Band 
Erster Theil.
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So verstand es Frankreich nicht. Das „Fried- undDundgeld" (pension cle Mix et ll'-nllinnee) gehörte vonRechts wegen dem Kanton; so verhielt es sich aber nichtmit der Summe, welche der König großmüthig dieserBezahlung hinzuzufügen geruht hatte, um, nach seiner Ge-wohnheit, „die guten Bürger und Patrioten""') zu be-gnaden, und nach völligem Gutbefinden seines Botschaftersbesagte Pension, je nachdem dieser es seinem Diensteam zuträglichsten halten werde, zu vertheilen"^).

Fidel Zurlauben, der diese Bewegung unter dem Volkemit Recht fürchtete, ließ Geld unter dasselbe austheilenund in den Wirthshäusern freien Tisch halten'"). Sohatte sich die Bestechung, obgleich vom Gesetze gebrand-markt, in die Sitten hineingeflüchtet.

Nun große Erbitterung und zwei Parteien in allenGemeinden: die Harten greifen die Anhänger Frankreichs heftig an; diese, auf die Defensive beschränkt, werdenLinde oder Gemäßigte genannt.

2m Zahr 1729 wählte eine stürmische Landesversamm-lung den 2osua Schicker aus der Gemeinde Baar ,einen Anführer der Harten und Schumachers Busen-freund, an die oberste Landesbeamtung. Auf des letz-tem Rath'") wurde eine außerordentliche Landsgemeindeversammelt. Die Landleute, durch allerlei geheimnis-volle Reden aufgestiftet, besuchten sie in sehr großer Zahl.Vor den Stuhl der Beamten traten sechs Abgeord-nete und beschuldigten den gewesenen Ammann Zurlauben,

141) I.K8 boils viloz-ens st pstriotos.

142) Schreiben des Botschafters d'Uffon de Bonnac an den KantonLuzern , den 5. April 1728, betreffend den Beschluß der dreiZuger Gemeinden; ebenso dessen Schreiben vom 3. März 1728an den Kanton Zug ,

143, Helvetia, VIII, 470, -

144) Stadlin, 687.