Band 
Erster Theil.
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zehntausend Bürger versammelten sich im Juni, setztenden Landrath und das Appellationsgericht ab, befahlenneue Landräthe zu wählen und hoben alles von demFürsten seit dem Frieden von Baden Abgeschlossene auf.Zn dem neuen Landrathe, welcher Erb zum Obmann(Präsident) erwählte, behielt die heftige Partei die Ober-hand. Sie forderte Keller und Rüdlinger alle ihre Schrif-ten, das Siegel und eine beträchtliche Summe Geldes ab.Andere Verfolgungen zwangen sie, zu entweichen (März1735). Erb gab das Haus Kellers der Plünderung einernach vierzigstündigem Gebete aus der Kirche kommendenMenge preis. ^) Neben den eidgenössischen Vermittelungs-versuchen und Conferenzen, und in dem Maße, als sieunnütz waren, giengen und mehrten sich die Unordnungenim Toggenburg, die von evangelischen Pfarrern angehetzt,ja bisweilen geleitet wurden.^)

Ansang Dezembers 1735 vernahm man, daß Rüdlin-ger und Keller, welche heimlich in das Land zurückgekehrtwaren, in dem Hause des Ammann Mathias Kunz zuPeterzell mit einigen Männern eine Unterredung hielten.Alsbald liefen den 4. Dezember bei vierzig Männer da-hin , überfielen das Haus und richteten die beiden Flücht-linge so übel zu, daß Keller, schwer verwundet, sich amfolgenden Tage mit den Sterbesakramenten versehen ließ,jedoch nicht starb. Zwar machte der Landrath den AmmannKunz für die Sicherheit der Beiden verantwortlich; aberer selber gab sie nichts desto weniger durch vorsätzlich un-kluge Maßregeln der Rohheit des Volkes anheim. Kaumhatte er auf ihr Ansuchen um Sicherheit geantwortet: erwolle und könne ihnen keinen Schutz geben, so ward

24) viar. losepki; V. Arr, 542.

25) V. Are, 545.