Band 
Erster Theil.
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den grausamsten Leiden starb — eine Strafe Gottes,dachte man"')-

Seit die Häupter der Harten die Zügel des Staatesin die Hände genommen hatten, verfolgten sie den Laufihrer wachsenden Gräuel, gereizt durch ihre Uebertrei-bungen selbst, durch die Unzufriedenheit der Unterdrücktenund der Opfer, durch die Befürchtungen und das Miß-trauen des Despotismus. Da sie die gleiche Vertheilungder französischen Gunstbezeugungen nicht erhalten konnten,so verschrien sie dieselben, im Namen der nationalen Unab-hängigkeit, als Mittel der Bestechung. Der Hauch ihrerLeidenschaften trübte die Reinheit der Grundsätze, auf diesie sich beriefen. Das in dieser Sache zuerst gemäßigteVolk erbitterte sich erst unter ihrem Einflüsse stufenmäßig.So willigte die Versammlung der Gemeinde Egeri ein-hellig ein, die durch den Vertrag bestimmte Pension zuempfangen, unter der Bedingung, daß ihr die gegen denKönig eingegangenen Verbindlichkeiten genau mitgetheiltwerden"^). Aber Frankreich , durch eine seinen Interes-sen zuwiderlaufende Bewegung der Gemüther beleidigt,wollte schon nichts mehr von der geringsten Bedingunghören Das Volk des ganzen Kantons war nur um soeinmüthiger; zu Zug verordnete es sogar, feden als einenVerbrecher zu verfolgen, der eine pension K volonis an-nehmen, oder seinen Beschluß tadeln würde; ja noch mehr,es ergriff Maßregeln gegen verdächtige Briefwechsel "fl.Gewöhnt indeß an die Annehmlichkeiten der Pensionen,murrte es (Juni 1732), daß es keine mehr empsteng,

171) Die Zuger Unruhen.

172) Gemeindts-Erkanntnuß vom 12. August 1731 (Archiv von Egeri).

173) Bonnac an Zug, Solothurn 15. September 1731.

174) Beschluß der Landsgemeinde zu Zug, 30. Herbstmonat 1731;eopiu der Schlüsse eines Schreibens (Archiv von Egeri).