Proelamation — Pronaos.
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brennende Kerzen in der Hand ( Sosom.Hist. eccl. VIII 8; Gregor. Turon. Degloria martyr. I 44). Ja, nach SocratesHist. eccl. VI 8 wurde bei den Orientalensogar das Processionskreuz mit brennendenKerzen geziert. Der bei den P. allerwärtsübliche Psalmengesang datirt aus denältesten Zeiten. Vgl. Augustin. De civ.Dei XXII 8. Einer spätem Zeit gehörteder Gebrauch an, dass im Orient KlerikerHolzbretter (afia $uXa) mittrugen und da-rauf schlugen, um den Auszug oder dasNahen einer Processi on anzukündigen.Diese Sitte behielt Rom ,non ex aeris(tintinnabuli) penuria, sed propter vetu-statem* auch dann noch eine geraume Zeitlang bei, als bereits im Occident die Tin-tinnabula (kleine Schellen) zu dem an-gegebenen Zwecke bei den P. in Gebrauchgekommen waren. S. Concil. Nicaen. IIact. 4; Amalarius De divin. offio. IV 21und die Artt. Litanei, Litania maior undSeptiformis. krüll.
PROCLAMATION, s. Eheschliessung 1389.
PROCURATOREN durften Kleriker nichtsein ( Conc. Chalced. c. 3). Vgl. d. Art.Klerus II 215 und Bingham II 404.
IIP0EAP0I nennen Synes. Ep. 12 undEuseb. die Bischöfe; vgi. I 163.
nPOHrOTMENOI, Bezeichnung der Bi-schöfe; s. I 163.
11P0E2TÖTE2 heissen die Bischöfe beiGregor. Naz. Orat. 1. Vgl. I 163.
HPOKA0HMENA1, Bezeichnung der Dia-konissen (Conc. Laodic. c. 11 und dazuBaisamon und Zonaras). Vgl. I 358.
PROA’AOS, im concreten Sinne, Vor-halle, Narthex, s. d. Art. Basilika I 122.
PROAAOS, zusammengczogen Pronus(woher das franz. prone für Christenlehreoder Katechismus), begreift im abstractenSinne alle die Gebete und Verkündigun-gen von kirchlichen Anordnungen, dieseit ältester Zeit nach der Predigt undV j° r ? er ?kissa fidelium als besonderer Be-standtheil der Liturgie stattfanden. Die
. 7 16 ls t alt, die Benennung aber scheinterst dem Frühmittelalter anzugehören,lie gemeinsame Bezeichnung P., d. li.v ortempel, stammt vielleicht daher, dassmesem Theil des Gottesdienstes auch die
usser und Kateehumenen, die im P.<- es I empels ihren Platz hatten, anwolin-en, oder P. wurde mit Ambon gloichbe-deutond gebraucht, und jene Gebete und
ericiindigungen erhielten von dem Orte< ,? s Recitirens ihre Benennung; oder aberdie Gebete, die sich im MA. in diesem
Theile der Liturgie ausbildeten, waren imgeistigen Sinne die Vorhalle zur eigent-lichen Geheimnissfeier der Missa fidelium.Der erste Theil des P. bestand nur ausGebeten, und zwar macht das allge-meine Gebet in seinen verschiedenenFormen den ältesten Theil aus (s. Real-Encykl. I 571). Wann das ,Vaterunser 1hinzukam, lässt sich nicht angeben. Ivo(f 1116) P. II, Decret. c. 120 erwähntdasselbe neben dem allgemeinen Gebetund beruft sich auf den Canon einerSynode von Orleans (vgl. Capitul. Carol.Mag. lib. I 165. 166). Von den übrigen,seit dem frühen MA. gebräuchlichen Ge-beten, wie Credo, Confessio (offene Schuld)und der priesterlichen Absolution, erhal-ten wir allerdings erst durch Honorius vonAutun (um 1100) Specul. eccl. am Schlussdes ersten Sermo ( Migue CLXXII 819 sqq.)genauere Nachricht; aber sicherlich sinddiese Gebetsformeln längst in der Kircheallgemein im P. recitirt worden. Die ältesteNachricht über die ,offene Schuld 1 bei Mar-tine De antiq. eccl. rit. I 4, ord. 23 auseinem alten Pontificale der Kirche vonCliälons. Der Segen Miserbatur und In-dulgentiam ist der Rest des uralten Segens-gebetes über die Büsser. Allen diesen Ge-beten scheinen je kürzere Belehrungen undErmahnungen vorausgegangen zu sein, wieaus Ilonorius 1. e. zu ersehen ist. Denzweiten Theil des P. bilden die Verkün-digungen (Denuntiationes) von kommen-den Festen und Fasttagen, Ordinationen,von Gottesdienst jeglicher Art und vonkirchlichen Sammlungen. Sie fanden einstnach der Consecration, also in der Missafidelium, nämlich nach dem Grusse ,PaxDomini sit semper vobiscum 1 statt undwurden nach Aufhören des Katechumenatsan das Ende des P. verlegt. Die Verkün-digung alles dessen, was auf den kommen-den Gottesdienst Bezug hatte, war in denZeiten der Verfolgung besonders nöthig:es musste Tag, Ort und Zeit der Feierangezeigt werden (Cypr. Ep. 37). Einesolche Verkündungsformel hat AugustinusSerm. 32 (al. 111) aufbewahrt: quod no-vit caritas vestra, suggerimus. Dies anni-versarius ordinationis domini senis Au-relii cras illucescit. Rogat et admonetcaritatem vestram, ut ad basilicam Faustidevotissime venire dignemini. Eine Samm-lung zu kirchlichen Zwecken verkündigtlustin. Apol. I 67. Vier solcher, sehr alterAnkündigungsformeln tlieilt Bona Rer. lit.II 16, § 4 aus einem römischen Sacra-mentar (des 7. bis 8. Jahrh.) mit; auchhier wurden sie noch nach der Oratiodominica verlesen. Post liaec, sagt dasSacramentar (nämlich nach dem Paternoster und dem Friedensgrusse), commo-
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