Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Notarii.

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N. fixirt war; es heisst nämlich dort u. A.: j rum inter memorias martyrum celebrare,notario in singulis pueris menstruos quin- j possimus. 1 In Rom war eine eigene Schulequaginta quinque 1 ; der Zahl geht das bisher ; für Heranbildung der Notare; der erste

T ; Praefectus scliolae notariorum hiess Pri-

unerklärt gebliebene Zeichen voraus. I micerius notariorum, der zweite Secundi-

i eerius notariorum, weil jener den ersten,

dieser den zweiten Platz in dem öffent-

Die N. fanden aber auch innerhalb derchristlichen Kirche frühzeitig Stellung undVerwendung. Schon Paulus dictirte die

liehen Verzeichniss der kirchlichen Notareeinnahm (Greg. J/. Epp. II 22 u. IX 22;

meisten Briefe einem Schreiber (notarius, Pelliccia Christ, eccl. Polit. ed. Colon, t.amanuensis) und Rom. 16, 22 nennt sich j1 60). Auch auswärts scheinen solche

! Schulen bestanden zu haben oder doch] mit den gewöhnlichen Schulen vereinigtgewesen zu sein; dafür wird die Stellei bei Prudent. Peristeph. IX, v. 21—24 (ed.

! Obbarii) angeführt, wo von dem Lehrer! und Märtyrer Cassian gesagt ist :

.praefuerat studiis puerilibus et grege multoseptus magister litterarum sederat,

Fig. 331. Stilus eines Notarius (nach Boldetti 512,Fig. 64).

ein gewisser Tertius selbst als den Schrei-ber des Briefes. Bei Aringhi R. S. I 2,

C " finden sic i mehrere Grabinschriften i ver |, a notisbrevibuscomprendereeunctaperitus,auf christliche N. vor. Biscliote und son- | raptimque punctis dicta praepetibus sequi.‘stige Lehrer der Kirche hatten ihre N., j

so z. B. nach llieron. Catalog. de script. Sachlich und sprachlich steht nichts ent-gegen, hier die Notae breves etc. von denallgemein bekannten tachygraphischen Zei-

der hl. Cyprian. Von Origenes erzähltEnseb. Hist. eccl. VI 23, dass er zum Dic-tiren mehr als sieben Geschwindschreiber j chen zu verstehen,zur Hand hatte, ausserdem ebenso viele Der Wirkungskreis der N. erweiterteAbschreiber und einige Mädchen, die im ; sich aber allmälig, und diese selbst, derenSchönschreiben geübt waren. Diesen N.; Amt mit jeder, auch hohem Weihe ver-verdanken wir hauptsächlich die schrift- einbarlich gefunden ward, wurden zu wicli-liche Aufzeichnung der Homilien der hl. j tigen Geschäften berufen; so gehörte esVäter und anderer berühmten Homileten i zu ihrem Amte, bei Concilien die Acten-des christlichen Alterthums. Die Stellung j stücke zu verlesen, das Protokoll zu fiih-der N. war ursprünglich eine private; in ' ren und die Ausfertigung der Concilien-Rom aber wurden dieselben frühzeitig zu 1 acten zu besorgen ( Euseb . H. e. VII 29;den kirchlichen Beamten gezählt. Nach ; Ä'oerat. II. e. II 30; Conc. Ephes. Act. I;Anastas. Lib. pontif. c. 4 soll schon Papst j Conc. Chalced. Act. I. Ja Notare ohneClemens (wahrscheinlich 68 oder 69—77) 1 höhere Weihen führten unter Papst Leo Idie sieben Regionen Roms sieben kirch- als Gesandte des päpstlichen Stuhles denliehen Notaren zugewiesen haben, welche! Vorsitz auf Concilien und besorgten an-die Acten der Märtyrer aufsuchen und ! dere wichtige Geschäfte ( Leo I Ep. 10. 15bewahren sollten. Jedenfalls steht die n. 23; Greg. M. Ep. 1. 10 u. 34). Vonzweite Nachricht des Anastasius fest, wo-; ganz besondere! Ansehen war der Proto-nach Papst Fabian (236—250 oder 251) | notarius, spätere Benennung für Primice-den bereits existirenden sieben kirchlichen 1 rius notariorum, dem griechischen -ptü-oiNotaren sieben Subdiakone beigab, welche ?<äv jtaTptapyndüv voraptaiv nachgebildet. Dasjene in der Sammlung der Martyreracten umfangreiche Amt eines kirchlichen No-unterstiitzen mussten. Die den einzelnen ! tarius erforderte grosse Kenntnisse, undRegionen Roms zugetheilten Notare hiessen : es ist daher nicht zu verwundern, wennN. regionarii, deren man im 6. Jahrh. aus dem Kreise der Notare berühmtezwölf zählte. Es ist nicht unwahrschein- Männer hervorgingen, wie z. B. Athana-licli, dass Roms Vorgang in Aufstellung sius, welcher Notar seines Bischofs Ale-von Notaren als Martyrologen in Africa xander war, und Proclus, Notar des B.Nachahmung fand und auch der von Ter- • Atticus von Constantinopel ( Sozom . H. e.tullian Ad Scap. c. 4 erwähnte, von einem II 17; Socrat. H. e. VII 41).bösen Geist besessene Notarius ein sol- Die N., von den Griechen durch vo-d-cher Martvrologe war. Man findet eine ' p io i oder, wie bei Sozom. und Socrat.ll. cc.,Unterstützung dieser Ansicht bei Cyprian \ durch das classische oro-fpatset; wieder-Ep. 37 (al. 12) in den Worten, die auf gegeben, erscheinen auch unter dem Na-die Existenz von kirchlichen N. hinzu- men Exceptores, weil sie in ihrer Eigen-deuten scheinen: alenique et dies eorum Schaft als Tachygraphen den Sprechenden(confessorum s. martyrum), quibus ex- gleichsam die Worte vom Munde weg-cedunt, annotate, ut commemorationes eo- fingen (excipere). So wird z. B. in dem