Band 
Erster Theil.
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er verwalte die französischen Iahrgelder auf Kosten des ge-meinen Nutzens. Hierauf verschwanden sie in der Menge.Das Landvolk aber rief dem Stadtvolke zu: „Ach, liebsteBruder! wir in den Gemeinden hatten heilsame Wacht,als ihr in der Stadt unvorsichtig schliefet. Durch Wach-samkeit vernahmen wir ein dicht verborgenes Ding, dasman schon längst hätte offenbaren sollen" "fl. Z^ch »ickinLärmen trennte man sich und ließ dem Rathe die Sorge,dieser Sache weiter nachzuforschen.

Fidel Zurlauben war nach Luzern geflohen, von woer drei Tage nachher auf amtliche Vorladung zurückkehrte.Er vertheidigte sich mit Würde und erinnerte an die aus-drücklichen Beschlüsse des Rathes, kraft deren er recht-mäßig mit dem französischen Salze gehandelt habe "6).Aber der Rath erklärte jene Erkenntnisse, weil dasSalz hoheitliches Regal sei, für nichtig, verurtheilteZurlauben zum Ersatz aller gewonnenen Summen undbis nach erfolgter Zahlung zur Verhaftung. Ueberdie „Frechheit, wie er das dem Volke gehörige Geldusurpirt habe", behielt der Rath sich Einsicht vor. DiesesUrtheil wurde von einer feindlichen Mehrheit und unterdem Stillschweigen einiger eingeschüchterten Freunde ge-sprochen. Eine brausende Menge umgab das Rathhaus.Zurlauben entfloh aus dem Gefängnisse in die unver-letzliche Freistätte der Kapuziner, und bestätigte dadurchden Verdacht seiner Schuld. Als er freiwillig in denThurm zurückgekehrt war, bürgte seine Familie für ihnund erlangte von Schicker die Verwandlung der Gefan-

145) Die Zuger Unruhen.

146) Rathsprotokolle vom 17. Juni und 29. Oktober 1891. DerVertrag war mit seinem Bruder geschloffen, aber 1718 mitFidel erneuert und 1723 auf sechs Jahre bestätigt worden. Ergieng im Herbst dieses Jahres zu Ende. Protokolle.