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herzustellen vermocht; eine unbiegstnne Strenge wird siezu Stande bringen"^). Die Regierung lieh diesen,übrigens mit ihren eigenen Gesinnungen übereinstimmen-den, Eingebungen allzubereitwilliges Gehör. Das Volkfaßte Mitleid für die Angeklagten, besonders als es die-selben, einen nach dem andern, mit furchtbaren Anstaltenum sie her, vor den Senat und wieder in die Gefan-genschaft zurückführen sah. Das Urtheil, dessen Zuhältdas Publikum nicht kannte, war so eben an einem Ferien-tage (20. August 1737) gefällt worden, und sollte amfolgenden, einem Markttage, gegen Uebung und Ge-wohnheit, wie es hieß, ausgesprochen und vollzogen wer-den. Wie dieser Tag da ist, wählt man, als handle essich, einen zuverlässigen Angriff zurückzutreiben, die bestenWaffen in den Zeughäusern, sammelt die mörderischstenMunitionen, füllt ganze Körbe mit eisernen Granaten.Das Unheimliche der Zubereitungen wird noch vermehrtdurch die Stille. Sieben bis acht hundert Mann vondieser Partei, die sich noch durch „Natifs« verstärkt hatund unter welche sich auch Soldaten mischen, besetzen dieRathhaushalle, das anstoßende Quartier, die Zugängezum Gefängnisse, ja sogar die Keller. Die Menge fülltdie Straßen; es tobt, es gährt, bis endlich um neunUhr die Gefangenen hindurchziehen, um ihr Urtheil anzu-hören. Eine Frau und ein Kind erheben die Stimme:Streiche bestrafen das Mitleid. Die PetitS-Maitres schla-gen mit ihren Stöcken darein und ziehen den Degen.Wer aber die Unordnung verursacht, ist nicht das Volk.Unterdessen werden die Verurtheilten ohne Widerstand indie Gefängnisse zurückgeführt.
359) verenAsr, IV. 390. 403 — 410. In der Darstellung, welchefolgt, ist dieser Schriftsteller unser hauptsächlichster Führer. S.410 - 479.