Päalmen.
665
lieb und werth durch lebenslänglicheUebung des Psalmengebetes und durchden stark hervortretenden nationalen Cha-rakter des Psalmeninhaltes. Den Heiden-christen aber, wie den Judenchristen,mussten sich die Psalmen überhaupt em-pfehlen durch die Schönheit der Formund den tiefreligiösen Gehalt (vgl. I Kor.14, 15; Eph. 5, 19; Kol. 3, 16; Jac. 5, 13).Insbesondere waren es die auf den Messiasund sein Reich bezüglichen Psalmen, welcheinnerhalb des Christenthums in ihrem vollenVerständnisse erfasst und aus jüdischenund christlichen Liedern umgeschaffen wur-den. Ausserdem musste den Christen das_Psalmengebet ehrwürdig erscheinen, weilChristus selbst sich dessen bedient hatte.Bei der Feier des letzten Abendmahlesbetete Jesus das grosse Hallel (Matth.26, 30; Mark. 14, 26). Historisch unnach-weisbar ist eine schon im christlichen Alter-thum aufgetauchte Meinung, dass Christusbei der Einsetzung des Altarssacramenteseinen besondere Psalm oder Hymnus ver-fasst habe (vgl. Augustin. Ep. 237 ad Ceret.).Auch am Kreuze waren Psalmen oder ein-zelne Psalmenverse ein Theil der GebeteJesu (Matth. 27, 46; Luk. 23, 46). Sokam es, dass schon in den ersten Zeitender Kirche die Psalmen einen bedeutungs-vollen und constanten Platz in der Liturgieeinnahmen, — bei Heiden- und Juden-christen , im Abendlande wie im Morgen-lande. In der Liturgia eucharistica findensich Psalmen beim Introitus, zwischenEpistel und Evangelium, beim Offertoriumund bei der Communion. Bei der Feierder kanonischen Gebetsstunden fehlenPsalmen weder bei dem Officium nocturnwm(Vesper, Complet, die drei Nocturnen mitdem Mntutinum, seit Benedictus, Reg. c. 12u - 13, Landes genannt), noch bei dem Off.diurnum (Prim, ursprünglich zum Matu-tinum gerechnet, Terz, Sext und Non).Psalmen erscheinen bei der Tauffeier, beiden Exsequien u. s. w. Bei ausserordent-lichen Gelegenheiten wurde zu den Psalmengegriffen. Als der hl. Athanasius seineKirche von arianischen Soldaten belagertsali, ordnete er Psalmengesang an ( Athanas .Apolog. II 334 ed. Paris.). Aehnliches be-lichtet Ambros. Ep. 33 ad Marcellinam soror.Kmen andern ausserordentlichen Fall er-zählt Sulpic. Sever. in vita S. Martini c. 7i?. '!)• Her Wahl des hl. Martinus zumKischofe widersetzte sich nämlich ein Bi-schof mit Namen Defensor. Bei demottesdienste stimmte nun in Verhinderungdes Leetors einer der Umstehenden aufserathewohl hin einen Psalm an, der ihmP dem aufgeschlagenen Psalterium ebenT w '^ u S en del. Dies war Ps. 8 mitem Verse: ex ore infantium et lactentium
perfecisti laudem propter inimicos tuos,ut destruas inimicum et defensorem (nachder gallicanischen Version, — ultoremnach Vulg.). Dieses Zusammentreffen desWortes Defensor mit dem Namen des reni-tenten Bischofes bestimmte das Volk, sichgegen den Letzteren und zu Gunsten deshl. Martinus zu erklären. — Es lässt sich fürdas christliche Alterthum keine allgemeineBestimmung geben, welche und wievieleP. bei den kirchlichen Feierlichkeiten be-nützt wurden; hier herrschte die grössteVerschiedenheit, denn die Ordnung derP. hing von den jeweiligen Vorschriftender einzelnen Bischöfe oder Kloster-vorsteher ab, und erst im Laufe derZeit wurde die Gewohnheit zur Regel.S. über die einzelnen Theile der Psalmodie:Pelliccia De Christ, eccles. politia I, lib. I173 (ed. Colon.) und Binterim Denkw.IV, 1 S. 340 ff. Einen eigenthümlichenAusnahmsfall führt Augustin In Ps. 138 an.Er pflegte die P. für die einzelnen Fest-zeiten nach seinem Ermessen zu bestimmen.Als er nun einmal einen kurzen Psalmzum Singen festgesetzt hatte, las derLector aus Versehen einen andern Psalmvor; Aug. liess es gelten: ,malumus nos,‘schreibt er, ,in errore lectoris sequi vo-luntatem Dei, quam nostram in nostroproposito.* Bei der grossen Verschieden-heit der P.ordnung fehlte es nicht an Ver-suchen , wenigstens in einzelnen Kirchen-provinzen eine Einheit der Psalmodie her-zustellen; so lautet z. B. can. 15 derSynode von Vannes in Frankreich (465: Rec-tum duximus, ut vel intra provinciam no-stram sacrorum ordo et psallendi una sitconsuetudo/ Gelangen auch solche Ver-suche nicht immer und überall, so hattensich doch wenigstens gewisse Psalmenin einzelnen gottesdienstlichen Versamm-lungen und für grössere Kirchensprengeldurch vieljährige Observanz eine fixeStellung errungen und diese behauptet.So nach Const. apost. VIII 37 u. II 59;Chrysost. Comment. in ps. 140; Athanas.Ep. ad Marcellin. u. De virginitate, undGassian. Instit. III 3 der bei dem Morgen-officium gebräuchliche Psalmus matutinus,<JkxX|i/jc dpfipivoc s. !(u{hv6j, welcher derPs. 62: Deus, Deus meus, ad te de lucevigilo etc.‘ war. Als ,Invitatorium advigilias in primo gallicantu“ (Ps. invitato-rius) kennt der römische Ritus nach einemalten von Tommasi publicirten Codexschon frühe den 94. Psalm: Venite exul-temus etc. Dieser Ps. invitatorius kommtin der mozarabischen Liturgie unter demNamen ,Sonus‘ vor; in den Regeln fürMönche heisst er nicht selten Responsoriumhortationis. Wie in den oben angedeutetenKreisen die tägliche öffentliche Morgen-