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und Privaten blieben im Ungehorsam nicht hinter ihrerObrigkeit zurück. Einige wollten keinen Zoll, andere keineFastnachthühner bezahlen, diese ihre Ammänner, jenedie Schreiber und Weibel wählen, und fast alle Ge-richte und Ammänner strebten nach einer größer» Ge-walt und Besoldung. Der Landrath, in der Eigenschafteines bestellten Wächters der Landesfreiheiten, gab nebstdem, daß er dieses alles unterstützte, vielen Artikelndes Friedens eine andere Deutung als die Regierungund führte gegen den nicht nach seinem Sinne handeln-den Landvogt mehrere Beschwerden. Auf solche Weiseward die Maschine der Landesregierung an allen Rä-dern durch Hemmketten gesperrt^), und Fürst Josephwar schon im ersten Jahre genöthigt, sich an die Gewähr-leister des Friedens zu wenden. Zürich und Bern sprachennach der Weisung des Friedens dem Landrathe alle voll-ziehende Gewalt ab, legten dem Landvogte auf, die Ge-meinden zur Bezahlung der durch den Krieg veranlaßtenSchuld von 60,000 Gulden anzuhalten, und bestimmtendurch genaue Erläuterungen die Grenzen der Rechte undder Behörden. Aber es war den Leuten nicht sowohlum Erläuterungen als um das Herrschen zu thun. Inmehrern Gemeinden weigerten sie sich, die Steuernzu entrichten, und im Thurthale wollte der AmmannNiklaus Rüdlinger, um allein herrschen zu können,durchaus nicht gestatten, daß im Kloster St. Johannwieder ein Hofammann sein sollte. Um solches zu hin-dern, bediente er sich des im Toggenburg oft mit gu-tem Erfolg angewandten Mittels, das Volk aufzuhetzen,das die Obrigkeit durch Zusammenlaufen, Trotzen,
3) Prowk. des geheimen Raths, 1718.