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Zweiter Band. I - Z.
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Taufe.

wird, dessen Worte aber nach dieser sei-ner ausdrücklichen Erklärung in unsermSinne verstanden werden müssen; fernerFulgentius von Buspe (Fragm. 37 ex 1. Xc. Fab., Par. 1684, 660 sq.), Facundus(Def. I 3) und Vigilius von Tapsus (DeTrinit. lib. XII, Migne Lat. LXII 324).Maximus von Turin (Tract. 2 de bapt., ed.Bruni 716) sagt in ebenderselben Ueber-zeugung, dass noch jetzt Alle, welcherichtig auf den Hamen der Trinität ge-tauft werden, die T. im Namen Jesu em-pfangen. Denn, erklärt Cyrill. Alex. (Inep. Rom., Mai Bibi, nova III 1, 10 sq.;vgl. Photius Ad Amphil. q. 43; Mai Script,vet. I 1, 266), getauft werden auf denNamen Jesu, heisse dort nur, die T. em-pfangen auf das Bekenntniss des von Je-sus gelehrten wahren Glaubens hin. So-mit bleiben uns sehr wenige Stellen ausalter Zeit, bezüglich deren ein wirklicherZweifel bestehen könnte, ob sie nicht inder That von der Wirklichkeit und Gül-tigkeit einer bloss unter Nennung des Na-mens Jesu vollzogenen T. reden. Amehesten möchten sich dieser Ansicht an-scliliessen Hilarius (De synodis 85) undFulgentius Ferrandus (Ad Anatol. c. 13).Dass aber die oft hierher gezogenen Stel-len aus Cyprian (Ep. 73) und Basilius(Adv. Eunom. Y 1, 299) das nicht besagenkönnen, muss schon aus den oben ange-führten Stellen derselben klar sein. Willman viel daraus ableiten, so mag manglauben, sie hätten sagen wollen, dass dieApostel absichtlich, wo sie die Heiden aufdas ausdrückliche Bekenntniss der Trinitäthin tauften, die Juden, welchen nichtshärter fiel, als der Glaube an die GottheitChristi und die Erlösung durch ihn alsden ihnen verheissenen Messias, geradedaran ihren Glauben aussprechen Hessen.Dann ist aber nicht von der Taufformel,sondern von dem der T. unmittelbar vor-ausgehenden kurzen und letzten Glaubens-bekenntnisse die Rede (vgl. Joh. Damasc.IV 10 und oben Cyrill. Alex, und Photius),welches um besonderer Rücksichten willenallenfalls in veränderter Form mochte ab-verlangt worden sein. Das dürfte dennauch am zuverlässigsten die Meinung sein,welche Ambrosius in der so viel erörtertenStelle (De Spiritu s. I 3, 42; vgl. dieMauriner hierzu II 607 sq., wo auch dieLitteratur) vertreten haben will, obwolallerdings die dunkle Redeweise derselbeneine völlige Sicherheit nie zulassen wird.Dagegen ist es kaum zu begreifen, wiean die bekannte Stelle aus Nikolaus 1 (AdBulg. 104) so viele Polemik sich anknü-pfen konnte. Denn da er mit Bezug aufAugustinus ausdrücklich sagt, dass die T.durch die evangelischen Worte ,consecrirt l

werde, so kann doch kaum gezweifelt wer-den , dass er bezüglich der ,consecratori-sclien 1 , d. h. der eigentlich sacramentalenWorte, also betreffs der Taufformel garnichts anderes im Sinne hat als die Wortedes Evangeliums, welche die drei Perso-nen ausdrücklich enthalten. Was derSpender oder Empfänger, sagt er dabei,— und man beachte das letztere Wortganz besonders, — denkt, das hat'aufdie Gültigkeit keinen Einfluss. Auch da-von bleibt die Gültigkeit unberührt, obeiner getauft wird im Namen der Trini-tät, oder bloss im Namen Christi, wiewir in der Apostelgeschichte lesen. DennAmbrosius sagt, dass beides gleich gilt.In der That sagen viele Väter auch ausserAmbrosius, dass das Bekenntniss desGlaubens an Christus das an die Trinitäteinschliesse. Dass aber die Taufformelauf den Namen Jesu allein gestellt wer-den könne, das sagen sie nicht. Insbe-sondere lehrt die römische Kirche dasnicht, was Nikolaus wol wissen musste,da erst ein Jahrhundert vor ihm PapstZacharias (Ep. ad Bonifat.) auf das be-stimmteste ausgesprochen hatte, dass dieT. ungültig sei, wenn auch nur eine Per-son in der Taufformel nicht genannt werde.Und damit übereinstimmend lehrt auchNikolaus, dass die Taufformel aus denevangelischen Worten bestehe. SpätereControversen über unsere Frage, z. B. obdie Ep. 403 (340) des hl. Bernhard echtsei, berühren uns hier nicht mehr. Aufjeden Fall hat der Verfasser dieses Brie-fes seine Meinung nur als Privatmeinungund ausdrücklich mit der Verwahrung vor-getragen, er wolle einem besser Unterrich-teten nicht vorgreifen. Das übrigens dürftezum Schlüsse auch schwer angefochtenwerden können, was der hl. Thomas (III,q. 66, a. 6; vgl. q. 64, a. 3) und mit ihmdie Mehrzahl der Theologen (s. Gotti undBilluart a. a. O.; Gonet Clypeus; De bapt.d. 1, 91—105) annehmen, möglicher-weise (q. 66, a. 6 ad 2) hätten die Apo-stel, und nur diese, aus besonderen Grün-den (die den Juden gegenüber, wie obengesagt, nahe genug liegen) im AufträgeChristi und durch spezielle Dispensationbevollmächtigt, wirklich die T. im NamenChristi vollziehen können. Vgl. über dieganze Frage llardouin De bapt. quaestiotriplex, Par. 1687 (Opp. sei. n. 43, ed.1709); Natal. Alex. Ad saec. 3, diss. 13(beide bei Zaccaria Thesaur. X 95, 132);Orsi Dissert. de bapt. in nomine I. Chr.et de confirm., Mediol. 1733, und Vindi-ciae dissert. de bapt. in nomine Iesu (ge-gen Drouven), Flor. 1735.

14) Unmittelbar nach der T. erfolgte,wenigstens regelmässig, die Ertheilung der