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sie habe zuerst durch Verletzung des Vertrages von St.Julien den bindenden Charakter desselben zerstört, undendigte damit, daß er Geneigtheit zu einer friedlichen Lö-sung der Streitigkeit zeigte^'). Die Gesandten von Genf beharrten aus der Gültigkeit dieses Traktates, welcherauf ewig geschlossen worden sei, um allen alten Strei-tigkeiten ein Ende zu machen. Die Grundsätze der bei-den Parteien waren sehr verschieden, die Beschwerdengegenseitig und zahlreich^).
Der sardinische Gesandte führte die guten Schweizer durch alle Phasen der diplomatischen Unterhandlungenhindurch. Er begann mit der Erklärung, daß er beimersten Wort von Abtretung eines Theils der Souverä-nität seines Herrn die Unterhandlung kurz abbrechenwürde^). Es wurden ausweichende Redensarten erson-nen und eine kluge Taktik angelegt^). Zugleich mußteman sich gegen die Folgerungen verwahren, welche Sa-voyen aus den von seinem Gesandten angewendeten Aus-drücken ziehen würde, wenn man dieselben nicht zurück-wiese^). Von seiner Seite sah der Graf von Virydie Würde des Königs beeinträchtigt durch die Aus-drücke „Republik" und „Souveränität von Genf ^)" undmachte die Suprematie seines Herrn geltend^). Dannschien er einen Schritt zur Annäherung an die Bedin-gungen Genfs zu thun, trat mit schwer zu vereinbarenden
201) Abscheid und visriuw, 13 — 18.
202) Idiö. 24-35. 203) Ibiä. 47.
204) Ibia. 51-53. 205) Ib!8. 71—72. 206) Ibiä. 78-77.
207) Ibi8. 90—91. In einem, den 17. März 1741, vom Grafen vonBiry überreichten Memoire sprach der König 8s »so« öroils ac-luol» 8nr In vill« äs et ses Irsvcdisss.« Beilagen,
lit. L. S. 263.