Reliquien
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martyr. 481 sq.). Dass die altcliristlicheKirche in vorconstantinischer Zeit nichtanders gedacht und gehandelt hat, bewei-sen authentisch überlieferte Thatsachen:der Bericht der Gemeinde von Smyrnaüber das Martyrium Polykarps, welcherwenigstens in seinem von Eusebius auf-genommenen Theil unbestritten als echtgilt, bezeichnet die Gebeine des Märtyrersals Tquo'jTEpa Xifhov tcci/.uteLüv y.ai Soxip-iutEpauTtlp ypim'ou (Euseb. IV 15, bez. 23, ed.Laemmer); und dass auch den heidnischenVerfolgern die Verehrung der Christengegen die R. bekannt war, zeigen ihreBemühungen, diese Gegenstände christ-licher Verehrung zu vernichten (Euseb.VIII 6; vgl. unten n. V).
II. Eigentümlichkeiten in derBehandlung der R. Ist die R.-Ver-ehrung, aus spezifisch christlichen An-schauungen hervorgegangen (vgl. n. III b),eine allgemeine altchristliche Sitte, sobraucht doch nicht in Abrede gestellt zuwerden, dass namentlich in den erstenZeiten der Kirche die Behandlung der R. inden verschiedenen Theilkirchen nicht völligunbeeinflusst geblieben ist von der Art desnationalen Todtencultus der alten Völker,welcher zum Theil wieder auf ihren vor-christlichen religiösen Anschauungen be-ruhte. So theilte die altchristliche Kirchedie Anschauungen des Alterthums hin-sichtlich der Bestattung der Todten indem Punkte, dass sie grossen Werth da-rauf legte, sämmtliche irdische Ueber-reste der Märtyrer der Beerdigung thoil-haft zu machen: man sammelte auf derRichtstätte sorgfältig alle Glieder des Mär-tyrers, Frauen und Jungfrauen wetteifer-ten mit den Männern in dem Bemühen,sogar unter den Augen der Henker daskostbare Blut, das aus den Adern ihrersterbenden Brüder quoll, mit Tüchern undSchwämmen aufzufangen; die blutigen Ge-wänder und Schleier aber gab man denMärtyrern ins Grab; man las selbst dieblutgetränkte Erde der Richtstätte auf,um sie im Innern des Grabes niederzu-legen (die quellenmässigen Nachweise s.bei Kraus Die Blutampullen 27. 28 f).Wol durchbrach manchmal die AndachtEinzelner die Schranken, welche das all-gemeine Gesetz ihr zog: durch Entwen-dung, selbst durch Kauf von den Henkerngelangten R. in den Privatbositz der Gläu-! ft ber solches Beginnen stiess aufwiderstand seitens der christlichen Be-lorden ( Kraus 30 f.) Als aber nach demAufhören der Verfolgungen die Verehrunggegen die Ueberreste derjenigen, welcheurch ihren physischen Untergang undmoralischen Sieg über das Heidenthumer Kirche den äussern Frieden erkämpft
hatten (vgl. August. De civ. Dei XXII 9),naturgemäss zunahm, brach man in dergriechischen Kirche, obwol KaiserTheodosius (386) sogar eine gesetzlicheBestimmung zum Schutze der Integritätder Martyrerleichen erlassen (Cod. Theod.
L 7, de sepulcr. violat. IX 17: nemomartyrem distrahat), mit der alten Sitte,um dem Verlangen nach dem Gegenständeallgemeiner Verehrung zu genügen. ,Inden Staub und in die Ueberreste (seil,der XL Märtyrer) theilte sich die Weltund fast jedes Land hat den Segen dieserhl. Gegenstände; auch ich habe einenTheil des Geschenkessagt Gregor vonNyssa (Or. 3 in XL mart.; vgl. Basil.Hom. in XL mart. c. 8). Theodoret aberberichtet, in die Körper der Märtyrerhätten sich Städte und Dörfer getheilt,und er rechtfertigt die Zertheilung derMartyrerkörper damit, dass die geringsteReliquie (xö ap.ixpov xal ßpayuTaxov Xstyavov)dieselbe Kraft besitze wie der ungetheilteMartyrerleib, xal [xspia&EVTo? xoü au>p.a"ocdpipujfos fj yapi; p.spivr|-/.e (Opp. IV 902).Nach dem Orient reist darum BischofGaudentius von Brixen um R. für seineBasilika und er bringt solche von Andreas,Thomas, Lucas, Johannes dem Täufer,den 40 Märtyrern u. A. heim (Serm. XVIIdie dedicat. basil. p. 969, t. V Max. bibl.vet. Patr. Lugdun.). Die abendländi-sche Kirche dagegen blieb noch Jahr-hunderte lang bei den ererbten Grund-sätzen, und der Gegensatz in diesem Punkteder Disciplin wurde den beiden Kirchennachweislich zum ersten Mal i. J. 519 be-wusst, als Iustinian, ein einflussreicherMann am Hofe Kaiser Iustins, von denapostolischen Legaten zu Constantinopelfür seine Apostelbasilika R. der Apostel-fürsten, secundum morem Graecorum“ er-bat; die Legaten legen ihm die von dergriechischen Sitte abweichende römischeGewohnheit dar und bitten den Papst Ilor-misdas um R. römischer Art ( Mansi VIII482); Hormisdas sendet ihm etwas von denKetten des hl. Petrus und dem Rost deshl. Laurentius ( Mansi VIII 485). GegenEnde des 6. Jahrhunderts (594) glaubtaber Gregor d. Gr. die Kenntniss dieserDifferenz so bestimmt voraussetzen zukönnen, dass er es offen ausspricht, manhabe die Kaiserin Constantina zu der un-erfüllbaren Bitte, ihr das Haupt des Apo-stels Paulus oder etwas von seinem Körperfür ihre Palastkirche zu übersenden, nurdeshalb angestiftet, um dem Papst durchdie nothwendige Ablehnung der KaiserinUngnade zuzuziehen; er motivirt daherseine Ablehnung angelegentlich, u. A. mitden Worten: in Rom und im ganzenAbendlande würde es als ein unerträg-