Psalmi responsorii — Psalmista.
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der Sündenvergebung durch Taufe, Mar-tyrium, Almosen, Nachlassung fremderSchuld, Bekehrung Anderer, Uebermassvon Liebe und Busse. Gleich darauf wirdPs. 31, 5 citirt. Mehr ist bei Origenesnicht zu finden. Auch die Nachricht desPossidius Vita s. Augustini, dass dieserHeilige sich vor seinem Tode eine Ab-schrift der Busspsalmen habe geben lassen,beweist noch nicht, dass dies unsere obencitirten P. p. gewesen seien. Diese letz-teren aber werden zuerst von Cassiodorius(t 562) Comment. in Ps. 6 angeführt undmit den sieben Arten der Sündenvergebungbei Origenes (s. o.) in Verbindung ge-bracht. Gregor d. Gr. (590—604) und eben-so Innocenz IIl (f 1216) haben Commentarezu diesen sieben Busspsalmen geschrieben.Die Siebenzahl erfuhr mannigfache my-stische Deutung; man brachte sie in Be-ziehung zu Matth. 18, 21: wie oft mussich meinem Bruder vergeben? bis sieben-mal?), oder zu den sieben Hauptsünden,zu den sieben Gaben des hl. Geistes, zu7, der hl. Zahl der Hebräer u. s. w. DasAbbeten unserer sieben Busspsalmen beiAusspendung der letzten Oelung ist schonin sehr alten Ordines bei Martine De antiq.eccl. ritib. I erwähnt. Innocenz III, derKommentator der sieben Busspsalmen,schrieb die Recitation derselben für diePastenzeit vor. Bei alten Schriftstellernfindet sich der Ausdruck Poenitentia psal-woruni, worunter eine Strafe der Mönchezu verstehen ist, in Folge deren die letz-teren eine gewisse Zahl von Psalmen, dieaber nicht unsere sieben P. p. sein muss-ten, innerhalb einer festgesetzten Zeit zubeten verpflichtet wurden. Dagegen kommtder Name Psalmi misericordiae geradezuals Bezeichnung für die Busspsalmen vor,yie Psalw<s misericordiae gerne für denSO- Ps. mit Rücksicht auf seine Anfangs-höhe gebraucht wurde. Ueber den Psal-poenitentialis s. confessionis, <J*aX|ioc£40p.oXo-](rjaEioi, d. i. 50. Ps. als Schluss-psalm des Officium matutin., s. d. Art.Psalmen. krüll.
PSALMI RESPOJiSORII, bisweilen kurzResponsoria und Responsum genannt, ist einAusdruck, der sich bei mehreren älterenhirchenschriftsteilem, auch Concil. Tolet.tv, c. 15 findet. Dem Wortlaute ent-spricht am meisten die Erklärung dessidorus De offic. I 8, wonach die Respon-soria, oder P. r. deshalb diesen Namenr agen, ,quod uno canonte cliorus con-sonans respondeat 1 . Für diese Worter-f arung ist es ohne wesentlichen Belang,,oo das Responsorium in der Wiederholunger einzelnen Strophen oder der Schluss-s rophe des Psalmes, oder in der Schluss-
antwort mit ,Amen‘ oder mit der Doxo-logie ,Gloria Patri etc. 1 bestanden hat.Dass übrigens mit den P. r. hauptsächlichdie während der liturgischen Feier zwi-schen die biblischen Lectionen eingeschal-teten Psalmen gemeint waren, welche einDiakon anzustimmen hatte, wissen wir ausGregor. Turon. De vitis patr. c. 8 undHistor. Franc. VIII 3. Ebendasselbe be-zeugt Rupert.us Tuitiens. De offic. I 15,welcher einen andern Grund des NamensP. r. darin sucht, dass die letzteren demInhalte der vorangehenden biblischen Le-sungen entsprachen (respondere) und demErnsten Ernstes, dem Freudigen Freudigesfolgen Hessen. Er schreibt: responsoria,quae post lectiones canimus, nobis innuunt,sanctis monitis Dei factis nos responderedebere, ne simus similes pueris sedentibusin foro, audientibus ac dicentibns: can-tavimus vobis et non saltastis, lamentavi-mus vobis et non plorastis. Dicunturenim a respondendo. Tristia namquetristibus, et laeta laetis debemus succi-nere lectionibus etc. Sinnig ist diese Er-klärung, aber bezüglich des historischenWerthes dürfte Isidors Interpretation denVorzug verdienen. Der Meinung Rupertsschliesst sich dagegen an Bingham Orig,s. antiq. eccl. VI 5 sq. Mit der ErklärungIsidors stimmt auch die Bestimmung desOrdo Rom. II, n. 7 überein: cantor solusinchoat responsorium et cuncti in cliororespondent etc. krüll.
PSALMISTA kommt als Bezeichnung desVerfassers eines Psalmes vor; im christ-lich-archäologischen Sprachgebrauche abererscheint vorherrschend P. (^al.-rr)?, tJjaX-tcoSoj, psalta) als ein kirchlich bestellterSänger oder Vorsänger bei den gottes-dienstlichen Versammlungen. Die Psal-misten wurden zwar unter kirchlichenCeremonien und Gebeten in ihr Amt ein-geführt (s. Concil. Carthag. IV, c. 10),aber ihr Amt (psalmistatus) wurde nichtzu den Ordines minores gerechnet, ja nachdem oben citirten Concil konnten diePsalmisten ohne Wissen des Bischofs blossvon dem Presbyter angestellt werden. DieInstallirungsformel lautete: vide, ut quodore eantas, corde credas; et quod cordecredis, operibus comprobes. Einige woll-ten zwischen Psalmistae und Cantores einenUnterschied machen: diese hätten, wenndie Psalmen gesungen wurden, denPsalmengesang anzustimmen gehabt; jeneaber hätten, wenn die Psalmen bloss g e-b et et wurden, den Anfang damit gemacht.Richtig ist es nun, dass die Psalmen inder alten Kirche theilweise nicht gesungen,sondern einfach recitirt wurden und da-rum hie und da von vorgelesenen