Band 
Zweiter Band. I - Z.
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Wagen — Wahrsagerei.

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zweig im Schnabel. Auf einem Epitaphmit der Legende: VRSICINVS ED QVIN-TILIANA SE BIBI (vivis) CONPARA-YERYNT LOCV A MONTANV aus demCoemeterium der hl. Cyriaca ( AringhiII 139) schwebt über der W. eine Krone.Sehr reich an Symbolen ist ein von Bosioim Coemeterium Quarti et Quinti gefun-denes Monument (aus dem J. 400 n. Ohr.,de Rossi Inscr. I 210), das die Inschrift

CALEYIYS BENDIDIT ANW (io)

TRISOMV(m) YBI POSITIERANT VINI(bini) ET CALYILIVS ET LYCIVS INPA COS STIL trägt. In der Mitte des-selben steht ein Haus, über welchem eineW. schwebt, rechts ist ein Fisch, linksein Tisch, auf welchem sieben Leuchterund ein Grab mit einer Mumie. Das sinddie hauptsächlichsten bis jetzt bekanntenMonumente mit dem Bilde der W.

Ist sie nun blosses Ornament oder hatsie symbolische Bedeutung? Ich glaube,letzteres bejahen zu müssen. Nahe liegtes, an das gerecht abwägende GerichtGottes zu denken, der ,einem Jeden ver-gelten wird nach seinen Werken 1 (Apoe.22, 12). Diese Annahme wird weiter be-gründet durch das zweite und dritte derangeführten Beispiele. Die Christen, solange und oft so schrecklich verfolgt,sollten getröstet werden, dass ihnen dergerecht abwägende Gott die ewige Kronedes Lebens (symbolisirt durch die Taubemit Oelzweig und durch die Krone) gebenwerde (vgl. Apoc. 6, 10—11). Die Sym-bole auf dem letzten Monument wollenwol sagen: wer Christus (Monogramm undFisch), dem Lichte des Lebens (sieben-armiger Leuchter; vgl. dazu Joh. 8, 12und Giern. Alex. Strom. Y 6) folgt, denwird Christus gleich dem Lazarus aufer-wecken und ein Solcher wird nach demGerichte (W.) eingehen in das Haus (s. d.Art. I 652) ,nicht mit Händen gemacht,ewig, in den Himmeln' (II Kor. 5, 1).

Die W. als Symbol des Gerichtes ist ineiner Menge mittelalterlicher Kunstdar-stellungen angebracht. Sie ist entwederder personificirten Gerechtigkeit in dieHand gegeben oder ist (besonders aufBildern des Weltgerichtes) Attribut desErzengels Michael (des Signifer oder Seelen-führers).

Der Ansicht Martigny’s (1. c. 78), dassdie W. auf den beiden oben angeführtenGrabsteinen symbolisch ausdrücken solle,der Erwerb der Gräber beruhe auf demRechtsgrunde des Kaufes (per aes et li-bram), kann ich nicht zustimmen. Denndiese Ansicht lässt die übrigen Symboleausser Acht.

Zu leugnen ist nicht, dass die W. mit-unter auf das Geschäft des Yerstorbenenhinweisen sollte. Ein Epitaph mit W. ausdem Coemeterium der hl. Priscilla ( Mar-tigny 78) bietet die Legende: AYR • YE-NERANDO NYM QYI • VIXIT • ANN -XXXV ATILIA • VALENTINA FECITMARITO • BENEMERENTI • IN PACE,ist also dem Geldwechsler Aurelius Vene-randus von seiner Gattin gesetzt. — Bron-cene Wagen wurden auch in fränkischenund angelsächsischen Gräbern gefunden(Cochet Sepultur. gaul. 253 und 257) undwaren wahrscheinlich Münzmeistern {OrelliInscr. n. 3226) oder sonstigen Finanzbe-amten mit ins Grab gegeben. münz.

WAGEN. Auf einem Grabstein des Coe-meteriums S. Callisto e Pretestato (sic)fand Boldetti (349) einen W. mit rückwärtsgelegter Deichsel abgebildet — ohne Zwei-fel eine Bezugnahme auf das Handwerkoder Geschäft der hier Beigesetzten; derTodte braucht den W. nicht mehr, darumist die Deichsel zurückgelegt. SchonMunter (I 112) lehnt es ab, bei dieserVorstellung mit Aringhi (I 55) an dieKarren zu denken, auf welchen die Lei-chen in die Katakomben geschafft wurden.

Die Darstellung eines von Ochsen ge-zogenen zweirädrigen Wagens, auf wel-chen ein hoher Korb mit Früchten ge-laden ist, und mit zwei Fuhrleuten, aufeinem Sarkophag-Fragment des Mus. Kir-cheriano ( Schultze Arch. Stud. 269, n. 16)ist wie ähnliche Motive bei darac (pl.CXXXYI 122 . CLXII 123 ) höchst wahrschein-lich heidnisch.

lieber das Gemälde in S. Priscilla, wozwei Ochsen ein Fass auf einem W. ziehen{Boldetti 475. 577), s. oben I 479.

WAGENLENKER (■fjvtoyot, aurigae) wer-den in den Const. apost. VIII 32 von derTaufe ausgeschlossen: selbstverständlich,weil jede Mitwirkung bei den idolatrischenund grausamen öffentlichen Spielen alsunerlaubt galt.

WAHL DER GEISTLICHEN, s. d. Art.Klerus II 216 f.

WAHNSINN. Die Vorschützung von W.und das Betragen derjenigen, welche, umdem Opfern in der Verfolgung zu ent-gehen, sich ,epileptisch' stellten, ward alsdissimulirter, aber darum doch straffälligerAbfall betrachtet {Petr. Alex. c. 5; vgl.Bingham YII 205).

WAHRSAGEREI (haruspicium, augurium,aruspicina) aus dem Vogelflug oder ausden Formen des menschlichen Körpers(yeipop.avxs(a, p-STturooxoNfa, oder physiogno-

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