Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Ohren — Ohrlöffel.

ticum Simeonis gebetet, f) Das äroosi-rcvov, unser Completorium, kommt ineiner grossem Gestalt für die Fasten undin einer kürzern für die übrigen Zeitenvor. Ersteres hat drei Theile und ist vonbesonderer Schönheit, aber von grossemUmfang. Eigenthümlich ist allen Horendas Invitatorium ,eöXoyt]-toc 6 Oeoc‘ etc.,auf das bisweilen noch ein weiteres Ein-ladungsgebet folgt; ferner die Litaneien(Kyrie eleison, bis 40mal wiederholt), diehäufigen Inclinationen (ixetavotai), das Tris-agion in allen Horen, u. A. — II. Dasa b en dl än dis ch e Officium. Wegen sei-ner innern Vollendung und grossen Ver-breitung steht das römische Officium oben-an. Es zeigt zumal dem griechischen gegen-über ausserordentliche Schönheit im Aufbauund harmonischen Zusammenstimmen dereinzelnen Gebetsarten, indem alle Stim-mungen der Seele Ausdruck und ebensoNahrung finden. Mit dem römischen stimm-ten das altenglische, gallische, aleman-nische und scandinavische überein; alsomit Ausnahme von dem mailändischenund mozarabischen Officium herrschte imAbendlande im Ganzen eine auffallendeEinheit; es ist zugleich kürzer und ab-gerundeter als das griechische. Fernerüberwiegt im römischen Officium weitausder Psalmengesang in den einzelnen Stun-den; in der Matutin wechselt er, wie derhl. Benedict es wollte, mit den Lesungenab. Die Gestalt des Officiums, welcheGregor d. Gr. demselben gegeben hatte,blieb im Allgemeinen für das Brevier desWeltklerus bestehen; für den Regular-klerus oder das monastische Officium gabdas Officium Benedictinum, welches Bene-dict grundlegte, den Typus her. S. dieRegula c. 8—20. — Eine singuläre Stellungnimmt das ambrosianische Officiumein. Sein Ursprung und seine stufenweiseEntwicklung ist dunkel; sicherlich aberrührt die erste Gestaltung von Ambrosiusher; sein Nachfolger Simplicianus (397)soll Einzelnes beigefügt haben. In dennächsten Jahrhunderten bildete es sichvöllig aus. Da manche Bestandtheile ohnekirchliche Autorität beigefügt wurden,suchte der hl. Karl Borromeo die alteForm herzustellen (vgl. Gaisruch Praefat.in breviar. Ambros. 1841). In seiner jetzi-gen Gestalt nähert sich das mailändischeOfficium mit seinen acht Horen sehr dem Irömischen, allein diese Form weicht offen- ’bar von der ältern ab. — Ein hohes Alter- ithum und eine eigenthiim liehe Gestalt hat!endlich das mozarabische oder spa-!nische Officium. Die spanische Traditionnimmt den Namen Officium romanum für:dasselbe in Anspruch; Gothicum wird es!genannt, weil Reccared auf dem dritten

Concil zu Toledo (589) zum Katholicismusübertrat und das spanische Officium jetztdas der Gothen wurde. Isidor und Leanderhaben es revidirt bez. geläutert (,Isidoria-nischer Ritus 4 ). Nach der herrschendenAnsicht ist der mozarabische Ritus eineAbart der sog. gallicanischen oder ephe-sinischen Familie, die auf den ApostelJohannes zurückgeführt wird. Der Grund-stock kam wahrscheinlich mit dem Christen-thum nach Spanien. Die Synode von Ge-rona (517) c. 1 befahl, dass das in derKirche von Tarragona übliche Officium inder ganzen Kirchenprovinz gelten solle.Das ältere Officium kannte zwölf Horae,indem unsere Matutin in vier Stundenzerfiel; später erhielt es, wie das römische,acht Horae, nur an den Ferialtagen wirdeine besondere ,Aurora 1 (Laudes im engernSinne) eingeschoben.

6) Verpflichtung des Betens desi Officiums bez. des Anwohnens bei dem-selben. Bis ins 6. Jahrh. galt das Stun-dengebet, wenigstens das Officium matu-tinum und vespertinum, als integrirenderTheil des öffentlichen Gottesdienstes, demdie Gläubigen beiwohnten, so zwar, dasswer nicht in die Kirche zu gehen ver-mochte, das damals weit kürzere Officiumzu Hause betete ( Tertull. De ieiun. c. 10;Const. apost. VIII 34). Der Klerus betetein der Kirche, welcher er zugetheilt war,das Chorgebet. Noch das Concil von Me-rida (666) c. 2 schreibt vor, dass die Gläu-bigen sich an dem Officium vespertinumbetheiligten und vom Klerus darüber auf-geklärt würden, und c. 18 schärft den ,Pa-rocliitani presbyteri“ die Persolvirung derOfficia laudum Deo debita in ihren (Land-)Kirchen ein. Vgl. Gregor. Tur. Vit. patr.c. 101. Matutin und Vesper pflegten im-mer öffentlich in der Kirche gebetet zuwerden, und für die Kleriker war es strengePflicht, beiden Horen anzuwohnen, wie eineirische Synode (unter Patricius um 450)vorschreibt (liefeie C. - G. II 2 586; vgl.dazu Conc. Agatli. c. 30 und Conc. Gerund.c. 7 u. 10; lief eie a. a. O. 676). Das sog.vierte Conc. Carthag. c. 49 bedrohte denKleriker mit Entziehung der Stipendien,wenn er, ohne krank zu sein, bei denVigiliae fehlte.

Bona Psallentis eccles. harmonia s. dedivina psalmodia, Roma 1653; BinterimIV, 1, 340 ff.; Probst Brevier u. Brevier-gebet, Tüb., 2. Aufl. 1868. krieg.

OHREJf, Oeffnen der, s. KateehumenenII 147.

OHREXBEICHT, s. Busse I 181.

OHRLÖFFEL. Toilettegegenstände die-ser Gattung scheinen im christlichen Alter-