Band 
Erster Theil.
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zu achthundert Mann. Die Gönner dieser neuen Kriegs-lauferei machten die Dienste geltend, welche das HausBrandenburg der evangelischen Sache geleistet habe, undhielten es für gefährlich, den jungen Fürsten gleich beidem Antritte seiner Regierung vor den Kopf zu stoßen.Könnte es ihn nicht bewegen, den für Bern so gefähr-lichen Anträgen Frankreichs zu einer Abtretung von Neuen-burg und Valangin Gehör zu geben? Diesen gegenüberbedauerten vaterländisch gesinnte Männer diese Volksbe-willigungen an jede begehrende Macht wie auf öffent-lichem Markte, wodurch das beimische Gebiet ganz er-schöpft und entvölkert werden müsse; sie gaben auch zubedenken, ob bei einem allfälligen Bruche zwischen Preußenund Frankreich das letztere nicht um so geeigneter seinmöchte, die Neutralität von Neuenburg zu verletzen; sieerinnerten an die Beschwerden so vieler in Folge bishe-riger Bewilligungen in preußische Dienste getretener An-gehöriger, welche man, ungeachtet ihrer vollendeten Dienst-zeit, nicht wieder entlassen wollte. Für einmal beschlossendie Zweihundert, gar nicht in die Sache einzutreten^").Beim Wiederausbruch des Krieges traf derselbe Kanton,weniger unvorsichtig als andere, Maßregeln zur Verhü-tung der Verlockung in fremde Dienste, besonders in dienicht anerkannten. Die Gegner eines solchen Verbotesfanden darin eine Verletzung der bürgerlichen Freiheitenund behaupteten, der anerkannte Kriegsdienst sei bereitsso ausschließlich in den Händen weniger Geschlechter, daßdie übrigen nicht mehr dazu gelangen könnten. Daherbeschlossen auch die Räthe zu Gunsten der Bürger undUnterthanen eine Erläuterung — die Grundlage einer

115) Rathsmanuel. Nr. 167, 168 ; Joh. Rud. v. Mülinen, Ber-nisches visriuw von 1739—1742, citirt durch von Tillier, 171.