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Zweiter Band. I - Z.
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Psalmen.

bürgerliche Metropole zugleich auch diekirchliche, weil in ihr die früheste Christen-gemeinde gegründet worden war und dieübrigen Städte der Provinz von ihr ausdas Evangelium empfangen hatten. Dassman bei der Yerkündigung der Heilslehrewirklich diesen Weg einschlug, erhelltschon aus den apostolischen Schreiben,denen gemäss die Gläubigen einer bürger-lichen Provinz sich auch kirchlich alszusammengehörig betrachteten und behan-delten. Wenn Petrus seinen ersten Brief,an die auserwählten Fremdlinge in derZerstreuung zu Pontus, Galatia, Cappa-docia, Asia und Bithynia 1 richtet, so giebter zu verstehen, dass sich die Gläubigender genannten einzelnen Provinzen fürenge mit einander verbunden erachtetenund sich als Theile eines grossen Ganzenansahen. Indem ferner der hl. Paulusan ,die Gemeinden von Galatia, (Gal. 1, 2),sowie ,an die Gemeinde Gottes zu Korinthund an alle Gläubigen in ganz Achaia 1(H Kor. 1, 1) schreibt, betrachtet er dieGläubigen in Galatia und Achaia alszusammengehörig und stellt zugleich dieKirche in der bürgerlichen MetropoleKorinth an die Spitze der Kirchen Achaia’s(vgl. Ilefele Conc.-Gesch. I 382, a. 2).Desgleichen betrachtet der hl. Ignatius dieKirche von Antiochien als die Kirche Sy-riens (Ep. ad Mag. 14), nämlich als Metro-pole sämmtlicher Kirchen in dieser Provinz.

Die von den Aposteln im Interesse ihrerMissionsthätigkeit befolgte Praxis, die ein-zelnen Provinzen des römischen Keichesauch in kirchlicher Hinsicht als ein zu-sammengehöriges Ganzes gelten zu lassenund die bürgerliche Hauptstadt zugleichzur kirchlichen Metropole zu erheben,machte sich später ebenfalls in Gegendengeltend, in welchen keine apostolischenKirchen waren. So hat der hl. Irenaeusim Kamen der Brüder, denen er in Gal-lien Vorstand, einen Brief an Papst Victorgeschrieben (Eus. H. e. V 24). Die staat-liche Provinz Gallien erscheint hier auchals kirchliche, insofern wir in den Brüdern,in deren Kamen der Bischof von Lyonschrieb, nicht etwa Gläubige seines Bis-thums , sondern die gallischen Bischöfezu erkennen haben. Ein noch treffenderesBeispiel liefert uns die westafricanisclieKordspitze. Reichend von den Altärender Philaeni bis zum atlantischen Ocean,zerfiel dieselbe seit Claudius in vier Pro-vinzen: Africa proconsularis, Kumidienund die beiden Mauretanien. Dieser staat-lichen Eintheilung conformirte sich auchdie kirchliche Provinzialeinrichtung, nuruut dem Unterschied, dass die beidenMauretanien, wo das Christenthum nochkeme so hohe Blüte erlangt hatte, zur

Zeit Cyprians nur eine Kirchenprovinzausmachten. Indess umschreibt das WortP. bei Cyprian nicht bloss einen Metro-politan-, sondern auch noch einen Ober-metropolitansprengel. Wenn derselbe anCornelius schreibt: ,unsere Provinz istsehr ausgedehnt; denn sie umfasst Kumi-dien und Mauretanien, die unter sich engeverbunden sind“ (Ep. 45), so bezeichnet erseine Ob er metropolitanrechte über diezwei genannten Provinzen, was schon darauserhellt, dass Africa proconsularis, worübersich seine Metropolitangewalt erstreckte,nicht erwähnt wird. In ähnlichem Sinneist das Wort P. zu Anfang der Acten derdritten karthagischen Synode aufzufassen.Uebrigens war in Africa nur Karthagoein Primatialsitz, während die Metropoli-tanrechte in Kumidien und Mauretaniennicht mit einem bestimmten Sitz verbundenwaren, sondern je dem ältesten Bischofzustanden, der dann Episcopus primaesedis oder senex hiess.

So lange die Christianisirung des Römer-reichs noch nicht vollendet, sondern erstin der Vollendung begriffen war, bildetesich die bürgerliche Hauptstadt einer Pro-vinz ganz naturgemäss auch zur kirch-lichen Metropole aus. Als man aber späterder neuen von Constantin durchgeführtenProvinzialeintheilung auch die kirchlichezu conformiren suchte, da war das Momentvon Mutter- und Töchterkirchen nichtmehr zutreffend, weshalb die Synode zuAntiochien ,in encaeniis“ die neue bürger-liche auch zur kirchlichen Metropole wollteerhoben wissen, ,weil alle, welche Geschäftehaben, von allen Seiten in der MetropoleZusammenkommen“ (c. 9), ein Grund, derbei der ursprünglichen Provinzialeinthei-lung entweder gar nicht, oder doch nurzufällig in die Wagschale fiel. peteks.

PSALMEN*. Mit dem Worte ,psalmus“(<J>aAp.6c von , ^aXX(o) bezeichnete derchristliche Sprachgebrauch nach dem Vor-gänge der Sept. vorzugsweise die Samm-lung religiöser Loblieder des alttestament-lichen Kanons, und zwar ohne Rücksichtauf die ursprüngliche Bedeutung von<{<!xXp.oc = ein vom Saitenspiel begleitetesLied, so dass ,psallere“ einfachhin im Sinnevon ,singen, heilige, besonders davidischeLieder singen“ genommen wurde. Hierbeschäftigen uns die ,Psalmen“ bezüglichihrer Stellung in der altchristlichen Kirche,während der Art. ,Psalmodia“ sie als Ge-genstand des kirchlichen Gesanges be-trachten wird. Der liturgische Gebrauchder Psalmen ging vom jüdischen Tempelund von der Synagoge schon in die christ-liche Erstlingskirche über. Den Juden-christen insbesondere waren die I salmen