Verbeugung — Verklärung Christi.
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Umfassungsmauern der Basilika und na-mentlich des Sanctuariums mit Vorhän-
gen und Tep-
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pichen zu be-kränzen , hatzu der Ent-stehung derDorsalia (s. d.Art. I 376)Veranlassunggegeben undin der gan-zen mittel-alterlichenKunst nach-gewirkt. DiebeistehendeFig. 515 nacheinem vatica-nischen Sar-kophagrelief. hei Jiottari(tav.XXXVI;vgl. tav. XLI)dürfte einesder frühesten
Fig. 515 . Sarkophttgreliof {nachBottarl).
Beispiele sein, welches diese Art vonVelen veranschaulicht. kraus.
VERBEUGUNG (inclinatio). Quintilian(Inst. XI 3, 115) macht darauf aufmerk-sam, dass die Haltung des die Hände aus-streckenden bez. erhebendenÄnbetenden(adorans) verschieden ist von dem Gestusdes Flehenden, der die Hände vor-, bez.niederstreckt: diversi autem sunt hi gestus,sive suhmittimus, sive adorantes attollimus,sive aliqua demonstratione aut invocationeprbtendimus. Personen in letzterer Atti-tüde haben, wie Garrucci (Stör. I 126)anmerkt, die Hände zuweilen mit dem Pal-lium bedeckt (Wiener Genesis tav. CXIII 4 .CX1V 3 ; Cosm. Indicopl. tav. CXLIV 1 .CLII 1 ; Wandgemälde in S. Gaudioso zuNeapel tav. CIV 2 ). Im Uebrigen mussauf den Art. Gestus I 601 f. verwiesenwerden.
VERBRECHEN (crimen). Das kirchliche |Recht hat für die Bestimmung des Be-igriffes Crimen die Definition dos römischen,Rechts übernommen ( München Das canon.Gerichtsvcrf. und Strafrecht, Köln 1865 f., (II 23) durch die für das Kirchenrechtclassiscli gewordene Stolle Augustins; cri-!men est peecatum grave, accusatione etdamnatione dignissimum (Aug. In loh.evang. tract. XLI 9; Grat. Decr. 81, c. 1).Als Beispiele führt Augustin Mord, Ehe-bruch, Unzucht (aliqua immunditia forni-cationis), Diebstahl, Betrug, Sacrileg anund weist auf andere Handlungen dieser•Art hin (1. c. tract. XLI 10). Durch die
angeführten Beispiele und die beschrän-kenden zusätzlichen Bestimmungen (accu-satione et damnatione dignissimum) trittder Gattungsbegriff ,schwere Sünde“ (pec-catum grave) aus seiner Allgemeinheitheraus in den Inhalt: unter Crimen sindRechtsverletzungen zu verstehen,welche das Gesetz als der gerichtlichenVerfolgung durch Anklage zu unterwerfen(accusatione dign.) und als strafbar (dam-natione dign.) erklärt. sdralek.
VERKLÄRUNG CHRISTI auf Dar-stellungen. Wie das Fest der V. C.in der griechischen Kirche früher zur all-gemeinen Geltung kam als in der lateini-schen (s. d. Art. Feste I 492 f.), darf manvermuthen, dass sich in jener auch diefrüheste Darstellung jenes Ereignissesfindet. Die von Martigny 2 764 als solcheangeführte Darstellung auf den Mosaikender St. Katharinenkapelle auf dem Sinai(Labor de Voyage en Arabie petree, 1830,67 f., pl. 21), welche er dem 4. Jahrh.zuweist, kann nicht vor der Erbauung derbetr. Kapelle im Zeitalter Iustinians ent-standen sein und ist gewiss noch vieljünger (vgl. auch Garrucci IV 78, tav.CCLXVIIi). Diese Gemälde zeigen Mosesin den verschiedenen Ereignissen, bei denener betheiligt war, und an letzter Stellein dem Geheimnisse der V. C. Auch dasvon ä’Agincourt publicirte Elfenbein derBibliothek Barberini (Sculpt. XII 24. 25),welche denselben Gegenstand zeigt, fälltschwerlich vor das 6. Jahrh. Um zweiJahrhunderte älter ist die Lipsanothekvon Brescia ( Odorici Antich. di Bresciatav. V BG ), von deren Darstellungen eineChristus zwischen zwei anderen Personen,oben die Hand Gottes herabreichend, auf-weist: man darf hier wol mit Westtcood(Catalog. 37) das älteste Beispiel dieserDarstellung in der altchristlichen Kunstsehen. Noch unentschieden ist, ob dieV. C. auch auf einer Lampe sich findet,welche Melchior Fossati in einem etru-rischen, später von Christen benütztenGrabe zu Öorneto fand (Itochette Mem. del’Acad. des Inscript. XIII 763; s. d. Art.Lampen II 267). Diesen Denkmälern stehtder Zeit nach zunächst die Darstellungder V. C. in einem Mosaik in S. Apolli-nare in Classe zu Ravenna aus dem6. Jahrh. (567; s. uns. Fig. 516). Christuserscheint nicht in Person, sondern unterdem Symbol eines reich verzierten Kreuzes,neben dessen Querbalken A und CO steht;über dem Kreuze stehen die BuchstabenIMDYC, nach Ciampini V. M. tab. XXIV,II 82: Immolatio Domini Iesu Christi;Vitalis Aqueductius in einer von Ciampinidort angeführten Stelle las XIDVC und