Band 
Erster Theil.
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zu nehmen. Mußte er als Glied des heiligen römischenReichs Truppen von demselben zur Einquartierung em-pfangen , so schloß er sich an die Eidgenossenschaft an,um mittelst ihrer Verwendung ledig gesprochen zu wer-den^), und die immer gutmüthige Eidgenossenschaft rich-tete Empfehlungen an den Kaiser oder seinen Ge-sandten^).

Ein Staat, dem die große Politik der Selbstständig-keit fehlt, wird zum Schauplatze fremder Ränke. Ver-alte Prälat erwartete vom Wiener Hofe die Entscheidungseines Streites mit seinen Unterthanen. In dem Glauben,der Reichshvfrath werde die Interessen der Reichsfürstennur nach den Interessen des Kaisers entscheiden, hieltihn das Cabinet von Versailles für allzu geneigt, eineinnere Spaltung zu benutzen, als daß er dem Bischofeinen definitiven Spruch ertheilen werde^°). Als derBotschafter, dem dieses Cabinet anbefohlen hatte, die of-fenen und verborgenen Gänge der Kaiserlichen zu beo-bachten und den Katholischen zu schmeicheln, ohne dasMißtrauen der Evangelischen zu erregen^'), die Ange-legenheiten des Bisthums in eine Art Chaos und dasKapitel in Faktionen getheilt sah ^), beabsichtigte er,vom ersten Strahl, der diese Dunkelheit erleuchten würde,für den Dienst des Königs Gewinn zu ziehen. Er suchteim Geheimen zu bewirken, daß der Bischof einen Frank-reich ergebenen Coadjutor annehme^).

468) Der Bischof an die Eidgenossenschaft. 12. Oktober 1733 ;

von 1734, 23—47; ferner 2. Februar 1738. Ibw.201 —205.

469) Ibw. 176; 239.

470) Der Siegelbew. an Bonnac, 15. August 1735.

471) Derselbe an denselben, 13. März 1735.

472) Bonnac an den Siegelbew., 23. November 1735.

473) Bonnac an den Siegelbew., 18. Juli 1735 ; der S. an B., 15.August, und viele andere Briefe.