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Zweiter Band. I - Z.
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Visitationen.

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für das kleine Fussala, eine zu seinemSprengel gehörige, 40 Meilen von Hippoentfernte Ortschaft, einen eigenen Bischofweihen, weil ihm die persönliche Pasto-ration regelmässig durchzuführen unmög-lich war (Ep. 209, 2, ed. Maur.), und ent-1schuldigt sich beim Proconsul Celer wegeneines nicht erfüllten Versprechens damit,dass er eine Visitationsreise habe unter-nehmen müssen (Ep. 56). Wie Augustinvornehmlich zur Wiedergewinnung derHäretiker, hielt Martin von Tours ,nachfeierlichem Kirchengebrauch seine Visi-tationsreisen, wie sie die Bischöfe zu ma-chen pflegen“ {Sulp. Sev. Ep. 1 ad Euseb ),besonders zur Ausrottung des Heiden-thums; auf einem Esel reitend ,in zotti-gem Gewände, mit einem schwarzen undwallenden Mantel bedeckt“, visitirte er un-ter mancherlei Gefahren und Abenteuerndie Pfarreien (Sulp. Sev. Dial. II 3. 9),sogar im Winter (Sulp. Sev. Ep. 1 ad Eus.).Die Solemnis consuetudo (Sulp. Sev. 1. c.)wurde im 6. Jahrh. geschriebenes Recht:,ut antiquae consuetudinis ordo servetur“,verordnete die Synode von Tarragona (a.516, c. 8), sollen die Kirchen jährlich ein-mal ,ab episcopo dioecesano“ visitirt wer-den (J/a>mVIII 542 E; c. 10, C.X, qu. 1),und nachdem die Synode von lAtgo (569)die Dioecesen des spanischen Suevenrei-ches, w r eil sie so ausgedehnt waren, ,utaliquantae ecclesiae per singulos annosvix possint a suo episcopo visitari“, durchTheilung vermehrt hatte (Mansi IX 815),bestimmte die 2. Synode von Braga (572,c. 1) die näheren Modalitäten der Visi-tation (Mansi IX 838; c. 12, C. X, qu. 1).Dem Rocht entsprach die Praxis: BischofLeo von Sens widersetzte sich (c. 540) derAblösung des im Reich Childeberts II ge-legenen Bezirkes von Meaux; die Visi-tation, ,sicut canones statuunt“, sei, obwoler ein Greis und krank sei, nur darumunterblieben, weil der König den Eintrittverwehrt (Bouquet Recueil des historiensdes Gaules IV 59). Gregor von Tours be-richtet von den V. des Merwich von Poi-tiers (In gl. conf. c. 104; Scr. rer. Merov.

I 815), des Troianus von Saintes, dem !auf seinen Reisen durch die Diöcese dasVolk aus Verehrung die Fransen vomKleide riss (In gl. conf. c. 58; Script, rer.Mer. I 782); nicht bloss Männer wie Avi-tus von Vienne (Ep. 65 ad Maxim. MigneLIX 274), sondern selbst der schlechteBischof Papolus von Langres (Greg. Tur.Hist; franc. V 5; Scr. rer. Merov. I 197)visitirten ihre Diöcesen. Papst Gregor Irühmt den Eifer, welchen der Bischof Re-jdemtus von Ferentino auf seinen Visita- 1tionsreisen kundgab (Dial. III 38), fordert!den kränklichen Bischof Ecclesius von'

Chiusi auf, doch so viel als möglich seineDiöcese zu bereisen, und schenkt ihm dazuein Pferd (caballum; Ep. X 45, ed. Maur.Jaffe 2 n. 1793), ermahnt die Bischöfe Si-ciliens, den Klerus bei den V. nicht zu

| bedrücken und sich mit der früher ge-regelten Vergütung der Reisekosten zu-frieden zu stellen (Ep. XIII 18; Jaffe 2n. 1887), und tadelt die Bischöfe Sardi-niens, dass sie nicht längst durch ihre V.das Heidenthum auf der Insel ausgerottethätten (Ep. IV 26, vgl. Ep. 23—25 ; Jaffe 2n. 1298, vgl. n. 1295. 1297. 1299). Litte-ratur: Thomassin Vet. et nov. eccl. discipl.II 3, 77. 78; Phillips Kirchenr. VII 123bis 132.

II. V. der Metropoliten und hö-herer Hierarchen, a) Wenn auch inkeinem Concilscanon dem Metropoliten aus-drücklich die Befugniss zugesprochen wird,seine Suffragane und die Diöcesen seinerKirchenprovinz zu visitiren, so ergab sichdieselbe doch aus dem Oberaufsichtsrechtdes Metropoliten und wird von den Rechts-quellen als ihm zustehend vorausgesetzt,von den historischen Quellen als praktischgeübt berichtet. Die Synode von Turin(a. 401, c. 2), welche schiedsgerichtlich denZwist zwischen den Bischöfen von Vienneund Arles über die Metropolitanrechtein der Provincia Viennensis zu entschei-den hatte, fügte ihrem Spruch den Rathbei, um für alle Zeiten den Frieden her-zustellen, die Provinz so zu theilen, dassein jeder die seiner Stadt zunächst lie-genden Bischofssitze visitiren möchte. WieBischof Valerius, Augustins Vorgänger inHippo, von dem Episcopus primae sedisder numidischen Kirchenprovinz visitirtwurde (Possid. Vita s. Aug. c. 8), so wer-den Visitationsreisen des Metropoliten Hi-larius von Arles (429—449) erwähnt (S. Hi-larii Arel. vita in Leonis I. opp., ed. Bal-leren II 332). Den Metropoliten Avitusvon Vienne finden wir mehrfach in denzur Kirchenprovinz gehörigen Bisthümernauf seinen Visitationsreisen Kirchen ein-weihen (Rilliet Ae Candolle Mem. et do-cum. publ. par la soc. d’hist. de Geneve,XVI 29). Aber seit der Lockerung desMetropolitanverbandes im 6. Jahrh. istweder in Concilsbeschlüssen noch in denzahlreichen Lebensbeschreibungen von Me-tropoliten eine Andeutung darüber erhal-ten, dass die fränkischen Metropoliten inden Bisthümern ihrer Provinz V. abgehal-ten oder auf die Verwaltung derselbeneinen unmittelbaren Einfluss ausgeübt hät-ten. ,Die Befugniss hierzu ist in Wegfall

| gekommen, jedenfalls ist kein Gebrauch

I davon gemacht worden“ (Loening Gesch.

! des deutschen Kirchenrechts II 216; vgl.

I I 419 f.).