Band 
Erster Theil.
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Begünstigung — beizufügen, über deren Abfassung sie sichindessen lange nicht vereinigen konnten. Dennoch bewogensie einige höchst auffallende Beispiele, dafür zu sorgen, daßnicht im Augenblicke der dringendsten Landarbeiten demVater sein Sohn und dem Meister sein Knecht durch dieVerlockungen der Werber entzogen würden'"').

Wie gewöhnlich verstärkten die Mächte die Schweizer -Regimenter, als die fremden Heere ins Feld zogen. DieNiederlande machten ihre Compagnien vollständig und ließen(1741 und 1742) noch achtzehn neue in der Eidgenossen-schaft "?) und sechs in Bünden ausheben >^). Sardiniennahm (1743) ein neues, in den mit dem Hause Sa-voyen verbündeten katholischen Orten geworbenes Regi-ment in seinen Dienst'^). Wenn Bern die Werbungzu Gunsten Spaniens verbot, welche angesehene Männerin der Wandt im Geheimen unternahmen, so gewährtees nichts desto weniger den Rekruten des spanischen Schwei-zerregiments von Reding Pässe durch das beimische Ge-biet, um zu ihrem Regimente zu stoßen '^°). Gestützt aufden Erbverein, suchte der Botschafter der Königin vonUngarn 1744 bei der Eidgenossenschaft um zwei Regi-menter nach. Die Kantone theilten sich. Die Vorstellun-gen und Drohungen des kaiserlichen und des französischen Botschafters bestimmten sie am Ende zu einer Verweige-rung. Aber die Verweigerungen glichen sich durch neueWerbungen aus auf jenem Markte, auf dem die Agentender Mächte sich zwei Zahre lang (1744 und 1745) um

118, Von Tillier, 189, 170.

117) Meyer, 283; Msv, VIll, 9S.

118) 100.

119) Msx, VII., 339.

120) Von Tillier, 1563.

Xl. Bd.

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