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wieder auf die Kniee gerichtet hatte, durch Erschießen ge-tödtet zu werden. Das gewährte man ihm; er mußteaber eine halbe Stunde auf den Knieen ausharren, bisman sich Kugeln verschafft hatte. Dann hieß er diesechs Männer, welche sich ihm mit geladenen Flintengegenüber stellten, näher herzutreten und gut zielen. Sieschössen durch Kopf und Brust ihren ehemaligen Auf-wiegler todt. Auch dem todten Rüdlinger jagten sie nochzwei Kugeln durch den Hals, damit nicht etwa der Hexen-meister wieder lebendig würde. Hierauf kehrten die Mör-der in des Kunzen Haus zurück und wünschten sich untervielem Zechen Glück, daß sie als ächte Schweizer , nachWilhelm Tells Beispiels, die Vögte erschlagen hätten.Das Volk aber gieng wie von einem Schauspiele wegnach Hause.
Die Eidgenossenschaft hörte die Kunde von diesemdoppelten Verbrechen mit Entsetzen an. Mehrere Ständeschickten dem Fürsten Bedauerungsschreiben. Der fran-zösische Hof, mit dem er im Zahr 1731 das Bündnißerneuert hatte, versprach ihm im Zahr 1736 auf seineeingelegte Bitte Hülfe; der Kaiser hingegen verhieß nurseine Verwendung. Zürich und Bern vermittelten zumvierten Male; aber gegenseitiges Mißtrauen machte ihrenEinfluß unwirksam. Die Katholiken hatten die beidengroßen protestantischen Kantone im Verdacht, als begün-stigten sie die aufrührerischen Unterthanen zum Nachtheilder Mischen Rechte; die beiden Kantone dagegen war-fen dem Abte vor, er lasse sich die Beruhigung des Tvg-genburg nicht genug angelegen sein und fordere auf all-
26) V. Arr, 547 — 851.
27) V. Arr theilt dieses Mißtrauen, seine Geschichte ist das Organdesselben; siehe unter andern S. 554, 555.