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Oblati.
jahre an eine solche Hierodule des Tem-pels gewesen sein. Von den Juden gingdiese Sitte zu den Christen über, wo sieeine erhöhte Bedeutung dadurch gewann,dass der Priesterstand nicht mehr, wie imAlten Bunde, eine geschlossene Kaste bil-dete, sondern jedem Befähigten zum Ein-tritt offen stand. Wir unterscheiden daherzwei Arten von Ivinder-Oblaten:
1) solche des Klerikalstandes. FrommeEltern liebten es von jeher, ihre Spröss-linge frühzeitig Gott zu verloben, ja selbstschon vor der Geburt dem Dienste desHeiligthums zu weihen, wie Gregor Naz.(<oj ä’rj'/.ov, suöüc dXXoxpioc, Carm.
de vita sua) und Theoclorei (Hist, relig.13) von sich selbst bezeugen. In Romgeschah diese Oblation meist vor den Grä-bern der Apostel oder Märtyrer, worüberuns einige monumentale Zeugnisse auf-bewahrt worden sind; so eine Inschrift,welche von einem neunjährigen Knaben,'Namens Proiectus, besagt: NVTRICATVSDEO CRISTO MARTYRIBVS {de RossiBull. 1869, 50), sowie die Medaille, aufwelcher eines Gaudentianus Oblation vordem Grabe des hl. Laurentius zur Dar-stellung gebracht ist {de Rossi 1. c. tav.III 5 und unsere Fig. 219, II 385). Des-gleichen bestätigen Prudentius (Perist. II517 sq.) und Paulinus Nol. (Poem. XXI,carm. XIII in s. Felic. v. 66 sq. und v.314 sq.), dass die vornehmsten Eltern,selbst Senatoren, ihre Kinder solcherweiseGott geweiht hätten. Hatte diese Ver-lobung bei Manchen allerdings nur denErfolg, dass sie sich später zu einem from-men Leben angeeifert fühlen mussten, sowurden doch sehr Viele von der Kirchewirklich in den Klerikalstand aufgenom-men (clerici a cunabulis), wie aus einemBriefe des Papstes Siricius (Ep. I 9) undZosimus (Ep. II) hervorgeht, und c. 1 deszweiten Concils von Toledo (a. 589) aus-drücklich anerkennt, dass solche von denEltern geopferte Kinder zu Lectoren ge-weiht werden dürfen, nur müssten sie dannunter den Augen des Bischofs unterrichtetund für den Dienst der Kirche erzogenwerden {Bona Rer. liturg. I 25, n. 18).Als ein Beispiel dieser Art nennt Cyrill;von Scythopolis den Abt Euthymius (f 472),welcher im Alter von drei Jahren dem Bi-schof von Melitina in Armenien übergehen,von diesem getauft, tonsurirt, zum Lectorordinirt und sodann auferzogen worden sei{Martine De antiq. eccl. rit. II, I 3, n. 3).Xicht wenige solcher Oblaten sind in derFolge zu hohen Kirchenwürden , selbst jzum Papstthum gelangt, wie Gregor IIund Leo III, welche von Kindheit an imLateranpalast unter den Augen der Päpste Iselbst herangebildet wurden. Aber noch i
weit mehr hat sich das Kinder-Oblaten-institut
j 2) in den Klöstern ausgeprägt. Die An-fänge desselben sind in den Lauren derWüste zu suchen (Regula s. Pachom. c.166 sqq. ap. Holsten. Cod. reg. monast.,Aug. Vindel. 1759, I 35), von wo es sichnamentlich durch den hl. Basilius (eiusReg. fus. disp. interrog. 15) nach den imOrient zahlreich entstandenen Cönobienverpflanzte. Kein Alter, wenn auch nochso jung und zart (aetatis . . . ipsius adeotenerae atque ineuntis), wollte Basiliusvom Klosterleben ausgeschlossen wissen,stellte es aber den Oblaten frei, nachvollendetem 16. Lebensjahre sich selbst zuentscheiden, ob sie fortan im Kloster blei-ben oder in die Welt zurücktreten woll-ten (Ep. can. 2 ad Ampliiloch. can. 18).Dies blieb auch fernerhin die Praxis desganzen Morgenlandes {Theod. Studita II165), obwohl die trullan. Synode (a. 692,c. 40) das zehnte Lebensjahr als Grenzefestsetzte. Mit des Basilius Regel kamdas Oblateninstitut auch in die abendlän-dischen Klöster, ohne gerade überall Ein-gang zu finden. Während z. B. in denvon Cassian im südlichen Gallien gegrün-deten Klöstern Kinderoblaten ausgeschlos-sen blieben, liess Caesarius von Arles (Re-gul. c. 5) selbst solche unter sechs odersieben Jahren ausnahmsweise zu, und Sal-vianus (Adv. avarit. II 4), sowie Avitusvon Vienne (Poem. VI 24 sq.) erzählen,dass sogar Kinder im zartesten Alter (inder Wiege) den Klöstern übergeben unddaselbst zu Mönchen auferzogen wurden(monachus ab incunabulis Deo militans).Auch Hieronymus (Ep. ad Laetam) undAugustinus (Ep. 199) billigten diesen Ge-brauch, wiewol schon Salvianus (1. c. III)sich in bittern Klagen über den Geiz sol-cher Eltern ergeht, welche ihre Oblatenam Erbe verkürzten und sich derselbennur leichten Kaufs entledigten. Wie über-haupt das Klosterleben, so erhielt auchdas Oblateninstitut durch den hl. Benedicterst seine feste Gestalt. Nachdem der-selbe bereits einen Placidus und Faustus,beide sieben Jahre alt, und den zwölf-jährigen Maurus als Oblaten zu sich ge-nommen hatte, acceptirte er in seinerRegel (c. 59) dieses Institut, machte abergegen Basilius den Unterschied, dass erden von den Eltern unter bestimmtenFormen dargebrachten Kindern die Rück-kehr in die Welt versagte und, um ihnenjede Versuchung hierzu abzuschneiden,dieselben sogar enterben liess, ohne des-halb den Opfersinn vermöglicher Elterngegen das Kloster selbst einzuschränkon.
Die Oblations-Ceremonien wurden in derKirche in Gegenwart des Abtes und eini-