Band 
Zweiter Band. I - Z.
Seite
700
JPEG-Download
 

700

PtTutStov — Rosa, Rosalia, Rosatio.

rauf, dass Papst Bonifatius IV in einervor dem römischen Concil von 610 ver-lesenen Decretale de monachis annulo pon-tißcali mbarrhatis, d. i. von zur bischöf-lichen Würde erhobenen Mönchen spricht.Aber dies von Luc. Holstenius veröffent-lichte Decret gilt seit Remy Ceillier, Dupinund Bower für unecht (s. Hefele C.-G. 2III 65) und wird eine Fälschung der ka-rolingischen Zeit sein. Dagegen ist aberwichtig der 28. Kanon des vierten Concilsvon Toledo (633), wo vorgeschrieben wird,dass Bischöfe, welche ungerecht abgesetztwaren, ihren Grad wieder zurückerhaltendurch Empfang des Orariums, des Ringsund Stabs (vgl. Aguirre Conc. Ilisp. II484; Hefele III 82). Die liturgischenSchriftsteller des karolingischen Zeitalters,Alkuin, Amalarius, Rhabanus Maurus, er-wähnen allerdings des Bischofsrings nicht,doch gedenkt seiner, bez. der Uebergabedes Bischofsrings bei der Consecration derBischöfe ausdrücklich Hinkmar (vgl. Ger-bei't Vet. lit. Alem. I 255). Von da abmehren sich die Belege (vgl. auch Miss.Rotald. abb. Corb., f 986, dazu Rupert.Tuit. De div. off. I 25; Honor. Augusto-dun. Gemm. animae I 46; Radulph. Glab.Hist. V 4; Innocent. III De Miss, saerif.I 46; Durand. Rat. div. off. III 14). Alseine besonders feierliche Verwendung desbischöflichen Rings wird die Versiegelungund also Beurkundung von Reliquiengemeldet; so war die von Kosroes’ SohnSyroes den Christen zurückerstattete Reli-quie des hl. Kreuzes wohlbehalten mitallen ihren Siegeln zurückgekommen (Ba-ron. Ann. ad a. 627), und viel späterglaubte der hl. Ludwig aus den wohl-erhaltenen Siegeln an den ihm von KönigBalduin II zugeschickten Reliquien deshl. Kreuzes und der Dornenkrone dieEchtheit dieser Reliquien constatiren zukönnen (Du Saussay Martyr. Gail. XIKal. Ian).

Von Denkmälern sind bereits dieR. des Papstes Caius und des PapstesEusebius oben erwähnt worden; sie kön-nen nicht mit Gewissheit, selbst ihre Au-thenticität vorausgesetzt, als bischöflicheRinge erklärt werden. In dem Grabe desum 625 lebenden Bischofs Birin von Dor-chester, welches einige Zeit nach seinemTode eröffnet wurde, fand sich ein gold-ner Ring und ein bleiernes Pectoralkreuz(Surius zum 3. Dec.; Trithem. De virisillustr. ord. s. Bened. lib. III 140). Tndem Testament des Bischofs Riculf vonEins (915) wird unter andern Zierratenauch ein gol.lner Ring mit kostbarenSteinen aufgeführt (Bock a. a. 0. II 207).Du Saussay berichtet, er habe bei Auf-findung der Leiche des Bischofs Agilbert

von Paris (7. Jahrh.) einen Pontificalringgesehen, und es wurde zu seiner Zeit auchnoch im Kloster S. Victor zu Paris derRing des hl. Leodegar, Bischofs von Au-tun (f 685), aufbewahrt. Bei der in neuererZeit erfolgten Eröffnung des Grabes deshl. Augustinus in Pavia soll sich ein fran-zösischer Bischof den Ring des Heiligenals Andenken mitgenommen haben. Vonnoch erhaltenen Denk-mälern dürfte das äl-teste der Ring des hl.

Arnulf, Bischofs vonMetz (um 614), sein,welchen wir hier inAbbildung bringen, rig. 424. Ring des hei-Fig. 424 (vgl. V. Simon Ugen Arnulf ln Metz.Mem.Mosell. 1864. 75;

Chaussier ebd. 1865, 205; Pilra Spie. So-lesm. 1855, II; Le Blant Inscr. I 421; Mem.Mos. 1859, 73; Bull. Mos. 1865, VIII 49 f.;ßegin Metz II 205, Abb.; ders. Cathedr.de Metz I 349, Abb. p. 20: Garruci tav.CCCCLXXVIII 2 ). Der geschnittene Achatdes Rings lässt zwischen zwei kleinerenFischen einen halb in eine Fischreuseherabgeglittenen Fisch erkennen, unstreitigeine Anspielung auf Matth. 4, 19; Marc.1, 17; Luc. 5, 10, wozu Le Blant Damas.Carm. VI, Ennod. Carm. I 9, Orientiusbei Martine Thesaur. aneed. V, eol. 10 u. 43,Spie. Solesm. III, p. XII citirt. Der Ringdürfte weit älter als Arnulf sein und, wasauch Le Blant vermuthet, mindestens dem4. Jahrh. angehören. Andere merkwürdigeMonumente dieser Art, aber aus viel spä-terer Zeit (11. u. folg. Jahrh.), bildet BockLit. Gew. II 209, Taf. XXVIII 1 - 2 - 3 ah.

Innocenz III und ihm folgend Durandusa. a. O. gaben die Vorschrift, dass diePontifical-R. keinerlei figurirte und ge-schnittene Steine haben sollen. Jedenfallsist diese Vorschrift, welche auf symbo-lischen Gründen beruhte, nicht durchwegbeobachtet worden.

Für diesen ganzen Artikel muss ausserder angeführten Litteratur noch verwiesenwerden auf Drury-Fortnum O 11 some finger-rings of the early Christian period, Soc.of Antiq. of London, und Martigny’s Ab-handlung (s. o.), sowie auf unsern Art.Steine, geschnittene. kraus.

PI1IIA10N, 8. Flabellum I 529.

RITUALBÜCHER, s. I 177.

ROGATIONEN, s. Litanie II 303.

ROSA, ROSALIA, ROSATIO. Ueber denSchmuck altchristlicher wie heidnischerGräber mit Rosen ist unter d. Art. Blu-men I 170 das Notlüge gesagt worden.Es muss nun noch auf das lange hort-leben der dem griechisch-nordischen Ilei-