Band 
Erster Theil.
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eingelassen hatte, aus der Verlegenheit. Man kam über-ein, daß der Landvogt Frey von Klein-Hüningen den gan-zen Fehler allein auf sich nehme und sich nach Paris zueiner Entschuldigung begeben solle. Mit Anwartschaftauf ein Empfehlungsschreiben von der Tagsatzung ver-sehen, welches die Abgeordneten sä iwserenäum nahmen,verreiste er mit Schaub. Es wurden viele Thränenvergossen, und ein Schulmeister nannte ihn sogar einenzweiten Regulus.

Frey wurde vorn Cardinal freundschaftlich empfangen.Er kam im Februar zurück und überbrachte ein Schrei-ben, in welchem dieser Minister dem Rathe sagte: „Siehaben dem Herrn Frey, Ihrem Rathsherrn und Land-vogt, bewilligt, sich durch meine Vermittelung in dieHände des Königs zu geben und seiner Unterwürfigkeitkeine Schranken zu setzen. Seine Majestät, immer zurMilde und zur Gnade geneigt, hat, nachdem sie durchmeinen Kanal die ausdrücklichsten Versicherungen der Un-terwerfung unter alles, was sie ihm vorschreiben werde,erhalten hatte, geruht, aus der ihr eigenen natürlichenGroßmuth, alles Vorgefallene zu vergessen und Zhnen den-selben in Ihre Stadt zurückzuschicken, ohne weitere Ge-nugthuung von ihm zu fordern." Die zu Straßburg ge-fangen sitzenden Basler wurden auf freien Fuß gestelltund Handel und Wandel bekamen wieder ihren vorigenGang. Durch eine Uebereinkunft ward festgesetzt, „daßdie Mitte des Rheines in Zukunft die unveränderlicheGrenze zwischen den Fischern beider Hüningen sein solle."Die Magistraten Basels, die bis dahin in der diploma -

ein sehr unruhiges Männchen, das, weil es sich gerne geltendmachen möchte, immer Mittel findet, Händel selbst in denjenigenLändern zu erzeugen, die dafür am wenigsten empfänglich sind."