Parangariae — Parentalia.
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Chalc. c. 2, 109, erklären denselben alsrerum ecclesiasticarum adminislrator; lu-steil. Bibi. inr. canon. I 91 als Vülic.usoder Actor possessionum, womit sieh auchGothofred, Suicer u. A. einverstanden er-klären. Vgl. Bingham II 72.
PARANGARIAE ( Cod. Theod. lib. VIII,tit. 5), Angariae, hiessen die Cursus pu-blici, welche zum Transport der Truppenu. s. f. dienten. Vgl. d. Art. Post undBingham II 247.
PARANYMPHI, d. h. Brautführer, wer-den schon im A. Bund erwähnt; denn dieRieht. 14, 11 genannten jungen Leute wa-ren dem Samson während der Hochzeits-feierlichkeiten beigesellt. Auch waren woldie Matth. 25, 1 gleichnissweise angeführ-ten klugen und thörichten JungfrauenParanymphen.
Ob in den allerersten christlichen Jahr-hunderten Brautführer üblich waren, istzweifelhaft; wahrscheinlich versahen nochdie Diakonen und Diakonissen diesen Dienst(Zeigler De diac. et diaconiss. eccles. 39).Ob die Annahme des Ciacconius und Pla-tina richtig ist, Papst Soter (f 172) habeangeordnet, dass keine Ehe gültig sei, dienicht von einem Priester eingesegnet undvon Paranymphen begleitet gewesen, mussdahingestellt bleiben. Unzweifelhafte Er-wähnung der P. thut der Decretalbrief desPapstes Evaristus (c. XXX, qu. 5, c. 1).Von da an spielten sie eine nicht unwich-tige Rolle. Vom Tage der Verlobung ansollten sie den Brautleuten zur Seite ste-hen, dieselben überwachen ( Conc. Carthag.398, c. 13) und über die Pflichten desEhestandes unterrichten ( Aug. Serm. 293).Starben während des Brautstandes dieEltern des einen oder andern Theiles, sowaren sie die Stellvertreter derselben. Manverglich daher ihr Amt mit dem der Tauf-pathen und setzte im Orient zwischen demParanymphos und der Braut ein Ehehin-derniss fest (Can. arab. 2 bei Hardouin I,fol. 510). Die P. geleiteten die Brautleutezur Copulation ( Chrysost. Hom. 12 in ep.ad Coloss.) und führten, in der Kircheangekommen, dieselben vor den Bischofoder Priester. Während des Trauungs-ritus, der in Gebet, Segen des Priesters(Tertull . Ad uxor. II 9) und Darreichender Hände (id. De vel. virg. c. 11; Greg.Naz. Ep. 57) bestand, standen sie hinterden Brautleuten, welch letzteren sie auchdie Ringe wechselten (vgl. Frohst Saeram.460). Als mit dom 4. Jahrh. die Bekrän-zung der Brautleute üblich wurde, setztenim Abendlande die P. jenen die Kränzeauf (Greg. M. Ep. 171), während dies inder griechischen Kirche der Priester that
(Chrysost. Hom. 9 in I Ep. ad Timoth.).Vach der Trauung wurde in Gegenwartder Paranymphen eine kirchliche Urkunde(Trauungsact, Tertull. Ad uxor. II 3)aufgenommen. Während des Hochzeits-mahles hatten die Brautführer darauf zuachten, dass die Armen nicht vergessenwurden (Chrysost. Hom. 12 in Ep. ad Col.).Endlich geleiteten sie Abends die Brautfeierlich in das Haus des Bräutigams(Chrysost. Hom. 12 in Ep. I ad Corinth.;Hieron. Ep. 123). Letzteres war, wie manaus dem Gleichnisse von den zehn Jung-frauen ersieht (Matth. 25, 1), schon beiden Israeliten Sitte. Vgl. noch BinterimDenkw. VI, 2, 109; Augusti Denkw. 325 ff.;Marzohl u. Schneller Liturg. III 340 ff.;Goar Euchol. fol. 395. müxz.
PARASCEYE, Charfreitag, s. d. Art.Feste I 486 f.
PARATORIUM heisst die Mensa oblatio-num (vgl. d. Art. Prothesis). Der Aus-druck ist aber im christlichen Alterthumso wenig nachgewiesen, als Oblationarium,Prothesis, Ilapatpa-Ei/jv , welche alle fürdieselbe Sache gebraucht werden.
IlAPATPAnEZON, s. d. vorherg. Art.Paratorium.
PARENTALIA (Cic.. Phil. 1,6; Auson.Parent. praef., Gruter 753 4 ; Ovid. Fast.II 543) heissen die bei den Römern übli-chen Todtenopfer und Todtenschmäuse.Letztere (Epulae) waren theils jährlichwiederkehrende (am Jahrestage des Todesoder am Geburtstage des Verstorbenen),theils bestanden sie in einer allgemeinenErinnerungsfeier an die Manen der Dahin-geschiedenen (Feralia), an denen sich dasganze Volk betheiligte, und welche zwi-schen dem 13. und 22. Februar stattfan-den; am letzten Tage derselben vereinig-ten sich alle Anverwandten des Todtenzu einer Garistia, auch cara cognatio, wosie hilares, sine quer ela, sine bile zusam-men assen und tranken. Die jährlichenTodtenmahlzeiten heissen in einer Inschriftvon Brescia auch Siliae, von stiere.
Ein inniger Zusammenhang dieser Pa-rentalien und Silicernia mit den Agapender alten Christen scheint sich zwar so-fort nahezulegen; doch bestand ein grosserUnterschied zwischen beiden, den de RossiR. S. HI 500, vgl. 476, neuestens erörterthat. Die Agapen bildeten einen Theil dereucharistischen Handlung, sie hatten keineBeziehung zu der Todtenfeier und ver-sammelten nicht bloss die Anverwandten,sondern alle Armen und Bedürftigen. Die-sen Unterschied bezeugt auch Tert. Apol.c. 39, und beklagt Kaiser Iulian Ep. fragm.,Opp. ed. Lips. 1596, 305. kraus.