Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Reliquien.

liches Sacrileg betrachtet werden, wennJemand die Leiber der Heiligen anrührenwollte. Würde es Jemand wagen, so istgewiss, dass sein Frevel nicht ungestraftbleiben wird. Deshalb wundern wir unssehr über die Gewohnheit der Griechen,welche nach ihrer eigenen Behauptung dieLeiber der Heiligen selbst von der Stelleheben, und wir können es kaum glauben.Es ist in Rom nicht Sitte, dass man etwasvom Leibe der Heiligen zu berühren wage,wenn man R. von ihnen hergiebt; manlegt nur ein Stückchen Tuch in eine Kapselund stellt sie auf die hl. Gräber, sodannwird sie aufgehoben und in der zu weihen-den Kirche mit gebührender Ehrfurchteingeschlossen; es geschehen dann dort diegleichen Wunder, als ob die Leiber derHeiligen selbst übersendet worden wären(Ep. IV 30). Diese Praxis in der römi-schen Kirche bestätigt (im J. 586—587)Gregor von Tours (De glor. mart. I 25),welcher ebenso das Zerreissen der Leich-name offen tadelt (De glor. mart. I 55;vgl. De glor. conf. 41); und obwol Gregorv. Tours Partikeln von Heiligenleibernim Besitz von Privatleuten (eines syrischenKaufmanns in Bordeaux) erwähnt (Hist.Franc. VII 31; Mirac. I 34), so hat mandoch auch ausserhalb Roms, wenigstensunter den Augen der kirchlichen Behörde,die römische Zurückhaltung befolgt, dennAmbrosius berichtet, dass man sich inMailand bei der Translation der Gebeineder hl. Gervasius und Protasius (386)glücklich schätzte, die äussersten Ränderder Schweisstücher berühren zu dürfen,und als Gunst erbat, Kleider und Schleierauf die R. zu legen, um sie, heilkräftigdurch diese Berührung, zurückzuempfangen( Ambros . Ep. de invent. corp. Gervas. etProtas. 9). Den abendländischen Grund-sätzen gemäss übersandte daher Gregord. Gr. der Kaiserin Constantina einenTlieil der Ketten, welche der hl. Paulusam Kacken und an den Händen getragenhat, und wiederholt schenkte er an ver-schiedene Personen als R. Schlüssel, die jdas Grab des hl. Petrus berührt hatten j(Ep. I 26. 30. 31. VII 26. IX 52. 122, ed. |Maur.), Schlüssel, in welchen sich etwas 'von den Kotten des hl. Petrus befand j(Ep. III 48. VI 6. VIII 35. IX 122. jXII 7), ein Kreuz, das am Grabe des hl. |Petrus berührt war (IX 52), ein kleines |Kreuz, in welches Stückchen von denKetten des hl. Petrus eingefügt warenund an dessen Enden sich Stückchen vomRoste, auf welchem der hl. Laurentius jgebraten wurde, befanden (III 33), Kreuze, jin welchen sich Holz vom Kreuze Christi jbefand (IX 122. XIV 12), eine Cuculla jund eine Tuniea de benedictione S. Petri i

(XI 2) u. dgl. Im Allgemeinen wird manalso annehmen dürfen, dass die meistenR. im Abendlande zu dieser Zeit nur An-denken an die Gräber oder die Orte derHeiligen waren; neben den schon genann-ten findet man: Partikeln von Kleidernder Heiligen {Greg. Tur. De glor. conf. 84),Kleider, welche auf das Grab der Mär-tyrer gelegt waren ( August. De civ. DeiXXII 8, n. 13. 17. 18), Blätter, die imGrabe lagen {Greg. Tur. De glor. conf.84; Vit. patr. 6), Wachslichter vom Grabe{Id. Mirac. II 1), Blumen, angerührt anR.-Schreinen {Awg. 1. c. n. 11), Blumenvon den Altären {Äug. 1. c. n. 14; vgl.Ven. Fort. misc. VIII 9), Oel aus denKirchen der Heiligen {Aug. 1. c. n. 19;Greg. Tur. Hist. Franc. VIII 15), Wasseraus dem Quell eines Heiligen {Greg. Tur.Mirac. II 40), Splitter von der Thüre einerHeiligenkirche {id. De glor. conf. 95), Erdeaus Jerusalem {Aug. I. c. 7) oder auseiner Heiligenkirche {Greg. Turon. Mirac.I 27) u. dgl. Galten demnach in der la-teinischen Kirche, welche die Zer-stückelung der körperlichen Ueberrestenicht duldete, auch diejenigen Gegenstände,welche mit diesen in Berührung gebrachtworden, als R., so fasste die griechi-sche Kirche den Begriff enger; indemsie ausser den leiblichen Ueberresten, unddiese allerdings, bei erlaubter Theilung,j auch in der kleinsten Form (y.oviv ßper/etav[ ’rj n — daruiv — puxpov pepoc — ap/eiv eitdAov Tiprpi; Greg. Naz. Carm. de virt. v.745 f.), nur diejenigen Gegenstände als R.

! verehrte, welche bei Lebzeiten (z. B.

I Kleider) und während des Martyriums| {Greg. Naz. Adv. Iul. or. I 69) mit deni Heiligen in Berührung gekommen waren;Griechen, die zur Zeit Papst Leo’s I nachRom gekommen waren, zweifelten an derKraft der R. römischer Art {Gregor. M.Ep. IV 30). — Viel tiefer greifend war derUnterschied in den Eigenthümlichkeitender R.-Behandlung bei den orientali-schen Kirchen. Aegyptische Christen(in der Thebais) steigerten, sicherlich inFolge nationaler Sitten, die Anhänglich-keit an ,die Leichname der verstorbenenFrommen und namentlich der hl. Bekenner 1bis zu der Gewohnheit, dieselben ,nichtin die Erde zu begraben, sondern aufRuhebetten zu legen und bei sich zuHause aufzubewahren, in der Meinung, dieHeimgegangenen hiermit zu ehren 1 ; denBemühungen und dem Einfluss des bl.Antonius bei Bischöfen und Laien ist ge-lungen, die christliche Sitte dos Begrabensin Aufnahme zu bringen {Athanas. Vit.Anton, c. 90). Dagegen fiel es in juden-christliehen Kreisen (Syriens) schwer,sich an den Gräbern der Märtyrer zu vor-