Band 
Erster Theil.
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reich zu brechen und die Truppen und Banner des Kan-tons zurückzurufen. Einer bringt vor, der französischeBotschafter ehre die Zuger Verbannten „wie Grafen, "trotz des Vertrages, welcher jedem Theile verbiete, „demandern seine Banditen" zu unterhalten: alsbald wirdbeschlossen, „es solle der Botschafter ebenfalls als Banditanzusehen fein." Einer ruft, man müsse den Königselbst in den Bann thun 2"). Auf dem Heimwege vonder Landsgemeinde begegnet Schumacher einem altenCorporal von der Compagnie Zurlauben. „Jetzt," sagter zu ihm, „kannst du deine Tage im Schooße des Vater-landes beschließen, ohne dich um den französischen Dienstzu bekümmern."— „Wenn mir der Kanton Zug „, ant-wortet der Corporal, „zum Lohne für vierzig ZahreDienst, wie der König, Brot giebt für meine übrigen Tage,so laß ich mir's gefallen, Frankreich nicht wieder zusehen; wo nicht, so werde ich dorthin gehen, ein wohl-verdientes Brot zu essen

Frankreich bedauert, daß man ihm zuvorgekommenist^). Obgleich überzeugt, daß, ungeachtet einer an-scheinenden Mehrheit, viele gute Bürger ihre Stimmennur gegeben haben, weil sie durch die Ungerechtigkeitenund Gewaltthätigkeiten einer tyrannischen Regierung ter-rorisiirt waren, erklärt der Botschafter de Bonnac, nochvor Abfluß von vierzehn Tagen, von Seiten des Königs,den katholischen Ständen, seinen Verbündeten, „daß SeineMajestät den Kanton Zug nicht mehr als Glied wederdes geschlossenen noch des zu schließenden Bündnisses an-

210) Die Zuger Unruhen; Schreiben von Zug an Bonnac, den 17, März,ohne Zweifel von seinem gewöhnlichen Correspondenten, demRitter Colin, 8ulsso, lkso. 314, toi. 131-134-21 l) Die Zuger Unruhen.

212) Der Siegelbew. an Bonnac, 23. März