Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Oblatio.

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oblata“ ( Menard Sacram. Gregor, in Opp.Gregor, ed. Bened. III 486). Manche Chri-sten suchten sich der Pflicht dieser Altar-opfer für Yerstorbene, sogar wenn diesetestamentarisch solche befohlen hatten, zuentziehen, weswegen die Kirche wieder-holt die bezügliche Pflicht einschärfte. Sodas Carthag. 398, c. 95: wer die Obla-tiones defunctorum der Kirche vorenthältoder nur mit Schwierigkeiten herausgiebt,ist als Mörder der Armen aus der Kir-chengemeinschaft zu stossen. Auch daserwähnte Vas. rechnet c. 4 solche unterdie Ungläubigen (vgl. Arelat. II, c. 47;Matisc. c. 4 u. a.). Yermuthlich warenmanche Christen von der Lehre des Aerius,der sich gegen Gebet und Opfer für Yer-storbene erklärte, beeinflusst ( Epiph. Haer.75, 3). Dagegen galt es für erlaubt, fürmehrere Verstorbene nur eine 0. zubringen ( Niceph. Const. Can. 11; Monum.Graec. ed. Cotelier III 446). lieber dieVertheilung dieser 0. an die Armen s.Prudent. Catliem. X 169 ff.

3) Ritus der Opferung. Die Ob-lationen, welche für die Messfeier bestimmtwaren, also Brod und Wein, wurden miteiner gewissen rituellen Feierlichkeit nachdem Evangelium geopfert: das Brod ineinem weissen leinenen Tuche (Fanon, Fa-non offertorii, auch Sindon und Palliumlineum genannt) und der Wein in einemGefässe (Offertorium, s. d. Art. Liturgie).Amalar. De off. miss.: cum fanonibus offe-runt, und der Ordo rom. II: populus datoblationes suas, i. e. panem et vinum, etofferunt cum fanonibus candidis ( MartineDe rit. eccl. 14, § 6; in manchen Kir-chen sind die Fanones beim Empfang derCommunion jetzt noch üblich). Der Weinwurde in Amulae (s. d. Art.) empfangen,dann in den Calix maior oder in grössereScyphi gegossen. In älterer Zeit brachtendie Opferer die 0. unmittelbar vor denAltar oder vor das Oblationarium (s. d.Art. 516) und übergaben sie dem Diakon.Bei Euseb. Hist. eccl. YII 9 sagt Dionysvon Alexandrien (254): er sei hingegangenund bei dem (heiligen) Tisch gestanden.Selbst Frauen brachten die 0. vor demAltäre, also innerhalb des Presbyteriums,dar. Seit dem 4. Jahrh. scheint da und dortden Laien und vorab den Frauen das Be-treten des Opferraumes (duaiaarijptov) ver-boten worden zu sein. Das Laodic. (c. 341,c. 44) sagt ausdrücklich: 3vi oö SsZ fuvaTxa;

xtp üocnaaTr)ptq> elaspyeoflai, während c. 19den Männern verbietet, während der Opfer-feier dort zu verbleiben. In Gallien hatdas Volk noch im 6. Jahrh. innerhalb derCancelli communicirt, also vermuthlichdort auch geopfert ( Co/ic. Tur. 567, c. 4).Später verordnete Theodtdf von OrleansEeal-Enc.yklopüdie. II.

(Cap. ad presbyt. c. 6): ,lasst nicht Frauenaus irgend einem Grunde zum Altar tre-ten . . ., sondern an ihren Plätzen stehen(während der Messfeier) und dort soll derPriester ihre 0. empfangen. 1 Und die Dar-bringung der 0. ausserhalb der Altar-schranken schrieben die Cap. reg. Franc,c. 371 allen Laien vor. Dass Kaiser,Mönche und Nonnen in einzelnen Kirchendas Vorrecht genossen, ihre 0. vor denAltar zu bringen, zeigt Martkne 1. c. Ueberden bekannten Vorgang zwischen Ambro-sius und dem ältern Theodosius (390) s.Theodoret. Hist. eccl. V 18; Sozom. Hist,eccl. VII 25. Der jüngere Theodosius(421) brachte seine O. im Sacrarium (svSovtwv dvazxopiuv) dar ( Theodoret. 1. c.). An-derwärts begegnen wir der Sitte, dass dieVornehmen (Adel) im zweiten oder unternChor (senatorium) opferten ( Ordo Rom. I[730] 13). Die Reihenfolge, wenigstensin späterer Zeit, war die, dass zuerst imLanghause die Männer, dann die Frauen,zuletzt am Altar die Priester und Diakonenopferten ( Ordo Rom. II 9, III 12). DasAbnehmen oder Einsammeln der 0.war die eigenste Sache der Diakonen, bis-weilen besorgten es auch die Subdiakonenund Priester, aber nie der Celebrans oderder Bischof ( Gregor. Naz. Orat. 43, § 52).Für den Subdiakon zeugt Isidor. Etymol.VII 1223; De eccl. offic. II 10; Amalar.De eccl. offic. II 11. Er wählte manchen-orts auch die für den Altar nöthigen Gabenaus ( Mabillon Lit. Gail. 303). Den Priestererwähnt als Einsammler Remigius von An-xerre De celebr. missae im Anhang vonPseudo-Alcuin De div. offic. Den Opfer-gang (munerum illatio, Conc. Valent. 524,c. 1) bez. die Empfangnahme der 0. be-schreibt eine Rubrik im gregorianischenSacramentar bei Pamelius Liturg. II 178:hierauf wird das Offertorium gesungen unddie 0. vom Volk dargebracht; das Offer-torium bestand in einer Antiphon unddrei Versen, deren zweiter und dritter solange wiederholt wurde, bis Alle geopferthatten. Der Ordo Rom. II 6 sagt: nachdem Credo, während das Offertorium cumversibus gesungen wird, sacerdos transitad suscipiendas oblationes ... et populusdat oblationes suas . . . primo masculi,deinde feminae, novissime vero sacerdoteset diaconi offerunt (vgl. Mabillon Mus.Ital. II 46; Amalar. 1. c. III 19). Auchder Opfernde sprach ein stilles Gebet( Martern De rit. eccl. I 4, 12). DieserOblationsritus ist im 11. Jahrh. allmäligerloschen, dauert aber in geänderter Formnoch in manchen Kirchen und Gegendenfort. Uebrigens begegnen wir seit dem8. Jahrh., ja in manchen Kirchen in nochviel früherer Zeit, einer doppelten 0.:

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