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der Senat von Savoyen diesen Reformirten Befehl,innert einem Monate daS Land zu verlassen. Auf siebenund fünfzig Personen kamen achtzehn Schweizer , diemeisten aus der Waadt"-). Genf gab die freie und be-ständige Ausübung ihrer Religion, ihre errichteten An-stalten, ihre erbauten Häuser, ihre auf Liefen Bezirkengebornen Kinder zu bedenken""). Seine Stimme erhielteinen Aufschub""), aber Zürich und Bern konnten keinenWiderruf des Vollstreckungsbefehls erlangen""). Den zuGunsten der Religionsübung angerufenen Gesetzen undVerträgen setzte der Minister des Königs die unbeschränkteAutorität dieses Monarchen und sein Vorrecht entgegen,das über die Sanktion der Gesetze und Verträge gehe"').Das Waadtland empsieng seine Söhne und bald hernachöffnete es auf Befehl Berns ihres Glaubens wegen flüch-tigen Bewohnern der piemontesischen Thäler eine Frei-stätte"-).
Indessen befolgte Savoyen ein EroberungSsystem oderüberließ sich Hoffnungen zu Eroberungen. 3m Frühling1739 rückten plötzlich sardinische Truppen in die Dörfer St.Victor und Chapitre ein, wo der Gouverneur von Savoyenihnen Quartiere in von Gens abhängigen Häusern anwies.Durch ein um so sichereres, weil weniger in die Augenfallendes Verfahren war Gens nach und nach um seine
187) Genf an Zürich , 18. Juli 1737.
188) Genf an den Gouverneur von Savoyen, 12. Juli; an den Mar-quis d'Ormea, 2. August.
18g) Karl Emanuel an Genf , September 1737.
ISO) Schreiben an Zürich und Bern , 21. Juni 1738.
191) d'Ormea an Genf , 21. Juni 1738.
192) Genf an Bern, 24. Februar 1739; an Zürich, 17. März; Bern an Zürich , 17. April; Liste, eingegeben von der vireetioo lau-ssonoiss äes rülugies kranxais, 17. April.