bestimmtSerm. 227 (V 973). 229 (V 976). 272 (Y1103). Einen Yortrag über diese Lehreverspricht Augustin in Serm. 228, 3. Aufeinen hierüber soeben abgehaltenen be-ruft er sich in Serm. 119, 1. S. auch dieFragmente V 1515.1516. Vortrefflich han-delt über diese Lehre der 6. von Denis(p. 17—19) herausgegebene Sermo (vgl.Fulgent. Rusp. Opp. 1684, app. Serm. 34,p. 51), wo auch eine kurze Erklärung derLiturgie. Ebenda (p. 9—11) ist ein an-derer Serm. de sacram. altar. ad infant.(Serm. 3), in welchem ausser der wahrenGegenwart Christi die Lehre vom Opfermit ausgezeichneter Bestimmtheit vorge-tragen ist. Desgleichen in dem Serm. 164append. (V, app. 289; vgl. Maxim. Taur.Serm. 30; Bruni 475) über Exod. 12, vondem Opfer des wahren Osterlammes amKreuze, von der Stiftung eines neuenPriesterthums und eines neuen Opfersdurch den, der zugleich Opfer und Prie-ster ist. Weniger wichtig ist Serm. 35bei Mai (Nova PP. bibl. I, 1, 75) mit einerAnspielung auf die Firmung. Serm. 86(1. c. 166) zeigt, dass der Unterricht überdie Eucharistie bereits vorüber ist. Serm.115 (1. c. 242) handelt von Busse, Beichtund Sündenvergebung. Jedenfalls daswichtigste Beispiel aus allen Katechesen,in denen von der Eucharistie, von derWesensverwandlung (potest in san-guinem suum vitae poculum convertere,n. 9; vgl. n. 7: elementa quae in corpusac sanguinem suum voluit consecrari, hocgenus oblationis elegit quod corporis etsanguinis sui dignitate donaret), von derwahren (videte, utrum vere corpus sitquod in Christi corpus solemni invoca-tione conficitur; nemo dicat: panem video,corpus audio . . . Dominus nobis corpuset sanguinem suum in simplicibus appa-ratibus dedit . . ., sed tarnen vere corpussuum praestitit, n. 8) und unth eil ba-ren Gegenwart Christi (in exiguocorporis sui frusto totus a singulis Chri-stus excipitur, n. 8) die Rede ist, besitzenwir an dem von Caillau und Saint-Yvesherausgegebenen Serm. 34 (p. 52 sqq.).Dann wird die AVeissagung bei Mal. 1,10. 11 (sichtlich war dies der zuvor ge-lesene Text) auf die Eucharistie bezogen:nicht die Opfer werden abgeschafft, nurdas unblutige Opfer, dem unter allen Völ-

I kern das reine Opfer nachfolgt (n. 2. 9).

I Nicht bloss ,die mit der Würde des Leibes! und Blutes Christi beschenkte Darbrin-gung wird von Christus für uns zum Opfergeweiht 1 (n. 7), sondern ,wir opfern zuunserer Freude täglich das Lamm, dasdie Sünden der AA T elt wegnimmt, d. i.unsern Herrn Jesus Christus 1 sel-ber (n. 9), welcher uns hier ,auf Erdenseinen Leib dargiebt, den er in| die Seligkeit des Himmels erho-ben hat“ (n. 9), und zwar opfern wirj damit ein wahres Versöhnungsopfer(n. 7). Nebenbei wird übrigens auch die{Wiedergeburt durch die Taufe, sowie diei Firmung kurz besprochen (n. 6). Vgl. nochRheinwald 305 f. weiss.

NE<I>EA0AIQKTAI , nubium expulsores,

| Zauberer, welche sich auf das Wetter-; machen verstanden, werden unter denmit sechsjähriger Excommunication be-i straften Zauberkünstlern auf dem Trullan.

\ c. 68 erwähnt. Vgl. Bingham VII 257.

’ NEREIDEN, s. d. Art. Mythologie der, christlichen Kunst II 463.

| NEQTEPIKA TAEE, bei Ignat. Ad Mag-j nes. c. 3 von Einigen auf die angeblichI kürzlich erst erfolgte Einsetzung des Epi-| skopats, von Andern auf die sichtliche! Jugendlichkeit des Bischofs bezogen. Mit| Bingham I 145 und Funk (Patr. apost. I

■ 193) gebe ich der letztem Auffassung den

■ Vorzug.

i NEUJAHRSFEST, bürgerliches. Wenn! schon das christliche Alterthum einen be-| sondern Anfang des Kirchenjahres feierte) (Ostern, Weihnachten, Advent, s. d. Art.

; Kirchenjahr), so konnten dennoch diej Christen im römischen Reiche die Feier| des bürgerlichen Neujahrsfestes nicht igno-riren, am wenigsten von der Zeit an, dachristliche Kaiser das Reich beherrschten.Schon von den ältesten Christen schreibti der anonyme Verfasser der Ep. ad Diognet.i c. 5, dass sie an Allem Theil nehmen alsj Bürger. Das bürgerliche Jahr der Römer,

| unter Romulus mit dem März beginnend,i hatte seit Numa die Calendae Ianuariaej zu seinem Anfänge. Diese Einrichtungblieb bei den Verbesserungen, welchej Iulius Cäsar und Augustus bezüglich derl Jahreseintheilung Vornahmen ( Sneton. In; Iul. Caes. c. 40 und In Octav. c. 31). Diei einfache Theilnahme an einer bürger-lichen Neujahrsfeier hätte an und für sichfür die Christen nichts A T erfängliches ge-1 habt. Allein die heidnische Feier des, Neujahrsfestes war mit Festlichkeiten zuEhren des Gottes Ianus verbunden, welche! gegen das religiöse Bewusstsein der Chri-