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Geistesgegenwart und Geschicklichkeit. Man konnte einegerichtliche Untersuchung anstellen über ihre Waffener-greifung und ihre Vorrechte, als durch Gewalt erpreßt,zurücknehmen; daher nöthigten sie noch vor dem Rath derBürgerversammlung die beiden andern Räthe, durch eineauthentische Erklärung die Ergreifung der Waffen füreine bloße durch die Kanonenverstopfung und die natür-liche Furcht vor einem Ueberfall hervorgerufene Sicher-heitsmaßregel zu erkennen^).
Schon im März äußerte Genf den Wunsch an Zürich und Bern , Repräsentanten aus ihrer Mitte bei sich zuscheid"). Auf sein wiederholtes Ansuchen^"), und dadie Unruhen sogar nach der Bürgerversammlung fort-dauerten, kamen Sonntags den 18. Abends vier eidgenös-sische Gesandte, der Statthalter Z. K. Escher und Z.Escher im Seidenhof, von Zürich, Z. R. von Luternauund Abraham Sinner^), von Bern, in Genf an; dieWache war unter den Waffen und die Bürgerschaft bil-dete ein Spalier, um sie mit Ehren zu empfangen. DerBesuch der Magistratspersonen, der Geistlichkeit, der Bür-gerschaft, ein glänzendes Gastgebot, die fröhlichen Gesich-ter, die gegebenen Versicherungen: alles kündigte ihnenden Frieden an^?). Aber bald begannen die Unruhen
313) De l» Closure an den Siegelbewahrer, 16. August.
314) I-eUrs des 8vlidies st Lonseil 6s 6snevs a Lerne, vom12. März. Berner Archiv: Genf -Bücher, Nü. 18, S. 7.
315) Sein Schreibe», Genf-Bücher, Nv. 18, S. 185, 186, und Bern an Zürich, 5. Juli, welchem Genf sein Gesuch zu übersenden bat.Und. S. 191. Schreiben von Genf . Idid. S. 195, 223, 281.
316) Lerenxer, IV- 119. Note, nennt ihn irrthümlich Jenner vonBrandis.
317) Schreiben der bernischeu Abgeordneten an Bern, 2g. Juli, Genf -Bücher, No. 18. S. 301 - 303.